Rapporto sui risultati
Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine
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dass diese Massnahme alle jungen Ärztinnen und Ärzte trifft. Und das hat eben Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung.
Wir lehnen also die Wiedereinführung von Artikel 55a ab. Dies wäre ein Schnellschuss mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheitsversorgung. Anstatt junge Ärztinnen und Ärzte in ihrer Berufswahl zu hindern und damit einen weiteren Ärztemangel in Kauf zu nehmen, müsste die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit in den Spitälern und in Fachrichtungen, die heute untervertreten sind, gesteigert werden. So könnte man beide Probleme, den Ärztemangel einerseits und den Drang in die Praxis andererseits, sinnvoll angehen.
Nun zu den Ausnahmen: Hier kann ich den Standpunkt der FMH teilen. Die Bestimmung mit dem einzigen Titel ist wahrscheinlich nicht unbedingt sinnvoll. Denn möglicherweise ist jemand, der sich im Spital noch weitergebildet hat und dazu auch noch eine Ahnung von Gastroenterologie hat, ein besserer Grundversorger – das weiss man nicht. Auf jeden Fall finden wir diese Beschränkung mit dem einzigen Titel nicht sinnvoll.
Wenn es nun zu einem Zulassungsstopp kommt, den wir ja ausdrücklich nicht wollen, dann beantragen wir weitere Ausnahmen, quasi einen Buchstaben d). Und zwar für Ärztinnen und Ärzte, die fünf Jahren an einer SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Das würde die Möglichkeit eröffnen, irgendwann das Spital verlassen zu können. Die Regelung dient auch der Qualitätssicherung und sie ist europakompatibel. Sie richtet sich übrigens auch an Schweizerinnen und Schweizer. Diese Regelung ist nicht eine Voraussetzung für die Zulassung, sondern sie ermöglicht den Wechsel in die Praxis.
Ich beschränke mich auf diese Punkte. Den Rest erhalten Sie schriftlich.
Alain Berset
Merci beaucoup, Madame Glauser. Je passe maintenant la parole à Monsieur Wegmüller pour H+.
Dr. Bernhard Wegmüller, Direktor H+ Die Spitäler der Schweiz
Danke Herr Bundesrat, dass wir von H+ aus Stellung nehmen können. H+ lehnt die Zulassungsbeschränkung für die Spital- und Klinikambulatorien ab. Ich beschränke mich an dieser Stelle auf Spital- und Klinikambulatorien, wobei die Spitäler in der Regel am meisten betroffen sind. Grundsätzlich widerspricht die Zulassungsbeschränkung unserer Politik. Sie läuft ordnungspolitisch genau in die gegensätzliche Richtung zur KVG-Revision «Spitalfinanzierung», mit welcher man in dem Sinne mehr Wettbewerb einführen wollte. Hier will man wieder mehr Planung und Beschränkungen einführen. Die vier Hauptgründe möchte ich hier kurz erläutern. Die übrigen Punkte erhalten Sie dann in unserer schriftlichen Stellungnahme.
Punkt 1: Die Medizin entwickelt sich heute sehr stark weg vom stationären Bereich hin zum ambulanten Bereich. Es gibt viele Behandlungen, bei welchen man ein starkes Zusammenspiel zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich hat. Dort ist es schlicht nicht denkbar, dass man im einen Bereich eine Einschränkung macht und im anderen Bereich weiterhin behandeln kann. In Deutschland war es im Gegenteil so, dass man gerade mit der Einführung der Fallpauschale den Spitälern mehr Freiheiten gegeben hat, auch im ambulanten Bereich tätig sein zu können. Dies, weil es eben für Vorabklärungen und für Nachbehandlungen wichtig ist, dass man auch ambulant tätig sein kann. Aus unserer Sicht ist es aus Qualitätsgründen wichtig, dass man Patientinnen und Patienten, die stationär versorgt wurden, ambulant nachbegleiten kann, so dass diejenigen, welche die Leute behandelt haben, auch danach ambulant schauen können, wie sich die Patientin oder der Patient entwickelt. Ich denke, die Kosten waren auch ein Grund, weshalb die Politik immer den ambulanten Bereich in den Spitälern gefördert hat. Der ambulante Bereich ist günstiger. Dass wir