Rapporto sui risultati
Consultazione 2007/63: Iniziativa parlamentare 03.436 „Imparzialità delle campagne elettorali“ · 101 pagine
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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 45 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats
Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione
und Fernsehveranstalter [in direkter Anwendung von Art. 15b E-BPR]?). Wer entscheidet sodann, wie lange ein Abstimmungsspot im konkreten Fall sein darf bzw. wie viele Male der Spot im konkreten Fall ausgestrahlt wird (vgl. Art. 15c Abs. 2 E-BPR)? Und wie wäre schliesslich insbesondere in einem konkreten Streitfall vorzugehen? (Abstimmungsbeschwerde nach Art. 77 Abs. 1 Bst. b BPR?).“ (BE)
57. „An der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen - ausser der finanziellen Entlastung der Parteien beim Medium Radio und Fernsehen - bestehen aus folgenden Gründen Zweifel:
- Die Gratissendezeit stellt eine mittelbare Form der Parteienfinanzierung dar;
- sie betrifft nur das Medium Radio und Fernsehen und nicht alle andern Wege
politischer Meinungs- und Willensbildung, welche ständigem Wandel unterworfen sind;
- die ungleichen Spiesse werden nur auf die nächste Stufe, namentlich der
Finanzierung der Spots durch die Parteien, verlagert;
- die "chancengleiche" Zulassung und Handhabung der parteipolitischen
Gratissendezeit erscheint zu komplex und kaum praxistauglich;
- die politischen Parteien geraten in eine Zwangslage, einen (teuren) medialen
Werbespot in jedem Fall beizusteuern und werden in ihren Abstimmungsbudgets letztlich geschwächt.
Vorbehalte bestehen auch gegenüber dem Einbezug von Referendums- und lnitiativkomitees, weil:
- es wieder vielfach die politischen Parteien sind, welche auf eidgenössischer Ebene
ein Referendums- oder Initiativkomitee bilden oder wesentlich unterstützen und somit doppelt begünstigt würden;
- diesen bereits anerkannterweise ein entsprechender Raum in den offiziellen
Abstimmungserläuterungen eingeräumt wird;
- die Hürden für Initiative und Referendum bezogen auf die Gesamtheit der
Stimmberechtigten bereits tief angesetzt sind und mit der vorgeschlagenen Massnahme noch niederschwelliger würde[n].
Wie bereits aus dem erläuternden Bericht hervorgeht, erscheint der Umsetzungsvorschlag als wissenschaftlich ausgeklügelt. In der praktischen Handhabung sind aber verschiedenste Vorprüfungen, Vorentscheide und Beschwerdemöglichkeiten notwendig, welche in einer heiklen, politisch-rechtlichen Grenzlinie getroffen werden müssen. Sie engen auch den zeitlichen Spielraum im Vorfeld von Abstimmungen weiter ein. Die Praxistauglichkeit muss deshalb in Zweifel gezogen werden.“ (OW, inhaltlich ebenso NW)
58. „(…) indirekte und komplizierte und damit intransparente Instrumentarium“ (BS)
59. „Aufblähung von Aufsichts- und Kontrollmechanismen“ (economiesuisse, ebenso SAV) [vgl. detaillierte Stellungnahme Ziff. 30.]
60. „Das von ihr [Staatspolitischen Kommission] Instrument (…) scheint uns allerdings weder zielführend noch in der im Vorentwurf aufgezeigten Umsetzung praktikabel zu sein.“ (SGB/USS)
61. „Wir fragen uns, woher die Parteien und die Komitees, die nicht ohnehin schon zu den verpönten finanzstarken Gruppen gehören, nun plötzlich mehr Mittel für die teure Produktion von Radio- und Fernsehspots nehmen sollen?“
„Im Weiteren sprechen die, aus unserer Sicht, schlicht nicht praktikablen sowie letztlich dem Anliegen nicht dienenden Kriterien für die Bemessung und Handhabung des jeweiligen Sendeanteils (s. erläuternder Bericht, Ziff. 2.3, S. 17 ff.) sowie der ganze administrative Zusatzaufwand, inkl. der Aufsicht und Beschwerdemöglichkeiten bei Bundesamt, UBI und Ombudsstelle (s. erläuternder Bericht, Ziff. 2.4, S. 20) ebenfalls gegen eine Annahme des neuen Bundesgesetzes.“ (AIHK)