Rapporto sui risultati
Consultazione 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Maggiore autonomia per il personale sanitario · 142 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
nungskontrolle ist es so den Krankenversicherern weiterhin möglich, die Wirksamkeit,
die Zweckmässigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität beurteilen und entsprechende Korrekturen vornehmen zu können.
Auswirkungen auf die Lohnforderungen sieht der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt ebenfalls als wenig realistisch an. Wie bereits erwähnt sollen die Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer bisherigen Aufgaben und Kompetenzen selbstständiger arbeiten können.
Deshalb sind grössere Korrekturen im Rahmen der Pflegefinanzierung nicht angebracht.
Die Befürchtung einer Mengenausweitung teilen wir nicht, da das Angebot an ausgebil- GL deten Pflegefachpersonen knapp ist und auch in Zukunft knapp bleibt (Stichwort Pflegenotstand). Die Pflegefachkräfte haben keinen Anreiz, den Patientinnen und Patienten
mehr Pflegedienstleistungen anzubieten als im heutigen System. Vielmehr sind sie da-
mit beschäftigt, die laufend steigende Nachfrage mit ihren begrenzten Ressourcen
bestmöglich abzudecken. Steigende Pflegekosten ergeben sich m.a.W. nicht durch die
Umsetzung der Initiative, sondern vielmehr führt die demographische Alterung der Be-
völkerung zu einem steigenden Pflegebedarf. Die Vorlage selber dürfte aufgrund der
damit einhergehenden Entlastung der Ärztinnen und Ärzte eher zu Kosteneinsparungen führen.
Mengen- und Kostenausweitung ZG Pflegefachpersonen sind grossmehrheitlich Arbeitnehmende und stehen unter der Wei-
sungsbefugnis des Arbeitgebers. Es liegt deshalb auf der Hand, dass Leistungserbrin-
ger (z. B. private Spitexorganisationen und Pflegeheime) die Pflegefachpersonen zur
Umsatzsteigerung anhalten werden, indem sie den Pflegebedarf möglichst hoch anset-
zen. Dies wird unweigerlich zu einer Mengenausweitung in der ambulanten und statio-
nären Pflege führen. Auf diese Gefahr weist auch der erläuternde Bericht (S. 22) aus-
drücklich hin. Angesichts der erwarteten Zunahme des Pflegebedarfs aufgrund der de-
mografischen Entwicklung würde die Umsetzung der Gesetzesvorläge den Kostenschub noch wesentlich verstärken.
Zwischen der pflegebedürftigen Person und den betreuenden Fachpersonen besteht ein Wissensgefälle. Die Patientin oder der Patient kann häufig nicht beurteilen, wo die
Grenzen der von der OKP geschuldeten Leistungen liegen. Ohnehin aber wird sich die
pflegebedürftige Persan gegen zu grosszügig bemessene Grundpflege kaum zur Wehr
setzen; zumal die Kosten über die Krankenkassen (und zunehmend auch über die Er-
gänzungsleistungen) finanziert werden und der Eigenanteil zulasten der Patientin oder
des Patienten limitiert ist.
Um die erwartete Mengensteigerung zu bremsen, weist die Vorlage auf die Kontrollfunktion der Krankenkassen hin, welche dieWirtschaftlichkeit der Leistungen zu überprüfen
hätten. Wie bei den ärztlichen Leistungen würde bei den pflegerischen Leistungen in
Zukunft die Höhe der Entschädigung im Wesentlichen von den Leistungserbringenden
bestimmt, da über einen Zeittarif abgerechnet wird. Ohne auf die ärztliche Beurteilung
zurückgreifen zu können, werden die Krankenkassen ihren Kontrollapparat erheblich
ausbauen und systematisch Wirtschaftlichkeits- Prüfungen durchführen müssen, wie sie das schon bei den ärztlichen Leistungen tun. Neben dem erhöhten administrativen Auf-
wand sind aufwändige Gerichtsverfahren und Rückzahlungen der Leistungserbringer
absehbar. Angesichts dieser Ausgangslage hält auch der erläuternde Bericht auf S. 17
und 22 fest, dass mit der Vorlage die Gefahr von schwer abschätzbaren Mengen- und
Kostenausweitung geschaffen wird. Zudem wird im Bericht in Aussicht gestellt, dass als Folge der mit der Vorlage geschaffenen Kompetenzerweiterung «früher oder später
Ansprüche in Bezug auf eine bessere Entlöhnung manifest werden» (S. 22), was zu
einem weiteren Kostenschub führen wird.
Der Bericht weist zwar auch darauf hin, eine mögliche Entlastung der Ärztinnen und
Ärzte «könne nicht ausgeschlossen werden» (S. 22). Es wird stark bezweifelt, dass eine solche Entlastung (es ist wohl derWegfall von ärztlichen Anordnungen zur Grundpflege
gemeint) zu spürbaren kompensatorischen Kosteneinsparungen bei den ärztlichen Leistungen führen wird, ja dass es überhaupt eine Entlastung gibt.
Eine Mengenausweitung und damit Kostensteigerung wird nicht befürchtet, da die SO Pflegefachkräfte in der Regel die Leistungen nur auf ärztliche Anordnung hin erbringen.
Hingegen wird der administrative Aufwand verringert, indem die heute obligatorische