Rapporto sui risultati

Consultazione 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Maggiore autonomia per il personale sanitario · 142 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 114Fedlex · Rapporto sui risultati

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Die Erstellung eines Berichts über die Gesetzesänderung durch den Bundesrat wird

begrüsst. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dieser nicht nur wirtschaftliche

Aspekte, sondern auch eine Analyse der Ziele der parlamentarischen Initiative (u.a.

Attraktivitätsgewinn des Pflegeberufs) beinhalten sollte.

Forderung eines Kostenmonitorings zur Sicherstellung der Kostenneutralität santésuisse Die geforderte Verschiebung der Verantwortung vom Arzt weg hin zu den Pflegefach-

personen muss zwingend zu einer echten Substitution und nicht zu einer Mengenaus-

weitung führen. santésuisse fordert deshalb zusätzlich ein konsequentes Kostenmonito-

ring mit zum Voraus definierten Eingriffsmöglichkeiten, um so die Kostenneutralität si-

cherzustellen. Vorstellbar ist ein Modell, welches sämtliche Leistungserbringer pro Kan-

ton einschliesst und in dem die Beiträge der Krankenversicherer nach Art. 7a KLV au-

tomatisch gesenkt werden, wenn ein bestimmtes Kostenwachstum überschritten wird.

Das Vorhaben, die finanziellen Auswirkungen der Einführung der selbständigen Abrech- SPO nung der Pflegenden nach sechs Jahren zu überprüfen, ist wichtig. Eine Mengenaus-

weitung kann nicht zum Voraus ausgeschlossen werden. Die Entlastung der Ärzte

müsste bei der Überprüfung jedoch mitberücksichtigt werden.

Wir können zur Zeit nicht abschätzen, zu welchen Schwierigkeiten die angestrebte Um- BEKAG setzung der mit der vorgesehenen Gesetzesänderung vorgesehenen neuen Kompe-

tenzabgrenzung zwischen den verantwortlichen Ärzten und den Pflegefachpersonen im

Spitalbereich, hinsichtlich der Akut- und Übergangspflege, bei den Organisationen der

Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder bei den selbständig auf eigene Rechnung täti-

gen Pflegefachpersonen führen wird. Konflikte sind indessen vorprogrammiert. Mit neu-

en Abgrenzungen und abschliessenden Zuständigkeiten von Pflegefachpersonen für

bisher ärztliche Verantwortungsbereiche wird die allseits angestrebte integrierte Versor-

gung unseres Erachtens eher erschwert. Ein Funktionieren des neuen Systems setzt

deshalb voraus, dass die Hauptverantwortung des Arztes oder der Ärztin für die Be-

handlung des Patienten im Bereich der Abklärung, Beurteilung und Beratung erhalten

bleibt, was eine adäquate Mitsprache der Pflegefachpersonen nicht ausschliesst. Wir

setzen uns also für ein verstärktes Mitsprache- und Vorschlagsrecht der Pflegefachper-

sonen ein, während die Schlüsselrolle und Koordinationsfunktion des verantwortlichen

Hausarztes oder Kaderarztes am Spital erhalten bleiben muss. Nur so kann erreicht

werden, dass die Neuregelung zu keinen oder zumindest zu keinen (leider zu befürch-

tenden) erheblichen Mehrkosten zulasten des KVG führen wird. Entsprechend erachten

wir auch ein stringentes Kostenmonitoring gemäss der vorgesehenen Übergangsbe-

stimmung als unbedingt notwendig.

Übergangsbestimmung VFP

Der VFP unterstützt zu dieser Bestimmung vollumfänglich die Stellungnahme des SBK.

Die vorgesehene Übergangsbestimmung sieht vor, dass der Bundesrat fünf Jahre nach

Inkrafttreten der Gesetzesänderung über dessen wirtschaftliche Auswirkungen, im Ver-

gleich zu sechs Jahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung, Bericht erstattet.

Aus wissenschaftlicher Perspektive betrachtet wirkt die Absicht, aufgrund der vorgese-

henen Analyse eine Kausalität zwischen dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung

und den Analyserergebnissen herstellen zu wollen, äusserst fragwürdig. Es kann nicht

ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Analyse durch diverse andere Fakto-

ren sowie durch Kontextfaktoren beeinflusst werden.

Im Hinblick auf die Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesänderung

fordert der VFP, ebenso sich in der Zwischenzeit verändernde Faktoren (z.B. demogra-

phische Entwicklung, Veränderungen im Kontext der Gesundheitsversorgung, erhöhte

Qualität dank besseren Wirkungen weiterentwickelter Leistungen, etc.) in die Analyse

einzubeziehen. Welche Kontextfaktoren diesbezüglich relevant sind, gilt es zu definieren

und klar festzulegen. Der VFP plädiert dafür, dass neben den wirtschaftlichen Auswir-

kungen auch analysiert wird, wie sich die Gesetzesänderung auf die beteiligten Ge-

sundheitsfachpersonen, auf die Leistungsempfänger und die Wirksamkeit der Leistun-

gen, etc. auswirken.

Der VFP hat der Übergangsbestimmung gegenüber Vorbehalte

Das USZ stimmt der Übergangsbestimmung unter dem Vorbehalt zu, dass die Wir- USZ kungsanalyse nicht einseitig auf die wirtschaftlichen Auswirkungen ausgerichtet werden