Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/115: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, secondo pacchetto di misure (revisione 6b) · 55 pagine

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vor. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz weisen auf den damit verbundenen Verstoss gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, des rechtlichen Gehörs und der Begründungspflicht hin. Diese Argumente vertreten unter anderem auch die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SSGP), der Schleudertraumaverband, die Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten sowie der Schweizerische Anwaltsverband.

4.3 Sind Sie mit der neuen Regelung für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern einverstanden?

Die der Auswertung dieser Massnahme „hinterlegte“ Frage lautete: „Sind Sie mit der Reduktion der Kinderrente von 40 % auf 30% der Invalidenrente (Hauptrente) einverstanden?“ Die Massnahme erfreut sich nicht der vorbehaltlosen Zustimmung. Der Grund von Vorbehalt oder Ablehnung der Massnahme liegt oft im Kontext der Revision 6b: Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Anpassung der Kinderrenten wegen den erwarteten Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen ab. Andere könnten der Massnahme zustimmen, wenn nicht gleichzeitig ein stufenloses Rentensystem eingeführt würde, welches zu einer Reduktion einzelner Hauptrenten führt oder wenn die Revision auch Mehreinnahmen vorsehen würde. Eine Minderheit schliesslich lehnt die Massnahme grundsätzlich ab, weil sie den Bestrebungen zur Verringerung von Familienarmut und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie widerspreche. Vereinzelt wird geäussert, die Massnahme gehe noch zuwenig weit.

A) Absolute Zahlen Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen Ja 7 2 4 1 35

Nein 11 2 4 0 824

Mit Vorbehalt 4 1 0 1 152

TOTAL 22 5 8 2 2631

B) Prozentuale Werte

Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige

Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen

Ja 32% 40% 50% 50% 12% 16% Nein 50% 40% 50% 0% 31% 77% Mit Vorbehalt 18% 20% 0% 50% 58% 6%

TOTAL 100% 100% 100% 100% 100% 100%

Kantone

Kantone wie UR, LU, NW, SZ, SG und AI begrüssen die Massnahme explizit; sie wird als (leider)

notwendig erachtet, um das finanzielle Gleichgewicht zu finden. UR und LU äussern in diesem Zusammenhang den Wunsch, der Bund möge die als Folge dieser Regelung höher ausfallenden EL-Ausgaben kompensieren. FR formuliert diesen Vorbehalt als Bedingung: „Le Conseil d’Etat ne peut admettre ce report de charges. Dès lors, il conviendrait d’adapter l’article 13, al.1 LPC dans le sens d’une compensation par la Confédération.“ Auch ZG äussert sich zwar nicht grundsätzlich gegen die Massnahme, gibt aber zu bedenken, dass ein allfälliger Ausgleich von Einkommensausfällen in Rentnerfamilien durch Unfallversicherungs- und Pensionskassenrenten und Ergänzungsleistungen lediglich eine Umlagerung darstellt, nicht aber einen Spareffekt erzielt. NE will sich nicht zu der Massnahme äussern und ZH stimmt ihr zu, wenn die Kürzung der Kinderrenten nicht auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes erfolgt, sondern erst nach Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist.

Knapp die Hälfte der Kantone äussert sich ablehnend, hauptsächlich wegen den Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen. So schreibt beispielsweise VD: […] Cette mesure relève du nivellement par le bas et va engendrer un important transfert de charges sur les PC et les prestations sociales. En outre, cette réduction contredit les efforts d’introduction des PCFam et les efforts visant à pouvoir mieux concilier travail et famille. Auch BE kritisiert, ein Teil der Einsparungen gehe zu Lasten der Kantone.