Rapporto sui risultati
Consultazione 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Maggiore autonomia per il personale sanitario · 142 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Die Erstellung eines Berichts über die Gesetzesänderung durch den Bundesrat wird
begrüsst. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dieser nicht nur wirtschaftliche
Aspekte, sondern auch eine Analyse der Ziele der parlamentarischen Initiative (u.a.
Attraktivitätsgewinn des Pflegeberufs) beinhalten sollte.
Forderung eines Kostenmonitorings zur Sicherstellung der Kostenneutralität santésuisse Die geforderte Verschiebung der Verantwortung vom Arzt weg hin zu den Pflegefach-
personen muss zwingend zu einer echten Substitution und nicht zu einer Mengenaus-
weitung führen. santésuisse fordert deshalb zusätzlich ein konsequentes Kostenmonito-
ring mit zum Voraus definierten Eingriffsmöglichkeiten, um so die Kostenneutralität si-
cherzustellen. Vorstellbar ist ein Modell, welches sämtliche Leistungserbringer pro Kan-
ton einschliesst und in dem die Beiträge der Krankenversicherer nach Art. 7a KLV au-
tomatisch gesenkt werden, wenn ein bestimmtes Kostenwachstum überschritten wird.
Das Vorhaben, die finanziellen Auswirkungen der Einführung der selbständigen Abrech- SPO nung der Pflegenden nach sechs Jahren zu überprüfen, ist wichtig. Eine Mengenaus-
weitung kann nicht zum Voraus ausgeschlossen werden. Die Entlastung der Ärzte
müsste bei der Überprüfung jedoch mitberücksichtigt werden.
Wir können zur Zeit nicht abschätzen, zu welchen Schwierigkeiten die angestrebte Um- BEKAG setzung der mit der vorgesehenen Gesetzesänderung vorgesehenen neuen Kompe-
tenzabgrenzung zwischen den verantwortlichen Ärzten und den Pflegefachpersonen im
Spitalbereich, hinsichtlich der Akut- und Übergangspflege, bei den Organisationen der
Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder bei den selbständig auf eigene Rechnung täti-
gen Pflegefachpersonen führen wird. Konflikte sind indessen vorprogrammiert. Mit neu-
en Abgrenzungen und abschliessenden Zuständigkeiten von Pflegefachpersonen für
bisher ärztliche Verantwortungsbereiche wird die allseits angestrebte integrierte Versor-
gung unseres Erachtens eher erschwert. Ein Funktionieren des neuen Systems setzt
deshalb voraus, dass die Hauptverantwortung des Arztes oder der Ärztin für die Be-
handlung des Patienten im Bereich der Abklärung, Beurteilung und Beratung erhalten
bleibt, was eine adäquate Mitsprache der Pflegefachpersonen nicht ausschliesst. Wir
setzen uns also für ein verstärktes Mitsprache- und Vorschlagsrecht der Pflegefachper-
sonen ein, während die Schlüsselrolle und Koordinationsfunktion des verantwortlichen
Hausarztes oder Kaderarztes am Spital erhalten bleiben muss. Nur so kann erreicht
werden, dass die Neuregelung zu keinen oder zumindest zu keinen (leider zu befürch-
tenden) erheblichen Mehrkosten zulasten des KVG führen wird. Entsprechend erachten
wir auch ein stringentes Kostenmonitoring gemäss der vorgesehenen Übergangsbe-
stimmung als unbedingt notwendig.
Übergangsbestimmung VFP
Der VFP unterstützt zu dieser Bestimmung vollumfänglich die Stellungnahme des SBK.
Die vorgesehene Übergangsbestimmung sieht vor, dass der Bundesrat fünf Jahre nach
Inkrafttreten der Gesetzesänderung über dessen wirtschaftliche Auswirkungen, im Ver-
gleich zu sechs Jahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung, Bericht erstattet.
Aus wissenschaftlicher Perspektive betrachtet wirkt die Absicht, aufgrund der vorgese-
henen Analyse eine Kausalität zwischen dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung
und den Analyserergebnissen herstellen zu wollen, äusserst fragwürdig. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Analyse durch diverse andere Fakto-
ren sowie durch Kontextfaktoren beeinflusst werden.
Im Hinblick auf die Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesänderung
fordert der VFP, ebenso sich in der Zwischenzeit verändernde Faktoren (z.B. demogra-
phische Entwicklung, Veränderungen im Kontext der Gesundheitsversorgung, erhöhte
Qualität dank besseren Wirkungen weiterentwickelter Leistungen, etc.) in die Analyse
einzubeziehen. Welche Kontextfaktoren diesbezüglich relevant sind, gilt es zu definieren
und klar festzulegen. Der VFP plädiert dafür, dass neben den wirtschaftlichen Auswir-
kungen auch analysiert wird, wie sich die Gesetzesänderung auf die beteiligten Ge-
sundheitsfachpersonen, auf die Leistungsempfänger und die Wirksamkeit der Leistun-
gen, etc. auswirken.
Der VFP hat der Übergangsbestimmung gegenüber Vorbehalte
Das USZ stimmt der Übergangsbestimmung unter dem Vorbehalt zu, dass die Wir- USZ kungsanalyse nicht einseitig auf die wirtschaftlichen Auswirkungen ausgerichtet werden