Allegato al rapporto di consultazione
Consultazione 2014/12: Rapporto sull'efficacia 2012-2015 della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni · 105 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 71Fedlex · Rapporto sui risultati
Allegato al rapporto sui risultati della consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni concernente il quadriennio 2012–2015
Begründung:
Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Ja. Die Gesamtdotierung soll gemäss Fortschreibungsregel (Anpassung gemäss Teuerung) SZ
erfolgen.
Das Beibehalten der bisherigen Fortschreibung des Volumens und der bisherigen Gewichtung der beiden Gefässe des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) und des geografisch-topografischen Lastenausgleichs (GLA) ist zu unterstützen. Die NFA ist ein fein austariertes Gesamtsystem. Alle Bestandteile sind aufeinander abgestimmt. Die gleich starke Dotierung von SLA und GLA war von Anfang an ebenfalls ein wichtiger Bestandteil zur beabsichtigten Verstärkung des Disparitätenabbaus zwischen den Kantonen. Mit einer allfälligen Verlagerung von GLA-Mitteln zum SLA würde der Disparitätenabbau bzw. der Finanzausgleich reduziert. Dieser Effekt ergäbe sich aufgrund des Umstandes, dass die GLA-Mittel schwergewichtig zu den ressourcenschwachen Kantonen fliessen und die SLA-Mittel zu den ressourcenstarken. Die bisherigen Wirkungen der NFA sprechen klar gegen eine derartige Verschiebung.
OW Die SLA-Lasten haben sich seit der Einführung der NFA verstärkt. Wobei darauf hinzuweisen
ist, dass es beim SLA um einen Ausgleich von Sonderlasten der Kantone und nicht um einen Ausgleich von Zentrumslasten der Städte geht. Ein Kürzung der GLA wird abgelehnt.
Dieser Befund spricht für eine Erhöhung der Mittel für die beiden SLA-Gefässe. Diese Erhöhung ist durch den Bund zu finanzieren. Ihm stehen dafür teilweise Mittel aus der sukzessiven Reduktion des Härteausgleichs zur Verfügung. Auch eine Erhöhung der Dotationen generell wäre möglich.
Position: Die gleichgewichtige und ungekürzte Dotierung der beiden Lastenausgleichsgefässe SLA und GLA ist beizubehalten. Eine Verstärkung des SLA durch Bundesmittel ist zu prüfen und mindestens im Umfang der sich reduzierenden Bundesmittel beim Härteausgleich zu erhöhen.
Die Gesamtdotierung kann gemäss bisheriger Fortschreibungsregel (Anpassung gemäss NW Teuerung) erfolgen. Das bestehende Ungleichgewicht bei der Abgeltung der effektiven Son-
derlasten ist zu korrigieren.
Die bisherige Fortschreibung des Volumens nach Massgabe der Teuerung und die bisherige Dotierung der beiden Gefässe SLA und GLA sind von zentraler Bedeutung für die gesamte NFA. Die gleich starke Dotation von SLA und GLA war von Anfang an ein wichtiger Bestandteil zur beabsichtigten Verstärkung des Disparitätenabbaus zwischen den Kantonen. Mit einer allfälligen Verlagerung von GLA-Mitteln zum SLA würde der Disparitätenabbau bzw. der Finanzausgleich reduziert. Dieser Effekt ergäbe sich aufgrund des Umstandes, dass die GLA-Mittel schwergewichtig zu den ressourcenschwachen Kantonen fliessen und die SLA- Mittel zu den ressourcenstarken. Die bisherigen Wirkungen der NFA sprechen klar gegen eine derartige Verschiebung zulasten des GLA.
GL
Die SLA-Lasten haben sich seit der Einführung der NFA verstärkt. Dieser Befund spricht für eine Erhöhung der Mittel für die beiden SLA-Gefässe. Diese Erhöhung ist durch den Bund zu finanzieren. Ihm stehen dafür teilweise Mittel aus der sukzessiven Reduktion des Härteausgleichs ab dem Jahr 2016 zur Verfügung.
Position: Die Dotation des GLA ist gemäss bisheriger Fortschreibung an die jeweilige Teuerung anzupassen. Es ist zu prüfen, das Volumen des SLA durch Bundesmittel zu erhöhen ohne jedoch die benötigten Mittel über eine Verkürzung des Härteausgleichs zu beschaffen (Frage 10 + 11).
Die Gesamtdotierung kann gemäss Fortschreibungsregel (Anpassung gemäss Teuerung) ZG erfolgen. Das bestehende Ungleichgewicht bei der Abgeltung der effektiven Sonderlasten ist
jedoch zu korrigieren.
Le Conseil d’Etat considère que la dotation de la compensation des charges géo-topographiques (CCG) ne doit pas être réduite et qu’elle doit continuer à être adaptée, comme le prévoit le système actuel, en fonction de l’évolution de l’indice des prix à la consommation. FR Nous serions disposés à entrer en matière sur une augmentation de la dotation de la com-
pensation des charges sociodémographiques (CCS), à condition toutefois qu’elle soit financée entièrement par la Confédération et, dans le prolongement de ce qui précède, qu’elle ne porte pas atteinte à la dotation de CCG.
SO Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Nein. Mittlerweile wird die Forderung nach einer substanziellen, einseitigen Erhöhung der Dotation des SLA aus Bundesmitteln praktisch von allen Kantonen unterstützt. Frei wer-BS dende Mittel des Bundes aufgrund der Anpassung der Dotierung des Ressourcenausgleichs
und des Härteausgleichs können den Bund dabei teilweise für diesen Mehraufwand kompensieren.