Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

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einheitlich und leserfreundlich erfolgt. Hauptziel ist die Qualitätsverbesserung in den Spitäler (S. 18).

Kapitel 1.6 zeigt die Schwächen des heutigen Systems auf. Dass im ambulant-ärztlichen Bereich noch keine Qualitätsverträge zustande gekommen sind, entspricht den Tatsachen. Deshalb sollte sich der Bund wenn schon hierauf konzentrieren und nicht bestehende Arbeiten und Organisationen kritisieren oder gar gefährden. Der Bund hat vom Recht, Qualitätsanforderungen zu verordnen, noch nie Gebrauch gemacht und den Akteuren im Gesundheitswesen bisher nie mitgeteilt, was er genau von ihnen erwartet. Deshalb ist es auch nicht korrekt vom Bund, die bisherigen Arbeiten der Akteure, insbesondere der Spitäler und Kliniken zu kritisieren.

Kapitel 1.7 zeigt die beantragten Neureglungen auf, die aus unserer Sicht unnötig sind. Eine neue Organisation erhöht die Komplexität. Da das Zentrum die bestehenden Partner nicht ersetzt, mischt ein zusätzlicher Player mehr mit. Eine Netzwerklösung mit der Stärkung bestehen-der Organisationen ist zu bevorzugen.

Ein Zentrum, das nicht von Praktikerinnen und Praktiker getragen wird, hat grössere Akzeptanzprobleme als die heutigen Organisationen. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat über die letzten 10 Jahre grosse Aufbauarbeit geleistet und das Vertrauen der Spitäler und Kliniken gewonnen. Sie hat die Partner im Gesundheitswesen mit ihrer Kompetenz und Praxisnähe überzeugt.

Die Begründungen im Kapitel 1.9 sind nicht standfest. Die angebrachten Ziele können auch ohne Schaffung eines Zentrums erreicht werden, wenn man die Kräfte richtig bündelt und Kompetenzen den richtigen Partnern zuweist.

Vorbemerkung Patientensi-Patientensicherheit Schweiz wurde Ende 2003 von den Bundesämtern für Gesundheit und So- cherheit zialversicherung, zahlreichen Berufsverbänden und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gegründet. Alle an der Gründung beteiligten und weitere Organisationen sind im Stiftungsrat vertreten. Die bereits geäusserten, zum Teil noch informellen Meinungen und Haltungen gegenüber dieser Gesetzesvorlage gehen weit auseinander, von Zustimmung bis zu totaler Ablehnung. Wir gehen davon aus, dass jede dieser Organisationen eine eigene Vernehmlassungsantwort einreichen wird Da es aus diesem Grund nicht möglich ist, eine konsolidierte Meinung des Gesamt-Stiftungsrates abzubilden, liegt die inhaltliche Verantwortung der vorliegenden offiziellen Stellungnahme von Patientensicherheit Schweiz in erster Linie beim Präsidium und der Geschäftsstelle.

Allgemeine Würdigung

Patientensicherheit Schweiz begrüsst ausdrücklich die Absicht des Bundes, der Behandlungsqualität und Patientensicherheit mehr Gewicht zu geben und dafür mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und somit auch seiner im KVG festgelegten Verantwortung vermehrt nachzukommen. Wir teilen die Meinung, dass in diesem Gebiet ein grosser Handlungsbedarf besteht, welcher mit den bestehenden Mitteln und Aktivitäten bei weitem nicht abgedeckt werden kann. Die Stiftung befürwortet die grundsätzliche Absicht, die verschiedenen Akteure und deren Aktivitäten im Bereich Qualität und Patientensicherheit in einem nationalen Zentrum zu verbinden und somit die Kräfte zu bündeln, Synergien zu fördern und mögliche bestehende Doppelspurigkeiten abzubauen. Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen nachhaltig zu verbessern stellt eine grosse Herausforderung dar, nicht nur in klinischer und technischer, sondern auch in kultureller und psychologischer Hinsicht. Die sich laufend erweiternden Behandlungsmöglichkeiten und technologischen Entwicklungen, die zahlreichen Schnittstellen in den Behandlungspfaden innerhalb eines Spitals, aber auch die Schnittstellen mit den vor- und nachgelagerten Versorgungsbereichen, die sich verschärfende Verknappung von qualifiziertem Personal, die tradierten Rollenverständnisse der verschiedenen Berufsgruppen und die zunehmende lnformiertheit der Patienten und die Verpflichtung, sie und ihre Angehörigen in die diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen einzubeziehen, stellen weitere hohe Anforderungen an ein effizientes und umfassendes Qualitätsmanagement. All dem muss bei der Ausgestaltung eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Qualitätszentrums Rechnung getragen werden. Zentral zu berücksichtigen sind weiter die Praxisnähe, die Bedeutung der Nähe zu und einer hohen Akzeptanz bei den Leistungserbringern, eine Vernetzung mit den wichtigsten Akteuren im ln- und Ausland, Neutralität und Transparenz.