presa posizione

Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 145Fedlex · Rapporto sui risultati

Frau Ständerätin

Liliane Maury Pasquier

Kommission für soziale Sicherheit

und Gesundheit des Ständerates

3003 Bern

[email protected]

[email protected]

Bern, 15.12.2015

14.417 s Pa.Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung Vernehmlassung von Integration Handicap

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte

Sie haben uns Gelegenheit gegeben, uns zum Entwurf für eine Nachbesserung der Pflegefinanzierung zu äussern, wofür wir Ihnen herzlich danken. Integration Handicap vertritt als schweizerischer Dachverband der Behindertenorganisationen die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Diese sind häufig auf Pflegeleistungen der anerkannten Leistungserbringer angewiesen, einerseits im ambulanten Bereich, andererseits aber auch in Pflegeheimen. Wir nehmen deshalb gerne wie folgt zum Entwurf Stellung:

1. Interkantonale Zuständigkeit

a) bei Pflegeheimen:

Der Entwurf zu einer Änderung von Art. 25a Abs. 5 KVG beschränkt sich auf eine Regelung zur Klärung der interkantonalen Zuständigkeit für die Restfinanzierung von Pflegeleistungen. Er schlägt vor, dass für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung der Kanton zuständig ist, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat, wobei der Aufenthalt in einem Pflegeheim künftig keine neue Zuständigkeit begründen soll.

Integration Handicap ist damit einverstanden, dass der bisherige Wohnsitzkanton im Falle eines Eintritts in ein ausserkantonales Pflegeheim für die Auszahlung der Restfinanzierung zuständig sein soll. Ei-