Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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welchem Pensum. Die Tatsache, dass eben immer mehr Ärztinnen und Ärzte teilzeitlich in einer Praxis arbeiten, wird überhaupt nicht diskutiert. Dann wurde während zehn Jahren Zulassungsstopp nie der Nutzen dieser Massnahme untersucht. Es gibt überhaupt keinen Beleg dafür, dass die Massnahme etwas bringt. Die Gesundheitskosten sind so oder so gestiegen.

Es gibt eine Studie des Instituts für Unternehmensforschung der Universität St. Gallen aus dem Jahr 2004, die klar belegt, dass zwischen der Zunahme der Ärztedichte und der Zunahme der Kosten kein signifikanter Zusammenhang besteht. Wir werden das in der schriftlichen Vernehmlassungsantwort näher ausführen. Auch finden sich weitere interessante Aussagen in der Studie. Es wird immer wieder gesagt, dass jede neue Arztpraxis Kosten von ungefähr einer halben Million generiere. Diese Aussage ist in dieser plakativen Form unhaltbar. Es gibt zahlreiche andere Faktoren, die zum Anstieg der Gesundheitskosten beitragen, sei hier erwähnt: neue Abklärungs- und Behandlungsmöglichkeiten, teurere Medikamente, die Demographie, steigende Ansprüche und so weiter und so fort. Die steigende Ärztezahl ist die Folge einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und eine Begrenzung dieser Zahl verkennt diese Tatsache und wird deshalb das Ziel nicht erreichen.

Was wir besonders schlimm finden: Es wurde in diesen zehn Jahren nie der Zusammenhang zwischen der Zulassungsbeschränkung und dem Ärztemangel untersucht. Dieser ist für uns offensichtlich. Dass wir einen Ärztemangel haben ist offensichtlich, gerade in den Spitälern und in gewissen Disziplinen. Auch das Obsan ortet einen Mangel, und zwar nicht nur bei den Grundversorgern, sondern auch bei den Spezialisten. Der VSAO macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass zwischen der Zulassungsbeschränkung und dem Ärztemangel ein Zusammenhang besteht. Einersteits verhindert diese Beschränkung die Gründung innovativer Praxisprojekte. Junge Ärztinnen und Ärzte wollen häufig zusammen eine Praxis übernehmen oder eröffnen und dabei ist vielleicht nur ein Partner im klassischen Sinn Grundversorger.

Die anderen möchten diese Grundversorger-Praxis zum Beispiel mit 30 Prozent Gynäkologie und 50 Prozent Rheumatologie ideal ergänzen. Das wertet eine Grundversorger-Praxis auf. Und genau diese Projekte werden erschwert oder gar verunmöglicht, weil eben nur der Grundversorger im klassischen Sinn eine Zulassung bekommt.

Zusätzlich fällt ins Gewicht: Mit dem Zulassungsstopp oder der Zulassungsbeschränkung werden die Ärztinnen und Ärzte quasi zwangsweise in den Spitälern festgehalten. Und die Arbeitsbedingungen in den Spitälern sind einfach immer noch miserabel. Die wenigsten Spitäler bieten familienverträgliche Arbeitsbedingungen an. Die jungen Ärztinnen und Ärzte, und vor allem die Frauen – heutzutage eine Mehrheit der Ärzteschaft – sind darauf angewiesen, familienverträgliche Arbeitsbedingungen zu haben. Hier ist die freie Praxis eben häufig der einzige Ausweg. Wenn der versperrt wird, wird der Arztberuf noch unattraktiver.

Zudem lehnen wir den Zulassungsstopp ab, weil er sehr einseitig die jungen Ärztinnen und Ärzte trifft. Das ist eine unzulässige Diskriminierung und sicher nicht im Interesse des Gesundheitswesens. Die jungen Ärztinnen und Ärzte sind nicht nur sehr gut weitergebildet,

sondern sie bringen auch Innovation und sie sind effizientes und kostenbewusstes Arbeiten gewöhnt. Weiter werden mit dieser Massnahme falsche Anreize gesetzt. Die Zulassungsbeschränkung berücksichtigt die Qualität der Leistungserbringer in keiner Weise, und das müsste eigentlich das Hauptkriterium sein. Die zugelassenen Leistungserbringer unterliegen keiner Kontrolle. Sie werden belohnt, indem sie die Zulassung behalten und jetzt auch noch ihre Praxen teuer verkaufen können. Diese Entwicklung haben wir in letzten zehn Jahren sehr deutlich festgestellt. Abgesehen davon, dass sich das nur noch Ärztinnen und Ärzte mit entsprechendem finanziellem Hintergrund leisten können, fehlt künftig das Geld für die Modernisierung der Praxen.

Die Zulassungsbeschränkung ist für uns keine adäquate Lösung. Mit der Beschränkung wollte man bereits 2002 eine übermässige Zuwanderung aus Europa verhindern. Auch heute wünschen einige Kantone diese Beschränkung genau aus diesem Grund. Das Problem ist,