Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Wie wollen Kantone Pensen überprüfen? Muss jede Änderung eines Arbeitspensums EVS beim entsprechenden Kanton gemeldet werden? Wie wollen die Kantone diese Mehrad-
ministration bewältigen?
Wie geht der Kanton vor, wenn ErgotherapeutInnen mit verschiedenen Fachbereichen
gemeinsam eine Praxis eröffnen wollen? Dies könnte gerade im Zusammenhang mit in-
tegrierter Versorgung einerseits innerhalb der Berufsgruppe wie auch interdisziplinär der
Fall sein, wenn z.B. ein Hausarzt, ein Rheumatologe, ein Psychiater, eine Ergothera-
peutin mit Spezialisierung im Fachbereich Psychiatrie, eine Ergotherapeutin mit Spezia-
lisierung im Bereich der Rheumatologie und weitere gemeinsam ein Gesundheitszent-
rum betreiben.
Vorschlag FMH zu Art. 40a, Massnahmen bei Überversorgung FMH
2 Er kann die Zulassungen an Bedingungen knüpfen, Er kann namentlich an die Teil-
nahme am ambulanten Notfalldienst – unter Voraussetzung eines Leistungsauftrags des
Kantons an die kantonale Ärztegesellschaft mit Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen
Leistungen. … den Tätigkeitsumfang der betroffenen Personen begrenzen, wenn eine
Zulassung auf mehrere Personen desselben Fachgebiets oder verwandter Fachgebiete
aufgeteilt wird.
Zu Abs. 2 Bedingungen und Tätigkeitsumfang
Begrenzung des Tätigkeitsumfangs nicht praktikabel: Die explizit vorgesehene Berück-
sichtigung von Teilzeittätigkeit ist sinnvoll. Doch die im Entwurf daraus abgeleitete Be-
schränkung des Tätigkeitsumfangs ist nicht praktikabel und nicht nötig. Wenn ein Arzt
krank wird oder eine Ärztin einen Mutterschaftsurlaub antritt, muss jemand anderer sein
Pensum erhöhen. Mit der vorgesehen Regelung müsste der Kanton vorgängig eine
Pensenerhöhung genehmigen, wie wir es von den staatlichen Schulen kennen. Die Pen-
senbegrenzung ist in der Realität kaum nötig, insbesondere weil die geänderten Famili-
enmodelle die Pensen dauerhaft begrenzen.
Teilnahme in einem integrierten Versorgungsnetz als Qualitätskriterium unzulässig:
Nach der deutlichen Ablehnung der Managed Care-Vorlage im Jahr 2012 geht es nicht
an, dass der Kanton für den Zulassungsentscheid die Teilnahme an einem integrierten
Versorgungsnetz als Qualitätskriterium heranzieht (wie dies der Bericht des Bundesrats
auf S. 14 vorschlägt).
Teilnahme am ambulanten Notfalldienst – unter Voraussetzung eines Leistungsauftrags
des Kantons an die kantonale Ärztegesellschaft mit Finanzierung der gemeinwirtschaftli-
chen Leistungen (analog KVV 58e Abs. 3)1: Die Verpflichtung, am korrekt finanzierten
ambulanten Notfalldienst teilzunehmen, ist eine wichtige Bedingung.
Keine Bemerkungen. Hausärzte
Schweiz La délivrance d’une autorisation de pratiquer doit absolument être liée à des critères de CCM, GaeSO qualité, afin de s’assurer d’une qualification adéquate à exercer la profession médicale. AeGTG, Le système de santé suisse leur est alors familier et ils ont reçu une formation continue GLAeG, de bonne qualité. Ce sont les exigences de base minimales pour les critères de qualité
AeGBL, SMCF, relatifs à l’exercice de la profession. L’autorisation d’exercer à la charge de l’assurance
obligatoire des soins doit en plus dépendre d’une preuve suffisante de la maîtrise d’une KAeGSG, des trois langues nationales, soit de la langue de la région concernée. C’est pourquoi BaeV, nous demandons le complément suivant à l’art. 40a al.2 : « L’admission présuppose la KAeGSH maîtrise d’une langue nationale. Le Conseil fédéral édicte à ce sujet les dispositions
d’exécution nécessaires. »
Der Zulassung von Chiropraktorinnen und Chiropraktoren muss besondere Beachtung SCG geschenkt werden, insbesondere auch im Hinblick auf die zu gewährleistende Patien-
tensicherheit. Die chiropraktische Aus- und Weiterbildung in der Schweiz setzt weltweit
den Mass-stab. Nur in der Schweiz sind die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren Medi-
zinalpersonen. Die Ausbildung, v.a. auch in europäischen Staaten, variiert beträchtlich
von Land zu Land. Es fehlt z.B. die Weiterbildung und/oder u.U. handelt es sich um