Rapporto sui risultati
Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 35Fedlex · Rapporto sui risultati
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4. Beschränkung auf die OKP
Grundsätzlich erachten wir die Beschränkung der Vorlage auf die OKP nicht als zweckmässig. Im Sinne eines ersten praktikablen Schritts kann es jedoch durchaus Sinn machen, die Optik vorerst allein auf die OKP zu richten. Eine Ausweitung auf die anderen Kostenträger (ZV, IV, MV, UV) müsste nach den ersten Erfahrungen in einem zweiten Schritt geprüft werden.
5. Finanzierung
Es ist notwendig, dass zur Stärkung der Qualitätssicherung und des HTA (Health Technology Assessment) mehr finanzielle Mittel als heute auf Bundesebene zur Verfügung gestellt werden müssen.
Diese Bundesaufgaben dürfen jedoch nicht über die OKP-Prämien finanziert werden. Deshalb lehnen wir die vorgesehene Finanzierung zu/asten der OKP bzw. der Prämienzahlenden und der Kantone entschieden ab.
Eine damit verbundene Prämienerhöhung würde überdies auch die Kantone und Gemeinden über die Prämienverbilligung und über nicht bezahlte Prämien finanziell belasten.
Anzumerken ist, dass auf Grund von Erfahrungen im Ausland davon auszugehen ist, dass die mit der Vorlage verbundenen Ziele mit dem geplanten Mitteleinsatz (30 Mitarbeitende mit einem Budget von 32 Mio. Franken pro Jahr) nicht erreicht werden können. So dürfte eine Erhöhung der finanziellen Mittel bereits nach kurzer Zeit unumgänglich werden.
6. Auswirkungen auf andere Organisationen
Es ist uns ein Anliegen, dass die Tätigkeiten von bewährten Organisationen im Bereich der Qualitätssicherung, namentlich ANQ, patientensicherheit schweiz und Swiss Medical Board, fortbestehen. Diese drei Organisationen sollen zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden, damit sie ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen weiterhin einbringen können.
Wir begrüssen die Anstrengungen des Bundes mit einem neuen Gesetz eine griffige nationale SG Qualitätsstrategie umzusetzen. Positiv zu bewerten ist die Absicht, die heute von verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren erbrachten Leistungen in der Qualitätssicherung zu bündeln, zu koordinieren und zu stärken. Wir teilen die Ansicht, dass mit einer verstärkten Abstimmung, der Nutzung von Synergien, einer Bündelung der Kräfte und einem Abbau von Doppelspurigkeiten Fortschritte in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Gesundheitsversorgung der Schweiz möglich sind.
Zwingend muss aber der Einbezug der bereits bestehenden Institutionen (ANQ, Swiss Medical Board, Stiftung für Patientensicherheit) mit ihren jetzigen Aufgaben für die Umsetzung verbindlich im Gesetz geregelt werden. Ohne eine solche direkte Einbindung unterstützt die Regierung dieses Gesetz nicht. Die Kantone würden zudem die bis anhin vorhandenen Einflussmöglichkeiten auf strategischer Ebene weitgehend verlieren.
Das Zentrum soll aber vor allem Grundlagen zur Qualitätssicherung liefern und dort operativ tätig sein, wo jetzt noch Handlungsbedarf besteht, d.h. vor allem im ambulanten Sektor und im HTA-Bereich (in Zusammenarbeit mit Swiss Medical Board). Besonders aus Sicht der (teil-)stationären Langzeitpflege sind die verstärkte Abstimmung, die Nutzung von Synergien und der Abbau von Doppelspurigkeiten ein wichtiges Anliegen. Dabei kann das Zentrum durchaus nationale Programme lancieren. Dies soll aber immer in Absprache mit den betreffenden Akteuren erfolgen.
Die Regierung unterstützt das Ziel, mit der Umsetzung einer nationalen Qualitätsstrategie auch die Transparenz zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist unbedingt sicherzustellen, dass die Datenerhebung in enger Abstimmung mit den Leistungserbringern und in einem vernünftigen Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen erfolgt. Erwartet wird, dass diese gemeinsame Umsetzung im Gesetz klar vorgesehen wird.
Da die Erteilung von Leistungsaufträgen sowie die partnerschaftliche Umsetzung von Massnahmen im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit für die Akzeptanz und wirkungsvolle Umsetzung ein zentraler Erfolgsfaktor ist, muss der künftige Verwaltungsrat zwingend aus Mitgliedern bestehen, welche die Akteure im Gesundheitswesen (Kantone, Leistungserbringer, Versicherer, Bund) repräsentieren. Diese Mitglieder sollen von den Akteuren vorgeschlagen werden können.