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Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 57Fedlex · Rapporto sui risultati

Gerne nehmen wir die Gelegenheit war, um im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung auf ein nach wie vor ungelöstes Problem hinzuweisen: Die 2011 in Kraft getretene Neuordnung der Pflegefinanzierung führte zu einer Entlastung der Krankenversicherer und zu einer

Mehrbelastung der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand übernimmt nach Abzug der

Krankenversicherungsbeiträge und der Eigenbeteiligung der versicherten Person die

Restfinanzierung. Da die Beiträge der Krankenversicherer und die Eigenbeteiligung auf einen fixen Frankenbetrag plafoniert sind, gehen sämtliche Kostensteigerungen voll zulasten der öffentlichen Hand. Je nach kantonalem Finanzierungsmodell sind die Städte und Gemeinden von diesen Kostensteigerungen überdurchschnittlich belastet: in mindestens 10 Kantonen müssen die Städte und Gemeinden zu 100% für die Restkosten aufkommen. Der sogenannte Restfinanzierer ist zum Hauptfinanzierer geworden. Die zunehmenden Kosten der Pflege verdrängen damit in zunehmendem Mass und Umfang die Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben.

Damit die Kostensteigerungen im Pflegebereich von allen an der Finanzierung beteiligten Trägern aufgefangen werden, müssten daher die in der bundesrätlichen Verordnung

festgelegten Krankenversicherungsbeiträge zwingend der Pflegekostenentwicklung angepasst werden. Durch eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge werden die

Krankenversicherer auch wieder stärker in die Verantwortung bezüglich Kostensteuerung und Kostenkontrolle eingebunden.

Angesichts der zunehmenden Belastung des Finanzhaushaltes der öffentlichen Hand sind zwingend alternative Finanzierungsmodelle, wie zum Beispiel die Einführung einer

Pflegeversicherung, zu prüfen. Der bis Ende Jahr erwartete Bericht des Bundesrates zu den längerfristigen Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege (Postulat 12.3604 Fehr) sollte auftragsgemäss auch verschiedene Varianten einer Pflegeversicherung aufzeigen.

Wir bitten Sie, unsere Anliegen in der weiteren politischen Diskussion zu berücksichtigen.

Freundliche Grüsse

Schweizerischer Gemeindeverband

Präsident Direktor

Hannes Germann Reto Lindegger

Ständerat