Rapporto esplicativo

Consultazione 2011/64: Modification de l'Ordonnance concernant les éléments de protection industrielle et les éléments mobiles applicables à l'importation de produits agricoles transformés ainsi que de l'Ordonnance sur les contributions à l'exportation · 11 pagine

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Bericht Anhörung

Der bisherige Artikel 10, Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen. Um feststellen zu können, ob ein Antrag zu einem Ausfuhrbeitrag von unter 300 CHF führen würde, müssen alle Angaben im System erfasst werden. Der Aufwand fällt somit ohnehin an.

Artikel 11 (neuer Artikel)

Absatz 1 regelt die neu vorgeschlagenen Fristen zur Einreichung der Gesuche.

Absatz 2 entspricht inhaltlich dem bisherigen Artikel 14 Absatz 2. Es wird aber vorgeschlagen, die Ausnahmebestimmung bezüglich Verwirkungsfrist zu streichen. Allfällige Ausnahmen mittels Wiederherstellung der Frist richten sich nach Artikel 24, Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz8.

Artikel 12 (geht aus dem bisherigen Artikel 12 hervor)

In Absatz 1 soll festgehalten werden, dass die Ausfuhrbeiträge nur ausgerichtet werden, wenn sie in der nach Zollrecht massgebenden Form in der Ausfuhrzollanmeldung beantragt werden, was in der Realität bereits heute der Fall ist.

Absatz 2 entspricht dem bisherigen Artikel 10 Absatz 3.

Artikel 13 (entspricht dem bisherigen Artikel 8)

Keine materiellen Änderungen

Artikel 14 (entspricht dem bisherigen Artikel 11)

Keine materiellen Änderungen

Artikel 15 (neuer Artikel)

Gemäss neuem Artikel 15 wird vorgeschlagen, dass Ausfuhrbeiträge bei Wiedereinfuhr von beitragsberechtigten Waren zurückzuerstatten sind.

Artikel 16 (entspricht dem bisherigen Artikel 16)

Die vorgeschlagenen Änderungen sind redaktioneller Art. Es wird vorgeschlagen, Absatz 1 neu zu strukturieren.

Artikel 17 (entspricht dem bisherigen Artikel 17)

Die Änderungsvorschläge in Artikel 17 sind redaktioneller Art (Anpassung an Artikel 31 Zollgesetz9).

Artikel 18 (entspricht dem bisherigen Artikel 18)

Die Änderungsvorschläge sind redaktioneller Art.

Artikel 19 (entspricht dem bisherigen Artikel 19)

Keine materielle Änderung

Artikel 20 (entspricht dem bisherigen Artikel 20)

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