Allegato al rapporto di consultazione

Consultazione 2014/12: Rapporto sull'efficacia 2012-2015 della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni · 105 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 84Fedlex · Rapporto sui risultati

Allegato al rapporto sui risultati della consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni concernente il quadriennio 2012–2015

Nein

ZH Begründung: Die Fortführung der Übergangszahlungen um weitere 20 Jahre lässt sich sach-

lich nicht rechtfertigen.

Ja. Der Härteausgleich stellte ein wesentliches Element für die politische Akzeptanz der NFA BE

dar.

LU Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja, wir teilen die Auffassung des Bundesrats, dass der Härteausgleich auf die dritte Vierjahresperiode nicht aufzuheben ist und ab 2016 wie vorgesehen um jährlich 5 Prozent reduziert werden soll. Die frei werdenden finanziellen Mittel sollen jedoch wieder in den Finanzausgleich fliessen.

UR Begründung:

Eine vollständige Streichung des Härteausgleichs ab dem Jahr 2016 ist nicht redlich, auch dann nicht, wenn dieses Gefäss Mängel des früheren Finanzausgleichs fortschreibt. Der Härteausgleich war aus politischen Gründen notwendig, um den Übergang zum neuen System überhaupt erst zu ermöglichen. Die ab dem Jahr 2016 "frei" werdenden finanziellen Mittel sind im Finanzausgleich wieder einzusetzen.

Nein. Der Härteausgleich sollte auf die dritte Vierjahresperiode gänzlich aufgehoben werden. Der Härteausgleich kompensiert keine eigentlichen Härten, sondern dient vor allem der Besitzstandwahrung jener Kantone, die vom alten Finanzausgleich überdurchschnittlich profitiert haben. Die Besitzstandesgarantie ist nicht mehr gerechtfertigt. Der alte Finanzausgleich SZ hatte grosse Schwächen und wurde gerade deswegen durch ein neues System abgelöst. Es

ist nicht nachvollziehbar, warum die schlechten Ergebnisse des alten Systems noch bis 2036 fortgeführt werden sollen. Der Bundesgesetzgeber hat mit Art. 19 Abs. 4 FiLaG den Fall einer vorzeitigen teilweisen oder ganzen Aufhebung explizit vorgesehen.

Antrag: Der Härteausgleich ist ab 2016 aufzuheben.

Eine Streichung des Härteausgleichs ab 2016 wäre radikal und nicht redlich, auch wenn dieses Gefäss Mängel des früheren Finanzausgleichs fortschreibt. Der Härteausgleich war aus politischen Gründen notwendig, um einen Übergang zum neuen System überhaupt erst zu ermöglichen. Er hat seinerzeit wesentlich dazu beigetragen, dass die NFA in der Volksabstimmung angenommen wurde.

OW

Position: Die Beibehaltung des bisherigen Systems wird unterstützt. Gemäss der Verständigungslösung zwischen Bund und Kantonen bei der Einführung der NFA sind diese Mittel zugunsten der Kantone zu verwenden. Der Kanton Obwalden erwartet, dass diese Mittel im Finanzausgleich verbleiben

Nein

Der Kanton Nidwalden fordert eine gänzliche Aufhebung des Härteausgleichs nach Ablauf der dritten bzw. vierten Finanzierungsperiode.

Der Härteausgleich ist gestützt auf das BG über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLAG Art. 19 Abs. 4) vorzeitig aufzuheben. Eine schrittweise Reduktion während der dritten und allenfalls vierten Finanzierungsperiode würde dazu beitragen, dass die Belastung bzw. Entlastung die Kantone weniger radikal erfolgt. Die frei werdenden Bundesmittel aus dem Härte-NW

ausgleich müssten zugunsten der Kantone eingesetzt werden, wie es 2010 im Rahmen der Verständigungslösung zwischen Bund und Kantonen versprochen wurde.

Der Härteausgleich kompensiert keine Härten, sondern sollte den Übergang vom alten zum neuen Finanzausgleich erleichtern. Die lange Übergangsfrist von 28 Jahren wirkt vor allem als Besitzstandgarantie. Diejenigen Kantone, welche zur Erleichterung des Übergangs Zahlungen erhielten, profitierten vom alten Finanzausgleich. Der alte Finanzausgleich hatte grosse Schwächen und wurde gerade deswegen durch ein neues System abgelöst.

Eine vollständige Streichung des Härteausgleichs ab dem Jahr 2016 wäre radikal und nicht redlich, auch wenn dieses Gefäss Mängel des früheren Finanzausgleichs fortschreibt. Der Härteausgleich war aus politischen Gründen notwendig, um einen Übergang zum neuen GL

System überhaupt erst zu ermöglichen.

Position: Die Beibehaltung des bisherigen Systems wird unterstützt.

Nein. Der Härteausgleich soll per 2016 abgeschafft werden.

ZG

Eventuell: Mindestens sei jedoch die Dauer zu verkürzen.

En réponse aux questions 10 et 11, nous soutenons la position du Conseil fédéral, selon laquelle la compensation des cas de rigueur (CCR) doit est maintenue telle que prévue. Il s’agit d’un enjeu essentiel pour le canton de Fribourg. La CCR a été mise en place pour éviter que des cantons financièrement faibles voient leur situation se détériorer lors du passage FR au niveau système péréquatif, ce qui aurait été totalement contraire aux objectifs de la RPT.

Cette dernière n’aurait selon toute vraisemblance pas été acceptée par les gouvernements cantonaux, puis en votation populaire, sans la CCR. Ce qui a été convenu politiquement et annoncé aux citoyens doit être respecté. Ce d’autant plus qu’aucun critère objectif qui permettrait de justifier une levée totale ou partielle de la CCR n’a pu être mis en évidence par