Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/160: Avamprogetto di ordinanza relativa alla riveduta legge sulla cittadinanza · 46 pagine

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Approvazione

Cantoni:

AG (con riserva), AR (con riserva), BE (con riserva), BL (con riserva), BS (con riserva), FR (con riserva), GE (con riserva), LU (con riserva), NE (con riserva), SG (con riserva), TG (con riserva), TI (con riserva), ZH (con riserva)

Partiti:

GUDC (con riserva), PES (con riserva), PEV, PPD (con riserva), UDC (con riserva)

Organizzazioni interessate:

ASM (con riserva), AvenirSocial (con riserva), CP, CSIAS (con riserva), FSP, Integration Handicap (con riserva), Operation Libero (con riserva), Travail.Suisse (con riserva), UCS (con riserva)

Osservazioni generali

Die EVP begrüsst die Bestimmung.

3 cantons (AG, FR, VD) relèvent la difficulté d’application de cette disposition. Der Kanton AG beantragt, die Behörden sollen sich auf klare Kriterien, wie insbesondere Strafregistereinträge oder die Bezahlung aller fälligen Steuerschulden, abstellen können. Der Kanton AR beantragt, die Aufnahme eines zusätzlichen Hinweises, dass Verpflichtungen ungeachtet der konkreten Verhältnisse allen Solidarschuldnern in einem Einbürgerungsverfahren «angelastet» werden können.

Die CVP ist der Ansicht, dass alle Instanzen, die zuständig für Abklärungen sowie Entscheidungen bezüglich Einbürgerungen sind, rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden sollen, wenn ein Eintrag im Strafregister des Bundes besteht.

Die GPS stellt klar, dass die Behörden bei der Prüfung, ob die Bewerberin oder der Bewerber die öffentliche Sicherheit gefährdet, das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren haben. AvenirSocial fordert, eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz dürfe nicht auf blossen Annahmen oder unzutreffenden Gerüchten beruhen, sondern bedürfe der Eröffnung eines Strafverfahrens. Schliesslich solle der Datenschutz im Einbürgerungsverfahren sichergestellt sein.

humanrights ist der Ansicht, es gäbe keinen Grund das Kriterium der Straffälligkeit weiter auszuweiten, indem künftig nicht nur der private Strafregisterauszug, sondern sämtliche einsehbaren Daten des Strafregisters entscheidend sein sollen.

Integration Handicap beantragt einen zusätzlichen Absatz: «Bei der Beurteilung einer Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Verfügungen im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a BüV soll im Einzelfall angemessen auf eine Behinderung und deren Auswirkungen Rücksicht genommen werden.»

Die SKOS fordert, dass nicht jegliche Missachtung oder Nichterfüllung von Normen und Verpflichtungen als Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewertet werden könne.

Ad capoverso 1 lettera a

Der SVBK begrüsst die Bestimmung.

Der Kanton BE (ebenso VKM) fragt sich, wie eine Behörde in Erfahrung bringen könne, dass einbürgerungswillige Personen behördliche Verfügungen missachtet haben. Sollte es hier zu einem erheblichen Mehraufwand für die Kantone und Gemeinden kommen, müssten die Gebühren für die Erhebungsberichte angemessen erhöht werden.

Der Kanton ZH ist der Ansicht, dass derart unbestimmte und unscharfe Normen regelmässig Probleme mit den Geboten der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit schaffen würden. Zudem bestehe das Risiko, dass unter diesem Titel zu hohe, diskriminierende oder unsachliche Anforderungen an die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Der Kanton ZH weist darauf hin, dass der Vollzug dieser Vorschrift erheblichen Aufwand