Rapporto sui risultati
Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine
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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011
Die vertikalen Finanzausgleichsgefässe sollen prozentual um CHF 100 Millionen Franken erhöht werden, d.h. die Korrektur sollte anteilsmässig auf die drei Ausgleichsgefässe (gemäss Tabelle 27 des Wirksamkeitsberichts vom 31. März 2010) verteilt werden. Denn durch die 100 Millionen Franken wurden alle Kantone belastet. Eine einseitige Aufstockung des SLA wie von urbanen Kantonen gefordert, widerspricht dieser Belastung und der Logik der NFA.
CP Les cantons découvrent que la nouvelle péréquation leur impose une charge globale sup-
plémentaire de 100 millions de francs par année, contrairement à ce qui était prévu; ils réclament que la Confédération compense cette charge. Le CP estime que cette revendication est légitime.
Handelskammer Die Handelskammer spricht sich sowohl für eine permanente als auch eine rückwirkende beider Basel Kompensation der 100 Millionen Franken zugunsten der Kantone aus. Die Kompensation-
szahlungen sollen dabei ausschliesslich dem SLA zugeführt werden (Verbesserung hin zu dem angestrebten Verhältnis gemäss effektiver Lastenverteilung SLA/GLA, ohne dass die Gebirgskantone belastet werden, bzw. bei einer Verschiebung des Verhältnisses auf 73% zu 27% fällt die Belastung der Gebirgskantone geringer aus.
Tabella 4 Proposte concernenti la determinazione del contributo di base per la perequazione delle risorse per il periodo di contribuzione 2012–2015
Partecipante Proposta
KdK Antrag:
Die Kantone befürworten die vorgeschlagene Fortschreibung gemäss den bisherigen Regeln des FiLaG.
Begründung:
Die Untersuchungen des Wirksamkeitsberichts zur Zielerreichung der Finanzausgleichsinstrumente lassen keinen Schluss zu, der eine stärkere Erhöhung der Mittel rechtfertigen würde.
Minderheitsantrag 1:
Der Beitrag der ressourcenstarken Kantone ist auf das verfassungsmässige Minimum von zwei Dritteln des Bundesbeitrags zu reduzieren. Gleichzeitig ist eine Regel einzuführen, wonach der Ressourcenausgleich für Kantone, deren standardisierter Steuersatz unter den durchschnittlichen standardisierten Steuersatz der ressourcenstarken Kantone liegt, gekürzt wird. Diesen Antrag stellen in ihren Stellungnahmen explizit die Kantone ZH, SZ, ZG, BS, und GE.
Begründung:
Die ressourcenstarken Kantone werden wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise erhebliche Steuereinbrüche erleiden. Um die Schweizer Volkswirtschaft und insbesondere die internationale Konkurrenzfähigkeit der ressourcenstarken Kantone nicht übermässig zu beeinträchtigen, muss deshalb der Beitrag der ressourcenstarken Kantone auf die verfassungsmässige Untergrenze von zwei Dritteln des Bundesbeitrags gesenkt werden. Mit der Einführung einer Kürzungsregel soll verhindert werden, dass ressourcenschwache Kantone mit Mitteln aus dem Ressourcenausgleich Steuersenkungen finanzieren, die bewusst deutlich unter den Steuertarifen der ressourcenstarken Kantone angesetzt sind.
Minderheitsantrag 2 (Zusatzantrag):
Es sind Massnahmen zu treffen, damit der provisorische Ressourcenindex ohne Qualitätsverlust spätestens Ende April den Kantonen kommuniziert werden kann. Diesen Antrag stellt in seiner Stellungnahmen explizit der Kanton AG.
Begründung: