Vorlage VböV
Consultazione 2009/63: Disposizioni tecniche per il settore ferroviario e delle ordinanze concernenti la concezione di una rete di trasporti pubblici conforme alle esigenze dei disabili · 2 pagine
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Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs
(VböV)
Änderung vom ... Anhörungsentwurf: 03.04.2009
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 12. November 20031 über die behindertengerechte Gestaltung
des öffentlichen Verkehrs wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1
1Der Zugang zu Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs muss für
Hand- und Elektro-Rollstühle mit einer Länge von bis zu 120 cm, einer Breite von Gelöscht: Elektrorollstühle bis zu 70 cm und einem Gesamtgewicht von bis zu 300 kg sowie für Rollatoren
gewährleistet sein.
Art. 6 Abs. 2
2Möblierungselemente und Türen an Haltepunkten müssen leicht erkennbar sein.
Witterungsunterstände und Warteräume sind für Behinderte leicht zugänglich und
erkennbar auszugestalten.
Art. 7 Abs. 2
2Toiletten müssen so gestaltet sein, dass sie von altersbedingt eingeschränkten und Gelöscht: senioren- und sehbevon sehbehinderten Personen benützt werden können. Sie müssen in ausreichender hindertengerecht
Anzahl rollstuhlgängig sein. Gelöscht: und
AS 2003 4515