Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
verwendet werden, dass die dem Bund sprich dem BAG zur Verfügung stehenden Instrumente richtig genutzt und die heute schon vorhandenen Institutionen wie der ANQ und die Stiftung Patientensicherheit Schweiz gestärkt werden.
Der Bund hat bisher von seinen Möglichkeiten nach Art. 58 KVG kaum Gebrauch gemacht. Es ist angebracht und angemessener, diese Instrumente vermehrt zu nutzen, als ein nationales Zentrum für Qualität zu schaffen.
Ad Ziffer 1.1., Ausgangslage, S. 8 des erläuternden Berichts: Die erwähnten Qualitätsprobleme stimmen nicht mit der aktuellen Sachlage überein und wer den z.T. bereits von Qualitätsinstitutionen und anderen Akteuren des Gesundheitswesens bearbeitet. Ad Ziffer 1.6, Schwächen im heutigen System, S. 28 des erläuternden Berichts: Es gab und gibt durchaus Publikationen der Qualitätsmessungsinstitutionen wie vor allem des ANQ. Ad Ziffer 1.7.1, Ziele der Vorlage, S. 30 des erläuternden Berichts: Eine Stärkung der Verbindlichkeit von Qualitätsmassnahmen sowie Schaffung von Transparenz bei der Umsetzung und bezüglich der Ergebnisse ist bereits erfolgt, im Sinne dass alle Kliniken und Spitäler eine bestmögliche Verbindlichkeit eingegangen sind. Deshalb ist eine grössere Organisationseinheit (ausserhalb des BAG) mit beschränkterem Knowhow als das BAG in Zusammenspiel mit den Akteuren der Qualitätsmessung und -entwicklung nicht erforderlich. Ad Ziffer 1.7.6, Rollen der Akteure im Bereich Qualität und HTA, S. 40 des erläuternden Berichts: Die Rolle der anderen Akteure im Bereich der Qualitätsmessung und -entwicklung wird nicht definiert resp. zu wenig präzise umschreiben. Es wird nicht aufgezeigt, wie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem nationalen Zentrum für Qualität aussehen soll.
Aus all diesen Gründen lehnen die Privatkliniken Schweiz das Bundesgesetz über
das Zentrum für Qualität in der OKP sowie die Schaffung eines nationalen Zent-
rums für Qualität ab. Das nationale Zentrum für Qualität ist nicht notwendig, wenn die Spitäler und Kliniken der Schweiz, darunter auch die Privatkliniken, sowie die Qualitätsinstitutionen wie der ANQ und die Stiftung Patientensicherheit Schweiz
sowie weitere Akteure im Gesundheitssektor durch den Qualitätsvertrag an Quali-
tätsmessung und -entwicklung partizipieren. Stattdessen wären Letztere noch mehr zu unterstützen bzw. einzubeziehen.
1. Einführende Bemerkungen FDP FDP.Die Liberalen verlangte bereits in ihrem Positionspapier „Gesundheitsland
Schweiz“ von Januar 2010, dass der Bund die Voraussetzungen für eine unabhängige Rating-Agentur schaffen soll. Diese Agentur soll eng mit den Leistungserbringern (insbesondere den Fachgesellschaften) und den Versicherern zusammenarbeiten, um standardisierte, risikoadjustierte Indikatoren zu entwickeln, um die Qualität im Gesundheitswesen zu messen. Der Patient soll sich über die Qualität der medizinischen Leistungen informieren können. Dies ermöglicht einen Qualitätswettbewerb, was medizinische Fehler, Folgekosten und unnötige Eingriffe verhindert. So wirkt sich der Qualitätswettbewerb auch kostendämpfend aus.
Die FDP lehnt den vorgelegten Gesetzesentwurf ab. Die Ziele dieser Vorlage sind im KVG bereits erhalten. Mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung des „Zentrums für Qualität“ würde eine teure Parallelstruktur zum BAG aufgebaut. Im erläuternden Bericht werden die laufenden Initiativen der verschiedensten Akteure im Gesundheitswesen im Bereich Qualitätsmessung und HTA aufgezeigt. Innerhalb der letzten 10 Jahre ist der Bereich Qualitätssicherung deutlich vorangekommen. Der Unmut im Parlament über die mangelnde Umsetzung dieser Bestimmungen im KVG hat zu diesen Entwicklungen beigetragen. Die Aktivitäten sind beeindruckend und die Liste ist bei Weitem nicht vollständig. Anstatt das bestehende Know-How zu nutzen und zu verlinken, will der Bund eine zusätzliche, schwerfällige und zum Teil prämienfinanzierte Struktur neu aufbauen. Das vorgeschlagene Zentrum würde die laufenden Projekte verdrängen und so Innovation in diesem wichtigen Bereich im Keim ersticken.
2. Qualität in der OKP
In Deutschland wird zurzeit über die Schaffung eines medizinischen Qualitätsinstituts debattiert, welches 16 Millionen Euro pro Jahr kosten soll. In der Schweiz sollen sich die Kosten des neuen Bundeszentrums (im Bereich Qualität) auf 22 Millionen CHF pro Jahr belaufen (prämienfinanziert). Insofern wird hier die vorgeschlagene Ausgestaltung auch auf der Kostenseite hinterfragt. Anstatt Synergien zu nutzen, würden Doppelspurigkeiten aufgebaut. Mit dem Einbezug der etablierten Akteure wäre sichergestellt, dass das