presa posizione
Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 114Fedlex · Rapporto sui risultati
zu 2.4.2
Der SBK teilt die Einschätzung der Kommission, dass verschiedene Instrumente zu vergleichbarem Pflegeaufwand führen sollen. Er setzt sich deshalb dafür ein, dass Assessmentinstrumente (Instrumente zur Bedarfsermittlung) folgende Kriterien erfüllen sollen:
• Das Instrument erfasst den klinischen Zustand des Patienten, sein soziales Umfeld und sei-
ne Umgebung:
o strukturiert
o standardisiert
• Es ist relevant für die klinische Praxis,
• erlaubt den Pflegebedarf / die Pflegediagnosen und die daraus folgenden Pflegeleistungen
abzuleiten
• und eignet sich für die Qualitätssicherung (Wirksamkeit, Outcome).
• Es erfüllt Validität und Reliabilität.
• Der zeitliche Anwendungsaufwand ist verhältnismässig zu der zu erbringenden Leistung.
Der SBK lehnt das Monopol von einzelnen Instrumenten ab, weil sie dadurch verteuert und für die freiberuflichen Pflegefachpersonen kaum erschwinglich werden. Zudem gibt es heute noch kein Programm, das allen Fachbereichen der Pflege gerecht wird.
zu 2.4.3
Der SBK stimmt der SGK-SR zu, dass kein Regelungsbedarf besteht, um die Messung und Eingrenzung der „Betreuungskosten" detaillierter auszugestalten. Für das KVG und auch den Tarifschutz ist nur relevant, welche Kosten als „Pflegekosten" gelten und somit gemäss Pflegefinanzierung abzurechnen sind. Wenn die Kostenkategorie „Pflege" korrekt ermittelt und erfasst ist, besteht kein Bedarf zur zusätzlichen Messung/Eingrenzung der „Betreuungskosten", dies würde auch zu massivem Mehraufwand führen.
Allerdings ist es für den SBK mehr als störend, dass Heime versuchen ihre Finanzierungslücken so zu decken, in dem die nicht ausgewiesenen Pflegeleistungen als Betreuungsleistungen dem Bewohner direkt verrechnet werden.
Die Auseinandersetzung mit den Versicherungen, welche Leistungen nun zu Pflegeleis-
tungen gehören und welche nicht, wird die freiberufliche Arbeit aber weiterhin prägen.
zu 2.4.4
Die neu geschaffene Leistung der Akut- und Übergangspflege hat sich in der Tat nicht etabliert. Dass die Versicherer und Leistungserbringer dies ändern können, indem sie Pauschalen für die Leistungen der AÜP aushandeln, glauben wir jedoch nicht. Vielmehr muss die Grundkonzeption der AÜP verbessert werden. Der SBK ist überzeugt, dass die AÜP sich nur etabliert, wenn sie für mehr als nur 2 Wochen verordnet werden kann und wenn bei stationärer AÜP die Hotellerie durch OKP und Kanton finanziert wird.
Wir fordern deshalb • eine Verlängerung der AÜP auf sechs Wochen und die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere sechs Wochen. • dass die Leistungen der AÜP im Pflegeheim nach den Regeln der Spitalfinanzierung inklusive der Kosten für Hotellerie und Betreuung zu vergüten ist.
3. Weitere Themen mit Nachbesserungsbedarf
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung weist unserer Meinung nach weitere Probleme auf, bei denen wir uns eine baldige Lösung erhoffen.
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