Rapporto esplicativo

Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

Regulierungsfolgenabschätzung

Der Bewilligungsprozess scheint über sämtliche Segmente hinweg massgebliche Initialkosten zu verursachen, welche netto und fallweise je nach Betriebsgrösse und -Komplexität zwischen CHF 70‘000 und CHF 128‘000 liegen dürften. Diese Kosten reflektieren einen einmaligen Preis zur Aus- bzw. Weiterführung des externen Vermögensverwaltungsgeschäfts. Obwohl höher als die laufenden Kosten, scheinen sie insbesondere für Betriebe jüngerer Natur und mit langfristigen Existenzabsichten verkraftbar, weil die Kosten auf zukünftige Perioden aufgeteilt werden können. Primäre Treiber der Initialkosten scheinen die Bewilligungsprüfung sowie im Zusammenhang mit dem Bewilligungsprozess bezogene externe Beratungsdienstleistungen. Je nach Anforderungen an die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen könnten UVV mit weiteren, substantiellen Initialkosten konfrontiert werden.

Die jährlich wiederkehrenden Kosten sind tiefer als die Initialkosten und bewegen sich voraussichtlich zwischen CHF 19‘000 für kleine und CHF 56‘000 für grössere UVV. Primäre Kostentreiber dürften die vorgesehene jährliche Aufsichtsprüfung sowie organisationale Anpassungen in Bezug auf die Betriebsführung sein. Es ist anzunehmen, dass die laufenden Kosten für die Bewilligungsträger eine nachhaltige finanzielle Belastung darstellen würden und durch zukünftige Ertragsüberschüsse absorbiert werden müssten. Entsprechend haben Regulierungsvorhaben primär auf die laufenden Kosten zu fokussieren. Als massgeblich kostensensitive Handlungspflichten haben sich im Rahmen der KAG-Unterstellung die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen sowie Revisionsvorschriften herausgestellt. Aus dieser Optik würden erweiterte organisatorische Vorgaben in Bezug auf die funktionale und hierarchische Trennung von IKS, Risikomanagement und Compliance kleinere und mittlere UVV vor zusätzlichen Ressourcenbedarf stellen. Ebenso ist zu beachten, dass UVV durch spezifische Revisionsvorschriften mit Mehrkosten konfrontiert werden könnten, weil davon auszugehen ist, dass die Mehrheit der UVV bis dato nicht revidiert wird.

Nutzen- und Anspruchsgruppenanalyse

Im Hinblick auf eine Kosten-Nutzen-Einschätzung der Regulierungsinhalte von FINIG ist es unabdingbar, nach den Kosten, die durch die Regulierung entstehen, auch etwas über den potentiellen Nutzen auszusagen. Der Kundenschutz nimmt dabei eine wesentliche Rolle ein. Die uneingeschränkte Transparenz in Hinblick auf die Umsetzung der Kundenwünsche und alle Kostenaspekte der Kundenbetreuung sind wesentlich in Hinblick auf den Kundenschutz. Transparenz, resultierend aus einer einheitlichen Gesetzgebung, ist letztlich auch entscheidend für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Finanzdienstleistern und für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Ob der Nutzen eines erhöhten Kundenschutzes auch dessen höhere Kosten rechtfertigen kann, wird widersprüchlich diskutiert. Stellungnahmen zum Hearingbericht weisen darauf hin, dass die Finanzdienstleister die mit der Regulierung verbundenen Zusatzkosten auf ihre Kunden abwälzen werden. Andere Meinungen verweisen darauf, dass gute und individuelle Beratung selbstverständlich etwas kosten darf bzw. muss.

Für die betroffenen Vermögensverwalter selbst bringen FIDLEG bzw. FINIG durch die prudentielle Aufsicht die Chance einer Unterstützung in der Betriebsführung durch klare Prozesse und Zuständigkeiten einerseits und in der Unterstützung in der Rechenschaft gegenüber dem Kunden durch die verbesserte Reputation und laufende Aufsicht.

Institut für Verwaltungs-Management Seite 5 von 57