Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 180Fedlex · Rapporto sui risultati

Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

NO - «L’onere deve rimanere sempre entro limiti ragionevoli.»

ASP, GR: Kerndaten sollen nur Daten beinhalten, die mit vertretbarem Aufwand zugänglich gemacht werden können.

RhB: Dem erforderlichen Aufwand bei der Lieferung von Daten für die Lieferanten soll genügend Beachtung geschenkt werden. Dieser Aufwand darf je nach Systemlandschaft und weiteren (technischen) Rahmenbedingungen des Lieferanten nicht unterschätzt werden.

NO - «Le regolamentazioni devono essere contenute. Per ragioni di complessità si deve ri-

nunciare all'obbligo di reciproca fornitura di dati.»

BL, BS: Das Konzept der gegenseitigen Datenlieferung erachten wir als durchaus zweckmässig. Die Frage von Entgelten sollte aus unserer Sicht jedoch davon getrennt betrachtet werden. Die ohnehin schon hohe Komplexität des Systems wird sonst zusätzlich erhöht.

economiesuisse, Die Arbeitgeber, VFAS: Obwohl es beim Datenaustausch über die NADIM klare Regeln braucht, sollten diese insgesamt auf ein Minimum reduziert und möglichst viel den bi- und multilateralen Geschäftsbeziehungen der Teilnehmenden überlassen werden.

Flughafen Zürich: Daten-Bezüger sollen grundsätzlich für die Anbindung aufkommen oder den Bund für allfällige Zusatzaufwände entschädigen. Für die Rücklieferung von Daten sollte keine grundsätzliche Pflicht bestehen.

GE : Il conviendrait de trouver un autre moyen que le "troc" pour garantir la complétude et la qualité, ce qui semble compliqué à mettre en œuvre et peu efficace compte tenu des objectifs.

NO - «È necessario chiarire la portata dei dati.»

LITRA: Welche Mobilitätsdaten genau als Infrastruktur in MODI aufgenommen werden sollen, muss noch genauer spezifiziert und der Prozess zur laufenden Festlegung dieser Daten durch alle Beteiligten klarer definiert werden. Weiterführende Daten werden über die weiterhin notwendigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Mobilitätsdienstleistern ausgetauscht werden können.

NO - «Occorre distinguere tra fornitura e utilizzazione dei dati.»

ASP, sgv: Da die Teilnahme an der NADIM auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Nichtdiskriminierung beruhen soll, darf die Datenlieferung nicht in einzelnen Fällen an Rücklieferungsforderungen gekoppelt sein.

TL : Il convient de respecter la souveraineté des données (notamment en lien avec l’activité des gafam).

ZG: Kerndaten sollen durch die öffentliche Hand bereitgestellt werden. Eine Verknüpfung von Datenlieferung und Datennutzung über eine Art von Handel soll vermieden werden.

180/284 BAV-D-318B3401/238