Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 42Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011
tung der Geberkantone: Fällt ein ressourcenstarker Kanton unter den Indexwert von 100 oder büsst zumindest einige Indexpunkte ein, so werden die übrigen ressourcenstarken Kantone zusätzlich belastet (aufgrund der unveränderten Gesamtsumme der Transfers).
SBV Der SBV ist mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden. Eine Reduktion des Bei-
trags der ressourcenstarken Kantone auf 67% des Beitrags des Bundes wird abgelehnt. Es besteht keine überproportionale Belastung der ressourcenstarken Kantone, und deshalb besteht kein entsprechender Handlungsbedarf.
SGV Approbation de la proposition du Conseil fédéral.
SGB Der SGB spricht sich dafür aus, die Grundbeiträge unverändert zu lassen. Eine Senkung
des Beitrags der ressourcenstarken Kantone lehnt der SGB ab.
RKGK Praktisch identische Stellungnahme wie die SAB.
CP Les cantons à fort potentiel de ressources demandent à ce que leur contribution à la pé-
réquation des ressources soit réduite à 67% de la contribution fédérale – soit le minimum prévu par la loi – au lieu de 70% actuellement; ils demandent en outre un mécanisme de plafonnement de leurs contributions à la péréquation.
Le CP renonce à se prononcer sur la première requête mais considère en revanche que la demande de plafonnement est, dans son principe, parfaitement légitime et doit être étudiée plus avant.
Handelskammer Die Handelskammer unterstützt den Antrag der ressourcenstarken Kantone, deren Beibeider Basel trag an den Ressourcenausgleich auf zwei Drittel der Bundesleistung abzusenken. Infolge
der Finanz- und Wirtschaftskrise werden die Steuereinnahmen der Kantone wegbrechen.
Tabelle 5 Anträge zur Festlegung des Grundbeitrags des Lastenausgleichs und zum Verhältnis zwischen soziodemografischem Lastenausgleich (SLA) und geografischtopografischem Lastenausgleich (GLA) für die Beitragsperiode 2012–2015
Vernehmlasser Antrag
KdK Antrag 1:
Die Kantone unterstützen die vorgeschlagene Fortschreibung gemäss den bisherigen Regeln des FiLaG.
Begründung:
Die Untersuchungen des Wirksamkeitsberichts zur Zielerreichung der Finanzausgleichsinstrumente lassen keinen Schluss zu, der eine stärkere Erhöhung der Mittel rechtfertigen würde.
Antrag 2:
Die Kantone möchten am bisherigen Verhältnis 50 % GLA zu 50 % SLA festhalten.
Begründung:
Die Dotierung der Teilindikatoren des Lastenausgleichs wurde bereits bei der Einführung der NFA kontrovers diskutiert. Die identische Dotierung von GLA und SLA wurde letztlich politisch beschlossen, in Kenntnis der wissenschaftlichen Gutachten zur Festlegung der Sonderlasten der Kantone. Der Wirksamkeitsbericht bestätigt die grundsätzlichen Resultate, insbesondere jene des Gutachtens zur Dotierung der Instrumente des Lastenausgleichs. Insofern wurden seit dem Zeitpunkt der Einführung der NFA keine zusätzlichen Erkenntnisse gewonnen. Eine Anpassung des Verhältnisses bei konstantem Mitteleinsatz würde zu einer unerwünschten nominalen Reduktion des GLA führen.
Minderheitsantrag zu Antrag 2:
Die Aufteilung ist an das in der Studie ecoplan ermittelte Verhältnis von 27 % GLA zu