Rapporto sui risultati
Consultazione 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Maggiore autonomia per il personale sanitario · 142 pagine
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nämlich dass Pflegfachpersonen in einem bestimmten Rahmen Leistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen und abrechnen können, dürften tatsächlich zu einer Attraktivitätssteigerung beitragen. Unter diesem Aspekt ist der Revision deshalb vorbehaltlos zuzustimmen. Denn es zeichnet sich bereits heute ein Mangel an Pflegepersonen ab und die Situation wird aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft noch problematischer.
Zudem können mit der vorgeschlagenen Änderung zweifellos auch Doppelspurigkeiten und Leerläufe verringert werden, was insbesondere auch die Hausärztinnen und -ärzte entlastet. Die zusätzlichen Kompetenzen der Pflege fördern zudem die interprofessionelle Zusammenarbeit und Sie entspricht auch zu einem grossen Teil - insbesondere bei der Spitex - einer bereits gelebten Realität.
Anderseits darf nicht verkannt werden, dass die vorgeschlagene Änderung auch die Gefahr einer Mengenausweitung und damit einer ungewollten Kostensteigerung mit sich bringt. Um das zu verhindern, wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, die Zulassung der Pflegefachpersonen zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von einem Bedürfnis abhängig zu machen. Für die Umsetzung wären die Kantone zuständig.
Die Absicht ist richtig. Aber sie ist nicht praktisch umsetzbar. Das Bedürfnis für Grundpflege in einer Region lässt sich niemals so genau quantifizieren, dass gestützt darauf einzelne justiziable Bewilligungen erteilt oder verweigert werden könnten. Es müssten dann beispielsweise sämtliche Stellenerweiterungen von bestehenden Spitexorganisationen bewilligt werden und gleichzeitig müssten Personen oder Organisationen, die neu in den Markt eintreten wollen, die gleiche Chance haben, eine Bewilligung zu erhalten. Und zu berücksichtigen wäre auch, dass Spitexorganisationen zum Teil sehr grosse Gebiete abdecken und nicht nur in einem kleinen Radius tätig sind.
Zusammenfassend muss also entschieden werden, was höher zu gewichten ist, eine Aufwertung des Pflegeberufes oder die Gefahr einer Mengenausweitung. Eine Lösung wäre eventuell, dass die neue Regelung befristet eingeführt und dann je nach Evaluationsergebnis definitiv beschlossen oder nicht weitergeführt wird.
Der Regierungsrat befürwortet die vorgesehene Gesetzesrevision. Es geht darum, den UR Pflegefachpersonen die Verantwortung, die sie teilweise heute bereits wahrnehmen,
auch gesetzlich zuzugestehen. Damit werden die pflegerischen Tätigkeiten aufgewertet und die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt gesteigert. Diese erwarteten Effekte sind im Hinblick auf den künftigen steigenden Pflegebedarf und die Personalknappheit sehr erwünscht. Das Anliegen ist auch mit Blick auf eine patientenzentrierte und interprofessionelle Gesundheitsversorgung berechtigt.
In der Vorlage ist jeweils von "Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner" oder von "Pflegefachpersonen" die Rede. Es ist wichtig und dringend, dass auf Verordnungsebene eine Definition der Berufsgruppe gemacht wird. Es ist präzise zu klären, welche Abschlüsse (auch altrechtliche) für die direkte Erbringung der Leistungen berechtigt sind und welche die Leistungen nach wie vor nur auf Anordnung oder im Auftrag einer Ärztin oder eines Arztes erbringen können.
Aufgrund eines starken Anstieges an Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren (z. B. SZ durch die Zunahme der Anzahl an Demenzpatienten) müssen laut Schätzungen bis im Jahr 2020 25 000 zusätzliche Personen angestellt und 60 000 Gesundheitsfachleute aufgrund von Pensionierungen ersetzt werden. Die beantragte Revision soll dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, die Rekrutierung von jungen Erwachsenen und Wiedereinsteigerinnen zu erleichtern und die Verweildauer im Beruf zu verlängern. Durch die Stärkung der Position der Pflege können zudem andere Leistungserbringer in der Grundversorgung entlastet werden. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz begrüsst grundsätzlich Massnahmen zur Sicherstellung des zunehmenden Bedarfs an Pflege.
Der Regierungsrat hat jedoch Bedenken, dass aufgrund der vorgeschlagenen Änderung