Vorlage VböV

Consultazione 2009/63: Disposizioni tecniche per il settore ferroviario e delle ordinanze concernenti la concezione di una rete di trasporti pubblici conforme alle esigenze dei disabili · 2 pagine

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Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs

(VböV)

Änderung vom ... Anhörungsentwurf: 03.04.2009

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 12. November 20031 über die behindertengerechte Gestaltung

des öffentlichen Verkehrs wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1

1Der Zugang zu Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs muss für

Hand- und Elektro-Rollstühle mit einer Länge von bis zu 120 cm, einer Breite von Gelöscht: Elektrorollstühle bis zu 70 cm und einem Gesamtgewicht von bis zu 300 kg sowie für Rollatoren

gewährleistet sein.

Art. 6 Abs. 2

2Möblierungselemente und Türen an Haltepunkten müssen leicht erkennbar sein.

Witterungsunterstände und Warteräume sind für Behinderte leicht zugänglich und

erkennbar auszugestalten.

Art. 7 Abs. 2

2Toiletten müssen so gestaltet sein, dass sie von altersbedingt eingeschränkten und Gelöscht: senioren- und sehbevon sehbehinderten Personen benützt werden können. Sie müssen in ausreichender hindertengerecht

Anzahl rollstuhlgängig sein. Gelöscht: und

AS 2003 4515

1 SR 151.34