Rapporto sui risultati
Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine
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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011
cessivo periodo quadriennale).
Begründung der Minderheitsanträge:
Mit einer Verwendung der Mittel für den SLA kann die Abgeltung der Sonderlasten in Richtung der im Gutachten ecoplan aufgezeigten Verhältnisse verschoben werden, ohne dass die Kantone mit GLA belastet werden.
sämtliche Sämtliche 26 Kantonsregierungen schliessen sich der Stellungnahme der KdK an (zu bea-26 Kantonsregie- chten sind auch die von der KdK erwähnten Minderheitsanträge einzelner Kantone).
rungen
ch gemeinden Der Schweizerische Gemeindeverband beantragt, dass die nunmehr aufgrund von Erfa-
hrungswerten festgestellte Mehrbelastung der Kantone um 100 Millionen Franken rückwirkend ab 2008 vom Bund nach dem bisherigen Ausgleichssystem ausgeglichen wird.
SSV Entgegen dem erklärten Ziel des Bundesrates hat sich gezeigt, dass die Einführung der
NFA nicht kostenneutral ausgefallen ist. Vielmehr wurden die Kantone mit 100 Millionen Franken belastet. Diesen Fehler gilt es (auch rückwirkend) zu korrigieren.
Die Städte verlangen dabei, dass diese Summe vollumfänglich dem sozio-demografischen Lastenausgleich zugutekommt. Damit wäre ein erster Schritt getan, das Verhältnis zwischen Abgeltung der GL und der SL etwas zugunsten der SL zu verschieben, ohne die Nutzniesser des GL zu benachteiligen.
SAB Die SAB teilt die Auffassung des Bundesrates nicht. Die Kantone wurden durch die Einfü-
hrung der NFA um 100 Millionen Franken zusätzlich belastet, während der Bund und die Sozialwerke im gleichen Umfang entlastet wurden. Bei der Belastung der Kantone handelt es sich nicht um einen einmaligen Effekt. Mit der Fortschreibung der Ausgleichsmechanismen (z.B. Anpassung an die Teuerung beim Lastenausgleich) pflanzt sich dieser Fehler systematisch weiter fort. Die SAB teilt deshalb die Auffassung der Kantone, dass der Fehler korrigiert werden muss. Die Abweichung von 100 Millionen Franken macht 4% des Ausgleichsvolumens aus und ist damit für die Kantone sehr wohl erheblich. Die Erheblichkeit steht auch in Übereinstimmung mit den Schwellenwerten für nachträgliche Fehlerkorrekturen (vgl. Antwort der SAB zu Frage 1). Die SAB schliesst sich der Argumentation der Finanzdirektorenkonferenz an und fordert
– die permanente Erhöhung des vertikalen Ressourcenausgleichs um 100 Millionen Franken sowie
– eine temporäre Erhöhung des vertikalen Ressourcenausgleichs in der Periode 2012 – 2015 um 400 Millionen Franken (4 x 100 Mio. Fr.).
Sollte der Bundesrat mit diesem Vorschlag nicht einverstanden sein, so fordern wir die Anrechnung der 400 Millionen Franken aus der Periode 2008 – 2011 an die Aufgabenüberprüfung des Bundes resp. das Konsolidierungsprogramm 2011 – 13. Die 400 Millionen Franken entsprechen ja schliesslich einer Entlastung des Bundeshaushaltes.
Der Kompensationsbeitrag sollte anteilsmässig auf die drei Ausgleichsgefässe verteilt werden. Denn durch die 100 Millionen Franken wurden alle Kantone belastet. Eine einseitige Aufstockung des SLA wie von urbanen Kantonen gefordert, widerspricht dieser Belastung und der Logik der NFA.
FDP.Die Libera- Die FDP.Die Liberalen teilen die Auffassung des Bundesrates, dass kein Ausgleich der len Abweichung von der Haushaltsneutralität erfolgen soll und dass auf eine permanente Er-
höhung des Bundesbeitrages sowie auch auf eine rückwirkende Kompensation für die Jahre 2008 – 2011 zu verzichten ist. Die ermittelte Abweichung von 100 Millionen ist vor dem Hintergrund der Gesamtdotierung der Ausgleichsgefässe von rund 2,5 Milliarden relativ gering und kann deshalb nicht als grössere Abweichung von der Haushaltsneutralität im Sinne der dritten NFA-Botschaft interpretiert werden. Eine Kompensation ist deshalb nicht angezeigt.
SP Die SP erachtet die Position der Kantone als nachvollziehbar, wonach es sich um eine
erhebliche Abweichung handelt, die einer nachträglichen und permanenten Korrektur be-