Rapporto esplicativo

Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine

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BAV / A4300.0121 Anschlussgleise − 10,0 10,0 BAV / A2310.0450 Abgeltung nicht-alpenquerender − 10,0 10,0 Schienengüterverkehr

Entlastungen total 20,0 40,0 40,0

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197442 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 14.

Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 4: Änderung von Artikel 52 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 195743 (EBG) .

Beschreibung der Massnahmen

Schieneninfrastruktur

Bei der Schieneninfrastruktur soll neben der (noch zu verstärkenden) Steuerung über Kennziffern eine Analyse von Einzelprojekten bezüglich möglicher Kostensenkungspotenziale oder möglicher Anwendung differenzierterer Standards erfolgen. Um diese Prüfung vorzunehmen, sollen beim BAV 2 Stellen geschaffen werden (zum Vergleich: heute 1,5 Stellen für die Überwachung LV SBB). Damit wird ein grösserer Druck erzeugt, um effiziente Lösungen durchzusetzen.

Bei den Privatbahnen sollen zudem gemeinsame Beschaffungen und technische Harmonisierungen durchgesetzt werden. Im EBG soll dazu eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, mit welcher die Bahnen verpflichtet werden können, einem Verband oder einer Organisation (z.B. VöV, Railplus) beizutreten, um einheitliche Standards und gemeinsame Beschaffungen durchzusetzen.

Die mit den Privatbahnen unterzeichneten Leistungsvereinbarungen 2013-2016 müssen zur Umsetzung des KAP 2014 neu verhandelt bzw. ergänzt werden. Eine Änderung der vom Parlament am 24. September 2012 verabschiedeten Leistungsvereinbarung 2013-2016 mit der SBB ist aus heutiger Sicht nicht nötig, sollen doch die Einsparungen durch Effizienzsteigerungsmassnahmen, nicht jedoch durch eine Reduktion der durch die SBB erbrachten Leistungen realisiert werden.

Schienengüterverkehr

Für den Bereich Schienengüterverkehr wird im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 einzig ein Sparauftrag an den Bundesrat erteilt, der im Rahmen der Vorlage zur Gesamtkonzeption für die Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche konkretisiert werden soll. Mögliche Massnahmen sind u.a. die Forcierung des Abbaupfads bei den Betriebsabgeltungen (insbesondere für den nicht-alpenquerenden kombinierten Verkehr) oder eine verstärkte Priorisierung der Investitionsbeiträge an private Anschlussgleise und/oder Terminalinvestitionen.

42 SR 611.010

43 SR 742.101