Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 60Fedlex · Rapporto sui risultati

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

2. Qualität in der OKP

In Deutschland wird zurzeit über die Schaffung eines medizinischen Qualitätsinstituts debattiert, welches 16 Millionen Euro pro Jahr kosten soll. In der Schweiz sollen sich die Kosten des neuen Bundeszentrums (im Bereich Qualität) auf 22 Millionen CHF pro Jahr belaufen (prämienfinanziert). Insofern wird hier die vorgeschlagene Ausgestaltung auch auf der Kostenseite hinterfragt. Anstatt Synergien zu nutzen, würden Doppelspurigkeiten aufgebaut. Mit dem Einbezug der etablierten Akteure wäre sichergestellt, dass das vorhandene Know-How, welches unweigerlich „die Nähe der Front“ bedingt, auch genutzt werden kann. Die vorgeschlagene „Top-Down-Vorgehen“ ist zum Scheitern verurteilt. So scheint es auch bezeichnend, dass die im Bericht erwähnten „nationalen Plattformen“ (Einbezug der Stakeholder im Gesundheitswesen) im Gesetz nicht genauer definiert werden. Grundsätzlich fordern wir das BAG auf, in erster Linie seine Organisation so anzupassen, damit es seinen gesetzlichen Verpflichtungen gemäss Art. 22a, 32, 33, 36-40 und 58 KVG endlich nachkommt. Anstelle von gesetzlichen Doppelspurigkeiten in der Form eines neuen Bundesgesetzes sollen die Rahmenbedingungen für die Schaffung einer unabhängigen Organisation geschaffen werden (Mo. 10.3440). Ein Netzwerkansatz, wo Aufträge vergeben und Arbeiten koordiniert werden, wäre in unseren Augen der zielführende Weg.

3. HTA - Die FDP befürwortet den Handlungsbedarf bei der Bewertung und Re-Evaluation von Gesundheitstechnologien. Es bedarf dafür keines neuen Bundesgesetzes - das bestehende KVG kann angepasst oder ergänzt werden. Auch im Bereich HTA soll der Bund das Rad nicht neu erfinden: Er soll sich auf die bestehenden und etablierten Massnahmen und Aktivitäten der Stakeholder im Gesundheitswesen abstützen (Konsens Swiss HTA). Wichtig ist, dass die Prozessschritte Assessment, Appraisal und Decision klar getrennt werden. Der Bund hat dabei eine klare Entscheidungskompetenz (Decision). Die wissenschaftlichen Arbeiten sollen aber nicht beim Bund angegliedert werden – sie sollen unabhängig von Politik oder Partikulärinteressen erfolgen.

Wir ersuchen Sie abschliessend darum, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen, durch eine VLSS wesentlich schlankere, den öffentlichen Interessen besser dienende Vorlage zu ersetzen und uns den verbesserten Gesetzesentwurf noch einmal zur Stellungnahme zu unterbreiten.

Diese Gesetzesvorlage ist aus unserer Sicht abzulehnen. Insbesondere darf keine öffentlichrechtliche Anstalt geschaffen werden.

Zunächst fällt auf, dass primär mit höheren Kosten zu rechnen wäre, welche entgegen den Behauptungen des EDI wohl insgesamt keine kostendämpfende Wirkung mehr haben würden. Eine Ausdehnung der Aufgaben, welche bereits heute gestützt auf das KVG bestehen, ist unter diesem Aspekt nicht zielführend.

Die nationalen Plattformen sind ein wichtiges Instrument, mit welchem die Erfüllung der Qualitätssicherungsaufgaben in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann. Die Definition der massgeblichen Qualität kann nur und muss über die zuständigen Fachgesellschaften erfolgen. Dieser Grundsatz ist in der Vorlage nicht verankert. Es fehlt auch jeglicher Hinweis auf eine vorgesehene Berücksichtigung der von der FMH gegründeten Akademie für Qualität in der Medizin SAQM. Diesen Umstand erachten wir als inakzeptabel.Obwohl die Bedeutung der nationalen Plattformen im Vernehmlassungsbericht erwähnt wird, finden diese im Gesetzestext keine Erwähnung. Das Anhörungsrecht beschränkt sich vielmehr auf die systematischen wissenschaftlichen Kontrollen, welche zur Sicherung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen durchgeführt werden sollen.

Die GSASA begrüsst die Absicht des Bundes, der Behandlungsqualität und Patientensicher- GSASA heit mehr Gewicht zu geben und dafür finanzielle Mittel bereit zu stellen. Auch wir finden, dass ein grosser Handlungsbedarf besteht. Sehr zu begrüssen ist, dass dafür mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Dass die verschiedenen Akteure und ihre Aktivitäten über eine nationale Plattform verbunden und damit Kräfte gebündelt, Synergien gefördert und Doppelspurigkeiten abgebaut werden sollen, ist ebenfalls sehr wertvoll und zu fördern.

Unsere Sorge gilt insbesondere der richtigen Einbettung dieses neuen Zentrums in die aktuelle Landschaft. Das schweizerische Gesundheitswesen ist historisch gewachsen, hat regional sehr unterschiedliche Kulturen und verschiedenste Rollenverständnisse der einzelnen Akteure. Dem im Bundesgesetz angedachte Top-Down-Ansatz v.a. bezüglich der Organisation des