Prises position

Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 152 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 25Fedlex · Rapport sur les résultats

Die Regierung La regenza Il Governo des Kantons Graubünden dal chantun Grischun del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr.

07. Dezember 2015 07. Dezember 20151030

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14.417 s Pa.Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung - Vernehmlassung

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir beziehen uns auf den mit Schreiben vom 9. September 2015 unterbreiteten Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und nehmen wie folgt Stellung:

Wir befürworten die vorgeschlagene Regelung. Sie stimmt mit der Regelung für die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen in Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) überein und ermöglicht dadurch eine einfache Klärung der Zuständigkeit.

Die vorgeschlagene Regelung kann bei Pflegeheimaufenthalten ausserhalb des Wohnsitzkantons im betreffenden Pflegeheim zu ungedeckten Kosten führen, wenn die im Wohnsitzkanton festgesetzten Normkosten tiefer sind als die im ausserkantonalen Pflegeheim anerkannten Kosten. Wir laden Sie entsprechend ein, die vorgeschlagene Regelung durch eine Regelung dieser Problematik zu ergänzen.