Rapporto sui risultati
Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 182Fedlex · Rapporto sui risultati
Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1
AR, ZG: Die finanzielle Unterstützung soll nur für Kerndaten in öffentlichem Interesse möglich sein und auch die Entwicklung von Datenschnittstellen umfassen. Abzulehnen ist eine finanzielle Unterstützung von "Abnehmer-Systemen", diese liegen im Eigeninteresse der Datennutzenden und sollen von diesen selbst finanziert werden.
BPUK/KöV, LU, OW: Es sollte nur die Einlieferung, nicht aber der Bezug von Daten entschädigt werden. Ausserdem ist zu prüfen, ob die Unterstützung auch auf staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Anbieter von Mobilitätsdaten ausgedehnt werden kann.
CHACOMO: Bei der Beurteilung der Subventionswürdigkeit eines Unternehmens nicht seine aktuelle Marktstellung, sondern der Nutzen seiner Produkte im Hinblick auf multimodale Mobilität und eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrssystem ausschlaggebend ist.
SÌ - «Un sovvenzionamento è opportuno, seppur sottoposto a condizioni.»
FR : En contrepartie, les données des utilisateurs qui bénéficient de cette aide fédérale devraient être livrées à la NADIM. Cette aide devrait également être soumise à condition, afin qu’elle ne bénéficie pas à des privés dont les projets ne sont pas menés à terme.
GR: Im Gegenzug soll das subventionierte Unternehmen verpflichtet werden, seine Daten während eines definierten Zeitraums einzuliefern (z.B. 10 Jahre).
Greenpeace, Pusch, swisscleantech, VCS, ZH: Die Gleichstellung von öffentlichen und privaten Nutzerinnen und Nutzern ist sicherzustellen.
Post: Die Unterstützung soll nicht nur die technischen Aspekte umfassen, sondern auch die Befähigung der Akteure, diese Daten in ausreichender Qualität zu generieren.
TI: Il finanziamento dovrebbe essere esteso anche agli enti pubblici per i dati che non hanno l'obbligo di fornire in altri settori (vedi geodati o dati TP).
ZH: Ja, sofern die Bereitstellung der Daten für sämtliche Anbieterinnen und Anbieter verpflichtend und nicht freiwillig ist. Mit der vorgeschlagenen Frist von zwei Jahren wird ein Anreiz geschaffen, die Daten möglichst rasch zur Verfügung zu stellen.
SÌ - «C'è ancora bisogno di chiarimenti.»
BL: Die Modalitäten sind sorgfältig zu erarbeiten, wofür die Zielsetzung der NADIM klarer sein muss, als das bisher der Fall ist.
VCS: Nutzerbeiträge sollen nur bei gewinnorientierten Nutzern erhoben werden. Bezüglich der vorgeschlagenen A-Fonds-perdu-Beiträge an die Kosten für die Anbindung von Systemen an die NA-DIM, besteht hier im Hinblick auf das Prinzip der Gleichbehandlung noch Klärungsbedarf: Unter Art. 10 Abs. 1 MODIG wird festgehalten, dass der Bund private Nutzerinnen und Nutzer während zwei Jahren nach Inbetriebnahme der MODI finanziell bei der Anbindung ihrer Systeme an die NADIM unterstützen kann (A-Fonds-perdu-Beiträge im Umfang von maximal 40 Prozent der Anbindungskosten, Art. 10 Abs. 2 MODIG). Im Erläuternden Bericht (Seite 38) wird festgehalten, dass mit dieser Regelung auch kleinen bzw. finanzschwachen Datennutzerinnen und -nutzern ermöglicht werden soll, ihre Daten möglichst rasch über die NADIM bereitzustellen. Diese Sonderregelung gilt aber offensichtlich nur für private Nutzerinnen und Nutzer, nicht aber beispielsweise für öffentliche Unternehmen. Weshalb diese Ungleichbehandlung vorgenommen wird, wird im Bericht nicht näher erläutert. Es stellt sich die Frage, wie mit Fällen umgegangen wird, bei welchen sich beispielsweise
182/284 BAV-D-318B3401/238