Rapporto esplicativo
Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine
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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht
1. Ausgangslage
Im Nachgang zur Finanzkrise sind verschiedene nationale und supranationale Initiativen im Gang mit dem Ziel, den Kundenschutz in Bezug auf gewisse Finanzdienstleistungen und -Produkte durch zusätzliche Regulierungen zu verstärken und zu vereinheitlichen. In der Schweiz analysierte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Situation und schlug im Positionspapier „Vertriebsregeln“ (Februar 2012) verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Kundenschutzes vor. Im März (2012) beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD unter Mitwirkung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD (BJ) und der FINMA die Projektarbeiten zur Erarbeitung eines Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) sowie Finanzinstitutsgesetzes (FINIG). Der aktuelle Vernehmlassungsentwurf zum Finanzinstitutsgesetz datiert vom 25.04.2014. Vorgesehen ist unter anderem eine erweiterte, prudentielle Aufsicht über sämtliche Arten von Vermögensverwaltern, insbesondere auch die UVV.
Das Institut für Verwaltungs-Management der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) wurde vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF beauftragt, eine Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) durchzuführen. Im Fokus dieser Analyse stehen demnach bisher nicht prudentiell beaufsichtigte Finanzdienstleister, also die UVV. Die Zielsetzungen sowie der Analyserahmen werden unter Ziff. 2 bzw. Ziff. 3 detaillierter erläutert.
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