Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

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Schliesslich erachtet es der Regierungsrat nicht als zielführend, dass sich der vorliegende Gesetzesentwurf ausschliesslich auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung stützt und sich explizit nur auf Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflege bezieht. Die Aufgaben zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit sollten die Leistungen bei Unfall und Invalidität einbeziehen und sich auch auf die entsprechenden Bundesgesetze abstützen.

1. Grundsätzliche Beurteilung der Vernehmlassungsvorlage UR Für den Regierungsrat des Kantons Uri ist Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ein wichtiges Thema. Dabei spielt es aus Sicht der Patientinnen und Patienten keine Rolle, um welchen Kostenträger es sich handelt (obligatorische Krankenpflegeversicherung [KVG], Zusatzversicherung [WG], Invalidenversicherung [IV], Militärversicherung [MV] oder Unfallversicherung [UVG]). Aus den Vernehmlassungsunterlagen kann jedoch der Eindruck entstehen, das schweizerische Gesundheitswesen hätte gravierende Qualitätsmängel, die raschmöglichst zu beheben seien. Dem ist klar zu widersprechen. Im Wissen darum, dass es in einzelnen Bereichen durchaus noch Optimierungspotenzial gibt, darf dem schweizerischen Gesundheitswesen ein sehr gutes, qualitatives Zeugnis ausgestellt werden. Dies wird auch jüngst durch den Gesundheitsbericht 2013 der OECD bestätigt, in dem die Schweiz von allen 34 OECD-Staaten die höchste durchschnittliche Lebenswartung aufweist.

Im Bereich der Qualität bzw. der Erhöhung der Patientensicherheit besteht daher nach Auffassung des Regierungsrats der grösste Handlungsbedarf in der Vernetzung und Koordination der zahlreichen Qualitätssicherungsorganisationen und deren Messinstrumente. Zudem müssen die Ergebnisse vermehrt transparent ausgewiesen werden. Dass der Bund nun in diesen beiden Bereichen seine namentlich im Bundesgesetz über die Krankenversicherung zugewiesenen Aufgaben verstärkt wahrnehmen will, begrüsst der Regierungsrat.

Der Regierungsrat spricht sich jedoch gegen die Schaffung eines nationalen Zentrums für Qualität aus. Daher lehnt er den Gesetzesvorschlag ab. Stattdessen sollen die Organisation und Strukturen im Bundesamt für Gesundheit (BAG) angepasst werden, damit die durch das KVG zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen werden können. Zudem soll die bereits diskutierte Netzwerklösung weiterentwickelt werden.

2. Notwendigkeit des Gesetzes

Der Kanton Uri erachtet die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes als nicht notwendig.

Denn die Verantwortung für die Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit ist, wie bereits erwähnt, dem Bund durch das KVG übertragen. Somit liesse sich die Umsetzung der Ziele der Vorlage in einer Verordnung zum KVG regeln. Dadurch Iiessen sich auch Unklarheiten ausräumen, in welchem Verhältnis das neue Bundesgesetz zu den anderen Bundesgesetzen stehen soll. Denn es ist nicht klar, welche Auswirkungen die Vorlage auf die in anderen Gesetzen bestehenden Regelungen zur Qualitätssicherung und die damit verbundenen Kompetenzen hat. Offen sind auch die Auswirkungen der Gesetzesvorlage auf die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen des Bunds, der Kantone, der Leistungserbringer und Versicherer.

Ihnen werden durch entsprechende Bestimmungen des KVG Aufgaben für die Qualitätssicherung zugewiesen. Insbesondere wäre zu klären, welchen Stellenwert die künftigen nationalen Qualitätskriterien für die Kantone im Rahmen der Versorgungsplanung einnehmen würden.

3. Organisation

Mit der vorgeschlagenen Errichtung eines nationalen Zentrums wird das BAG mit seinem vorhandenen Netzwerk geschwächt. Dieses konnte die KVG-Aufgaben im Bereich der Qualität bisher nicht im gewünschten Mass wahrnehmen, weil die notwendigen Ressourcen fehlen. Anstatt diese Ressourcen neu in ein nationales Zentrum einzubringen, sollte vielmehr das BAG-Budget angemessen erhöht werden. Wir sind auch der Auffassung, dass deutlich weniger Mittel notwendig wären, wenn das BAG mit seinem Netzwerk diese Aufgaben übernehmen würde, anstatt ein zusätzliches aufwändiges Zentrum aufzubauen.

So oder anders ist es wichtig, dass die bestehenden Organisationen, namentlich der ANQ, patientensicherheit schweiz und das Swiss Medical Board, in eine neue nationale Lösung integriert werden. Hierfür gibt es verschiedene organisatorische Möglichkeiten, die allesamt näher zu prüfen sind. Allen voran könnte diesen Organisationen ein entsprechender Leistungsauftrag durch das BAG erteilt werden.