Rapport sur les résultats
Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 84 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori Associations faîtières de l’économie au niveau national
Bekannt sind auch die Probleme bei der Umsetzung der Akut- und Übergangspflege. SGB/USS Dabei handelt es sich um Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt
notwendig sind. Bei der Einführung der Pflegefinanzierung wollte der Gesetzgeber für
diese Übergangspflege keine Finanzierungslücke für die Patientinnen und Patienten.
Die Dauer der Übergangspflege wurde auf zwei Wochen festgelegt.
In der Praxis werden heute bei der stationären Übergangspflege nur die KVG-
Pflegekosten nach den Regeln der Spitalfinanzierung aufgeteilt. Die Hotelleriekosten
gehen ganz zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Die Übergangspflege funktioniert
auf diese Weise nicht und ist nicht im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt worden. Die
Pa.Iv. Humbel (14.448) weist auf dieses Problem hin und verlangt eine entsprechende
Präzisierung des KVG. Der SGB unterstützt diese Forderung, wonach die Leistungen
der Akut- und Übergangspflege vollumfänglich (Pflege, Betreuung,
Behandlung/Therapie sowie Hotellerie) nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet
werden. Der SGB beantragt, die in der Pa.Iv. Humbel vorgeschlagene Lösung in die
vorliegende Vorlage zu integrieren und dabei die Dauer der Übergangspflege deutlich
zu verlängern.
Autres milieux intéressés - Cantons
Die GDK begrüsst es, dass sich der vorliegende Vorschlag auf die Regelung der GDK Zuständigkeit für die Restfinanzierung beschränkt. Im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Pflegefinanzierung bestehen durchaus noch andere offene
Fragestellungen, so zum Beispiel die Annäherung der Methodiken zur Festlegung der
Normkosten für die Pflegeleistungen oder die Optimierung der Regelungen über die
Akut– und Übergangspflege. Ersteres liegt aus Optik der GDK in der Verantwortung und
Zuständigkeit der Leistungserbringer und der Kantone. Letzteres bedarf im Hinblick auf
die zukünftigen Herausforderungen in der Langzeitpflege grundsätzlicher,
konzeptioneller Überlegungen, bevor der nationale Gesetzgeber hier gegebenenfalls
nochmals aktiv werden sollte.
Fournisseurs de prestations
3 Stellungnahme zu den im Bericht ebenfalls aufgeführten Problembereichen ASPS
3.1 Zu Ziffer 2.4.1 des erläuternden Berichts (Beitrag der Krankenpflegeversicherung)
Wir sind uns bewusst, dass die Einführung der Neuordnung der Pflegefinanzierung für
die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) kostenneutral zu erfolgen hatte.
Die Kosten der Pflege sind aber genau wie die zugrunde liegenden Leistungen nicht
statisch; beide entwickeln sich weiter. In den letzten Jahren hat die sich die Spitex stark
professionalisiert und ist heute in der Lage, Patienten/-innen bereits in subakutem
Stadium aus dem Spital zu übernehmen. Dies passt auch zur Entwicklung der immer
kürzer werdenden Hospitalisationsdauern. Gleichzeitig bleiben alte, multimorbide
Menschen immer länger zu Hause. Spitex benötigt zur Pflege von subakuten
Patient/innen und Menschen mit komplexen, chronischen Krankheitsbildern auch
genügend gut ausgebildetes Personal. Dies ist mit entsprechenden Lohnkosten
verbunden. Weil die Menschen länger zu Hause bleiben, verändert sich auch der
„Bewohner-Mix“ in den Pflegeheimen hin zu mehr Bewohner/innen mit komplexen und
Mehrfach-Erkrankungen. Auch hier ist gut ausgebildetes, teureres Personal erforderlich.
Zudem erhöhen sowohl verbesserte Lohnbedingungen als auch die Personalknappheit
im Gesundheitssektor die Kosten aktuell und in Zukunft.
Aktuell besteht bei der Ausgestaltung der Patientenbeteiligung in der ambulanten Pflege
eine sehr grosse Vielfalt. So gibt es beispielsweise Kantone ohne Patientenbeteiligung,
andere mit einem fixen Betrag von CHF 8.- oder CHF 15.95 pro Tag oder einem
prozentualen Anteil von 10% oder 20% vom Rechnungsbetrag mit Begrenzung bei CHF
8.- oder CHF 15.95 pro Tag. Diese Vielfalt an Varianten führt zu erheblichem
administrativem Aufwand bei Leistungserbringern, die in mehreren Gemeinden
respektive Kantonen tätig sind und bei den diversen Anbietern von Software-Lösungen,
welche sehr viele verschiedene Varianten in ihre Produkte einbauen müssen. Daher
fordern wir eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Prozentsatzes auf 10% und
die eindeutige Festlegung der Berechnungsbasis auf eidgenössischer Ebene.