Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/4: Limita il numero di fornitori di prestazioni autorizzati a esercitare a carico dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OLNF) · 54 pagine

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vorzusehen, erlaubt aber auch den Verzicht auf diese Massnahme. Die FMH ersucht den Bundesrat mit Nachdruck, auf die Umsetzung der Zulassungsbeschränkung zu verzichten.

1.2 Künftige Versorgung wird geschmälert

Die Zahlen des OBSAN zeigen, dass in der Schweiz nicht nur in der Grundversorgung sondern in den meisten Spezialistenfächern viele Ärztinnen und Ärzte schon in den nächsten Jahren das Pensionsalter erreichen. Dem Nachwuchs jetzt die Zukunft zu verbauen, obwohl man ihn rasch brauchen wird, kann keinen Sinn machen.

1.3 Ärztlicher Nachwuchs wird demotiviert

Im Hinblick auf den zunehmenden Ärztemangel aufgrund demographischer Entwicklungen wäre diese Massnahme ein falsches Signal an die jungen Ärztinnen und Ärzte und Studierenden. Ausgebildete Ärztinnen und Ärzte müssten zwangsweise in den Spitäler bleiben und konnten keine Perspektiven für die Aufnahme einer eigenständigen Tätigkeit entwickeln. Die jungen Ärztinnen und Ärzte sind nicht nur gut weitergebildet, sondern sind auch engagiert, motiviert, bringen Innovationen und sind an effizientes und kostenbewusstes Arbeiten gewohnt. Durch das zwingende Verharren in stationären Strukturen werden durch den Zulassungsstopp auch innovative, multidisziplinare Praxisprojekte, wie sie heute viele Ärztinnen und Ärzte Wünschen, verunmöglicht. Sie mochten sich frei zusammenschliessen und gemeinsam eine Praxis übernehmen oder eröffnen. Im Gegensatz zu vielen Spitälern bietet die freiberufliche Tätigkeit auch mehr Möglichkeiten für familienvertragliche Arbeitsbedingungen wie z.B. Teilzeitpensen für Frauen.

1.4 Verfassung wird nicht eingehalten

Der einst als Provisorium gedachte Zulassungsstopp dauerte - mit einem kurzen Unterbruch - über 10 Jahre und soll nun für weitere drei Jahre weitergelten. Das Bundesgericht hat in BGE 130126 ff. den Zulassungsstopp nur unter dem Aspekt der fix auf 3 Jahre begrenzten Zeitdauer der Massnahme gerechtfertigt. Der Bundesrat muss die Frage der Verfassungsmassigkeit ernsthaft prüfen; er ist für die Einhaltung der Verfassung verantwortlich. Abgesehen davon, dass eine Wiedereinführung angesichts der verfassungsmassig geschützten Wirtschaftsfreiheit für junge Ärztinnen und Ärzte nicht tragbar ist, wurde unseres Wissens nach nie vertieft untersucht, welches die Auswirkungen und der Nutzen des Zulassungsstopps waren bzw. sind.

1.5 Teure Verschiebung vom praxisambulanten in spitalambulanten Bereich

Die oft zitierte Behauptung, jede neue Arztpraxis generiere zusätzliche Gesundheitskosten in der Höhe von einer halben Million Franken, ist in dieser plakativen Form unhaltbar. Es existieren zahlreiche andere Faktoren, welche ebenfalls zum Anstieg der Gesundheitskosten beitragen (neue Abklärung- und Behandlungsmöglichkeiten, teure Medikamente, Demographie, die steigenden Ansprüche der Bevölkerung u.a.). Eine Begrenzung der Ärztezahl in eigener Praxis trägt dieser Tatsache nicht Rechnung und wird deshalb ihr Ziel, die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu dampfen, verfehlen.

Die absehbare medizinische Versorgungsverknappung im praxisambulanten Bereich wird eine Verschiebung der Patienten in die ungleich teurere Versorgung im spitalambulanten Bereich zur Folge haben. Diese Problematik wird völlig unberücksichtigt gelassen.

1.6 Datengrundlage fehlt

Was wir im Moment wissen ist, dass die Anzahl der Gesuche bei der SASIS AG um eine Abrechnungsnummer im laufenden Jahr überdurchschnittlich angestiegen ist. Das erstaunt nach 1O-jahriger Niederlassungsbeschränkung und in Anbetracht des bereits wieder drohenden Zulassungsstopps nicht. Es müsste daher zwingend geprüft werden, ob mit den beantragten ZSR-Nummern auch wirklich abgerechnet wird und wenn ja mit welchem Pensum, bevor auf politischer Ebene wieder ein folgenschwerer Schnell-