Minuti di eventi di informazione (tedesco; rapporto di risultati segue)

Consultazione 2014/103: Revisione del prezzo delle tracce 2017 - modifica dell'Ordinanza concernente l'accesso alla rete ferroviaria (OARF) · 4 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 3Fedlex · Rapporto sui risultati

Aktenzeichen: BAV-242.1-00001/00007/00017

7. Kanton BS:

a) Welche Kriterien gelten für die Bahnhöfe, die im Anhang 2 zur NZV-BAV aufgeführt sind?

Antwort BAV: es handelt sich um die Verrechnung des Haltezuschlags. Dabei gilt im Anhang 2 primär die Streckenliste. Die Liste der Bahnhöfe umfasst Knoten, in denen Strecken beider Kategorien (mit/ohne Haltezuschlag) zusammenkommen. Mit der Aufnahme der Bahnhöfe in diese Liste wird klar, dass der Haltezuschlag auch gilt, wenn ein Zug von einer Strecke her ohne Haltezuschlag einfährt.

b) Die Frist zur Stellungnahme (31.3.) ist sehr knapp, wenn sie durch den Regierungsrat muss...

Antwort BAV: wir halten die Frist für vertretbar, da es sich um ein "Spezialisten-Thema" handelt und die betroffenen Kreise frühzeitig informiert wurden. Wir haben auch den Anspruch, die Änderungen mindestens anderthalb Jahre vor Inkrafttreten zu kommunizieren. Leichte Fristerstreckungen sind aber möglich, wenn die Stellungnahmen elektronisch eingereicht werden.

b) Güterverkehr

8. Hupac:

a) Sonst ist Leistung positiv. Wird sie hier mit dem Verschleissfaktor "bestraft"?

Antwort BAV: nein, nur die „ungünstig auf die Infrastruktur einwirkende“ Leistung; eine zu hohe (nicht ausgenützte) Leistung kann ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen

b) Ist das Berechnungstool nur für EVU bestimmt, oder können es auch Operateure beziehen?

Antwort BAV/SBB: siehe oben. Eine Einschränkung gilt nur die Zugdaten, die wir nur den betroffenen EVU zur Verfügung stellen. Das Instrument wird aber allen zur Verfügung gestellt. Damit kann im Prinzip der Basispreis für beliebige Züge auf beliebige Strecken berechnet werden.

9. VAP/Erdölvereinigung:

a) Müsste der Trassenpreis nicht im Sinne des Verursacherprinzips auch berücksichtigen, dass die grossen Investitionen vom Personenverkehr ausgelöst werden?

Antwort BAV: nein, denn:

- der Personenverkehr trägt über den Deckungsbeitrag einen Teil der Fixkosten; der Güterverkehr ist davon befreit;