Tabella di valutazione (tedesco)

Consultazione 2009/127: Revisione totale dell'ordinanza sull'utilizzazione di organismi in sistemi chiusi (Ordinanza sull'impiego confinato, OIConf) · 97 pagine

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Begründung: Im Löschwasser gibt es immer noch genügend aktive Organismen, welche den Brand überleben können.

Anhang 4, Kanton LU Antrag: Für den internen Transport braucht es eindeutige, klare, risikogerechte Massnahmen (z. B. Validierung, Verpackung, Tabelle, Transportmittel, Transportpapiere, Wegroute). Diese Massnahmen sind in der Tabelle zu ergänzen.

Ziffer neu

Anhang 4, Kanton LU Hinweis: Statt der bisherigen Unterscheidung nach Zweck der Anlagen (Forschungs- und Produktionsanlage) wird neu nur nach Ziff. 2.1, dem Massstab der Tätigkeit unterschieden. Wir weisen darauf hin, dass für Gruppe 2 und Gruppe 3/ 4-Organismen die Grenzen Legende zu sehr hoch angesetzt sind und für uns nicht nachvollziehbar sind.

A

Anhang 4, Kanton LU Antrag: Für den Umgang mit gebietsfremden invasiven Organismen braucht es Sicherheitsmassnahmen analog zu Arbeiten mit Ziff. 2.2 pathogenen und gentechnisch veränderten Organismen.

Diese Massnahmen sind in der Tabelle zu ergänzen.

Anhang 4, Kanton AG Wieso wird hier extra auf Wasch- und Dekontaminationseinrichtungen hingewiesen, dies entspricht doch den Grundsätzen der Ziffer 1, mikrobiologischen Praxis gemäss SAMV, auf die hier ja sowieso schon verwiesen wird (….):

Bst.e

Anhang 4, Kanton AG Antrag 1: Diese Begriffe (Desinfektion und Dekontamination) sollten am Anfang bei den Begriffsdefinitionen (1. Kapitel, Art. 3) Ziffer 1, klar definiert und entsprechend verwendet werden.

Bst i Antrag 2: Neu Absatz 1, Buchstabe k: Auch die Planung von Massnahmen bei der Ereignisbewältigung (Einsatzplan) durch

Einsatzkräfte (Sanität und Feuerwehr) sollte hier aufgenommen werden.

Anhang 4, Kanton AG Antrag: Bezüglich der Volumengrenzen für den Grossmassstab sind die Konsequenzen für das Risiko und die

Ziffer 2, Sicherheitsmassnahmen zu überdenken und in der Erläuterung darzulegen.

Tabelle,

Legende zu

A

Anhang 4, Kanton AG Antrag: Die Vorgabe, dass Anlagen der Sicherheitsstufe 2 von den übrigen Bereichen abgetrennt sein sollen, sollte für alle Ziffer 2, Anlagentypen gelten, da nur so die konsequente Umsetzung der Zutrittsbeschränkung möglich ist und dies bereits heute für Stufe Tabelle, 2-Anlagen im Laborbereich die gängige Praxis ist.

Nr. 1

Anhang 4, Kanton AG Antrag 1: Sind hier nur Testkits, welche nicht geöffnet werden und aktuell in vielen Spitälern als Sonderabfall entsorgt werden, Ziffer 2, gemeint, so sollte dies konkret in den Verordnungstextaufgenommen werden.

Tabelle, Antrag 2: Der Autoklav sollte als “Stand der Technik “- Sicherheitsmassnahme zur Inaktivierung von kontaminierten Material Nr. 23 beibehalten werden.

Anhang 4, Kanton AG Antrag: Es soll präzisiert werden, wie in der Praxis die unschädliche Entsorgung von Verbrauchs- und diagnostischem Material Ziffer 2, aus der Stufe 1 umzusetzen ist.

Tabelle,