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Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 142Fedlex · Rapporto sui risultati

Schweizerische Alzheimervereinigung

miteinbezogen. Auch ist es aus Sicht der Schweizerischen Alzheimervereinigung sehr bedauerlich, dass bei dieser “Nachbesserung der Pflegefinanzierung“ die SGK-SR die Gelegenheit verpasst hat, den auch im Rahmen der nat. Demenzstrategie als wichtig

beurteilten Bereich der adäquaten Abgeltung der Leistungen bei Demenzerkrankungen zu berücksichtigen.

2. Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung von Art. 25a KVG

Es ist wichtig, dass bei der ausserkantonalen Pflege festgelegt wird, welcher Kanton für die Restfinanzierung aufkommen muss. Die von der SGK-SR vorgeschlagene Lösung, dass der Herkunftskanton zuständig sein soll, erscheint sinnvoll. Probleme bereitet indessen, dass dieser dabei die eigenen Regeln zur Festsetzung der Restfinanzierung anwenden darf. Offen bleibt, wer eine allfällige Differenz der Kosten tragen muss. Es kann nicht sein, dass die Versicherten noch mehr belastet werden, hält doch das KVG fest, dass sie höchstens 20% des höchsten vom Bundesrat festgelegten Beitrages an den Pflegekosten selber bezahlen müssen. Wenn auf der anderen Seite die Leistungserbringer die Differenz tragen müssen, kann es sein, dass sie ausserkantonale Patienten vermehrt ablehnen – umso mehr, wenn es sich dabei um „teure“ demenzkranke Patienten handelt. Ein Heimaufenthalt in der Nähe der Familie, die Möglichkeit von regelmässigen Besuchen durch Familienangehörige, sollte jedoch möglich bleiben, gerade auch für Menschen mit einer Demenzerkrankung. In unserer Beratungspraxis werden wir immer wieder mit solchen Wünschen konfrontiert, die dann oftmals aus finanziellen Gründen scheitern.

Aufgrund dieser Erwägungen ist die Schweizerische Alzheimervereinigung der Ansicht, dass definiert werden muss, welcher Kanton für die Finanzierung der Differenz zu den allenfalls höheren Norm- oder Vollkosten aufkommen muss.

Weitere wichtige Punkte aus dem erläuternden Bericht

Zu 2.4.1 Anpassung der Beiträge der Krankenpflegeversicherung

Immer mehr Menschen bleiben so lange wie möglich zu Hause, auch mit komplexeren Krankheitsbildern, z.B. einer Demenzerkrankung. 60 - 70 % der Menschen im Heim haben – oft zusätzlich zu anderen Krankheiten – eine Demenz. Es braucht genügend und gut

qualifiziertes Personal, um eine adäquate Pflege dieser Menschen gewährleisten zu können. Dies ist mit entsprechenden Kosten verbunden. Die Beiträge der OKP sollten deshalb

regelmässig an diese Kostenentwicklung angepasst werden.

Gleichzeitig zeigt sich auch, dass die im geltenden System der Pflegefinanzierung

bestehende 12-Stufen-Lösung für den stationären Bereich nicht ausreichend ist, um

komplexe Fälle abzudecken. Es sollten deshalb weitere sechs Stufen zu je 20 Minuten eingeführt werden und dafür entsprechend höhere Beiträge der OKP festgesetzt werden.