Rapporto sui risultati
Consultazione 2007/63: Iniziativa parlamentare 03.436 „Imparzialità delle campagne elettorali“ · 101 pagine
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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 42 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats
Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione
die politische Meinungsbildung, indem nur eingetragene Parteien und Fraktionen sowie Initiativ- und Referendumskomitees in den Genuss von Gratiswerbung kommen sollen. Wieso sollen beispielsweise Gegenkomitees davon ausgeschlossen werden? Die Beschränkung des Adressatenkreises bewirkt eine allgemein verpönte indirekte Parteienfinanzierung.
Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass Abstimmungskampagnen vermehrt für Wahlpropaganda missbraucht würden.
6. Der Vorschlag scheint auch praktisch nicht umsetzbar zu sein. Es ist kaum möglich
zu bestimmen, welche Kommunikation aufgrund der Stellung einer Partei auf nationaler oder kantonaler Ebene möglich ist und welcher Spot gesendet werden soIl, wenn die Parteiparolen in den verschiedenen Sektionen voneinander abweichen.
7. Es wäre wünschenswert und wurde bereits im Rahmen der Revision des RTVG von
verschiedensten Seiten gefordert, dass die schweizerische Gesetzgebung in Bezug auf die Werbevorschriften in den elektronischen Medien den europäischen Standards angepasst wird (siehe z.B. die EU-Richtlinie über das grenzüberschreitende Fernsehen, welche politische Werbung erlaubt, solange kein Missbrauch erfolgt).“ (SW/PS, ebenso bsw)
52. „Nach intensiver Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass der SWA die parlamentarische Initiative in dieser Form ablehnt. Einerseits treten wir für die freie Marktwirtschaft ein, anderseits ist eine Anpassung des erst kürzlich verabschiedeten RTVG's nur in diesem Punkt abzulehnen.“ (SWA/ASA)
53. „Den Gesetzentwurf, die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte und des Radio- und Fernsehgesetzes, weisen wir in aller Form zurück. Unsere Ablehnung erfolgt aus drei Gründen. Erstens beruht die Vorlage auf einer verfehlten Annahme, zweitens ist der Vorschlag vollkommen ungeeignet, das politische Anliegen zu erfüllen, und drittens ist dieser Weg unpraktikabel.“
„Die elektronischen Medien haben zweifelsohne eine Bedeutung für die politische Information und Meinungsbildung. Es ist deshalb sicher richtig, ihre Rolle zu bedenken. Mit der Formulierung von Leistungsaufträgen besteht ein wirksamer Weg, ihre Pflichten festzulegen. Leistungsaufträgen sind alle konzessionierten Veranstalter unterworfen, auch jene ohne Gebührenanteil. Hier liegt die verfehlte Grundannahme des Entwurfs. Gebührenanteile sind darin begründet, dass das Sendegebiet keine genügende wirtschaftliche Grundlage abgibt, und nicht in unterschiedlich gefassten Leistungsaufträgen. Demzufolge müssten alle konzessionierten Veranstalter den gleichen Verpflichtungen unterworfen werden. Mit der Reduktion der Verpflichtungen auf Veranstalter mit Gebührenanteil wird der - neben der SRG - in Sachen Reichweite grösste Teil der Radiolandschaft, die kommerziellen Veranstalter in Agglomerationen, von der Vorlage ausgenommen. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung werden demzufolge die geplanten Massnahmen nur durch die Programme der SRG überhaupt Wirkung entfalten.“
„Aus inhaltlicher Sicht erscheint uns die Ausstrahlung von Spots eine ausgesprochen ungeeignete Massnahme, um die politische Meinungsbildung zu fördern. Im Gegenteil wird der Reduktion auf Schlagworte und der undifferenzierten Argumentation Vorschub geleistet. Wir verstehen nicht, dass gerade aus dem Parlament Vorschläge kommen, um diese allseits bemängelte Banalisierung der Politik zu fördern.“
„Ebenfalls problematisch bleibt die Frage der konzessionsrechtlichen Verantwortung: Mit der (nur) teilweisen Entbindung der Veranstalters sind die Schwierigkeiten vorprogrammiert. Erfahrungsgemäss schlagen gerade im Abstimmungskampf die Wogen jeweils hoch.“ (UNIKOM)
54. „Der VSP ist nach wie vor klar der Meinung, dass politische Werbung auf allen Ebenen (Staat, Kanton, Gemeinde) und auch in allen politischen Entscheidungen (Abstimmungen, Wahlen) auf allen Privatradios erlaubt werden soll. Es darf nicht sein,