Rapporto sui risultati

Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 84 pagine

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Bekannt sind auch die Probleme bei der Umsetzung der Akut- und Übergangspflege. SGB/USS Dabei handelt es sich um Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt

notwendig sind. Bei der Einführung der Pflegefinanzierung wollte der Gesetzgeber für

diese Übergangspflege keine Finanzierungslücke für die Patientinnen und Patienten.

Die Dauer der Übergangspflege wurde auf zwei Wochen festgelegt.

In der Praxis werden heute bei der stationären Übergangspflege nur die KVG-

Pflegekosten nach den Regeln der Spitalfinanzierung aufgeteilt. Die Hotelleriekosten

gehen ganz zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Die Übergangspflege funktioniert

auf diese Weise nicht und ist nicht im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt worden. Die

Pa.Iv. Humbel (14.448) weist auf dieses Problem hin und verlangt eine entsprechende

Präzisierung des KVG. Der SGB unterstützt diese Forderung, wonach die Leistungen

der Akut- und Übergangspflege vollumfänglich (Pflege, Betreuung,

Behandlung/Therapie sowie Hotellerie) nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet

werden. Der SGB beantragt, die in der Pa.Iv. Humbel vorgeschlagene Lösung in die

vorliegende Vorlage zu integrieren und dabei die Dauer der Übergangspflege deutlich

zu verlängern.

Andere Interessenten – Kantone

Die GDK begrüsst es, dass sich der vorliegende Vorschlag auf die Regelung der GDK Zuständigkeit für die Restfinanzierung beschränkt. Im Zusammenhang mit der

Umsetzung der Pflegefinanzierung bestehen durchaus noch andere offene

Fragestellungen, so zum Beispiel die Annäherung der Methodiken zur Festlegung der

Normkosten für die Pflegeleistungen oder die Optimierung der Regelungen über die

Akut– und Übergangspflege. Ersteres liegt aus Optik der GDK in der Verantwortung und

Zuständigkeit der Leistungserbringer und der Kantone. Letzteres bedarf im Hinblick auf

die zukünftigen Herausforderungen in der Langzeitpflege grundsätzlicher,

konzeptioneller Überlegungen, bevor der nationale Gesetzgeber hier gegebenenfalls

nochmals aktiv werden sollte.

Leistungserbringer

3 Stellungnahme zu den im Bericht ebenfalls aufgeführten Problembereichen ASPS

3.1 Zu Ziffer 2.4.1 des erläuternden Berichts (Beitrag der Krankenpflegeversicherung)

Wir sind uns bewusst, dass die Einführung der Neuordnung der Pflegefinanzierung für

die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) kostenneutral zu erfolgen hatte.

Die Kosten der Pflege sind aber genau wie die zugrunde liegenden Leistungen nicht

statisch; beide entwickeln sich weiter. In den letzten Jahren hat die sich die Spitex stark

professionalisiert und ist heute in der Lage, Patienten/-innen bereits in subakutem

Stadium aus dem Spital zu übernehmen. Dies passt auch zur Entwicklung der immer

kürzer werdenden Hospitalisationsdauern. Gleichzeitig bleiben alte, multimorbide

Menschen immer länger zu Hause. Spitex benötigt zur Pflege von subakuten

Patient/innen und Menschen mit komplexen, chronischen Krankheitsbildern auch

genügend gut ausgebildetes Personal. Dies ist mit entsprechenden Lohnkosten

verbunden. Weil die Menschen länger zu Hause bleiben, verändert sich auch der

„Bewohner-Mix“ in den Pflegeheimen hin zu mehr Bewohner/innen mit komplexen und

Mehrfach-Erkrankungen. Auch hier ist gut ausgebildetes, teureres Personal erforderlich.

Zudem erhöhen sowohl verbesserte Lohnbedingungen als auch die Personalknappheit

im Gesundheitssektor die Kosten aktuell und in Zukunft.

Aktuell besteht bei der Ausgestaltung der Patientenbeteiligung in der ambulanten Pflege

eine sehr grosse Vielfalt. So gibt es beispielsweise Kantone ohne Patientenbeteiligung,

andere mit einem fixen Betrag von CHF 8.- oder CHF 15.95 pro Tag oder einem

prozentualen Anteil von 10% oder 20% vom Rechnungsbetrag mit Begrenzung bei CHF

8.- oder CHF 15.95 pro Tag. Diese Vielfalt an Varianten führt zu erheblichem

administrativem Aufwand bei Leistungserbringern, die in mehreren Gemeinden

respektive Kantonen tätig sind und bei den diversen Anbietern von Software-Lösungen,

welche sehr viele verschiedene Varianten in ihre Produkte einbauen müssen. Daher

fordern wir eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Prozentsatzes auf 10% und

die eindeutige Festlegung der Berechnungsbasis auf eidgenössischer Ebene.