presa posizione
Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 25Fedlex · Rapporto sui risultati
Die Regierung La regenza Il Governo des Kantons Graubünden dal chantun Grischun del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr.
07. Dezember 2015 07. Dezember 20151030
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14.417 s Pa.Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung - Vernehmlassung
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir beziehen uns auf den mit Schreiben vom 9. September 2015 unterbreiteten Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und nehmen wie folgt Stellung:
Wir befürworten die vorgeschlagene Regelung. Sie stimmt mit der Regelung für die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen in Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) überein und ermöglicht dadurch eine einfache Klärung der Zuständigkeit.
Die vorgeschlagene Regelung kann bei Pflegeheimaufenthalten ausserhalb des Wohnsitzkantons im betreffenden Pflegeheim zu ungedeckten Kosten führen, wenn die im Wohnsitzkanton festgesetzten Normkosten tiefer sind als die im ausserkantonalen Pflegeheim anerkannten Kosten. Wir laden Sie entsprechend ein, die vorgeschlagene Regelung durch eine Regelung dieser Problematik zu ergänzen.