Tätigkeitsbericht der ElCom 2016
- Quelle
- elcom.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Tätigkeitsberichte (EDÖB)
- Sprache
- Deutsch
5Marktüberwachung
Pro Tag kommen zwischen 40’000 und 45’000 Standardverträge bei der ElCom herein – ohne OTC-Meldungen und Fundamentaldaten – und werden in das Marktüberwachungssystem eingelesen.
5.1Markttransparenz im Stromgrosshandel
Gut funktionierende Märkte basieren auf verlässlichen Preissignalen, die Angebot und Nachfrage reflektieren und nicht manipuliert sind. Auch die Versorgungssicherheit profi- tiert von funktionierenden Märkten. Der Mehrwert einer umfassenden Marktüberwachung ist daher vielfältig. Einerseits wird dadurch für die Endverbraucher ein fairer, transparenter und nicht manipulierter Strompreis gewährleistet, andererseits schützt ein aktives Market Monitoring in der Schweiz präventiv vor Marktmanipulation und Insider Handel.
Die ElCom ist, gemäss den Regelungen in Artikel 26a–26c der StromVV betreffend Lieferung von Informationen zum Elektrizitäts- grosshandelsmarkt, für die Überwachung des Stromgrosshandels zuständig. Bereits 2015 wurden die dafür notwendigen Informations- und Datenverarbeitungsmittel (IT-Mittel) organisiert. Dazu zählt die Infrastruktur, die es den betroffenen Marktteilnehmern ermöglicht, die geforderten Daten und Informationen an die ElCom zu liefern sowie sich bei der ElCom zu registrieren. Mit den implementierten IT-Mitteln kann die ElCom die erhaltenen Daten sammeln, bearbeiten und auswerten. Damit ist ein Monitoring des Schweizer Elektrizitätsmarktes gewährleistet. Die ElCom kann bei Unregelmässigkeiten die betroffenen Marktakteure zeitnah kontaktieren.
Mit Abschluss des IT-Projektes Ende 2016 hat die ElCom das Monitoring mit einem automatisierten Market Monitoring System MATCH ergänzt. Mit dieser Software ist es nun möglich, die eingegangenen Daten automatisiert und systematisch zu analysieren. Damit sind die Aufbauarbeiten in der Sektion Marktüberwachung abgeschlossen. Ein erstes Assessment der Datenqualität hat ergeben, dass diese noch nicht den Anforderungen entsprechen. Bei der Anwendung von Artikel 26a–26c StromVV durch die ElCom bestehen starke Interdependenzen zur Umsetzung von REMIT in der EU. Als Nicht-EU-Mitglied ist die Schweiz — S. 44 —von wesentlichen Informationsflüssen abgeschnitten, weshalb versucht wird, die bestehenden Möglichkeiten der Vernetzung möglichst wirksam zu nutzen. Deshalb hat die ElCom an verschiedenen ACER Round-Tables teilgenommen, um dort den Austausch mit ACER und den verschiedenen Stakeholdern zu pflegen. Weiter arbeitet die ElCom aktiv in der CEER Market Integrity and Transparency Working Group und der CEER Wholesale Energy Markets Task Force mit.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit pflegt die Marktüberwachung der ElCom den Kontakt mit den Marktakteuren und hat Anfang 2016 einen Workshop zum Thema «Reporting unter Strom-VV 26a» für die involvierten Marktakteure abge- halten. National besteht ein Austausch mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO). International arbeitet die ElCom mit benachbarten Energieregulatoren, Börsen, ENTSO-E und Datenlieferanten zusammen.
5.2Sektion Marktüberwachung 2016 in Zahlen
Aktuell sind bei der ElCom 62 Schweizer Marktteilnehmer, die auch in der EU tätig sind, registriert. Die Datenlieferungen von diesen Marktteilnehmern erfolgen über acht bei der ElCom registrierten Datenlieferanten (RRM). Weiter bezieht die ElCom die Fundamentaldaten der Schweiz und ihrer Nachbarländer von der European Network of Transmission System Operator’s (ENTSO-E) Plattform.
Ab dem 7. April 2016 wurden neben den Standardverträgen auch die sogenannten nicht-standardisierten Verträge an die ElCom rapportiert. Dazu zählen die sogenannten Over The Counter (OTC) Verträge und Transportverträge. Die Anzahl der übermittelten Daten übertraf bei weitem die Erwartungen. Insgesamt wurden bis Ende 2016 19’670’365 Items von den bei der ElCom registrierten RRMs geliefert. Dies entspricht einer gesamten Datenmenge von ca. 70 GB. Von den 17’424’692 gelieferten Standard-Transaktionsdaten entfallen ca. 30 Prozent auf abgeschlossene Trades und 70 Prozent auf die dazugehörigen Orders. Dabei entsprechen 87.6 Prozent der Trades dem Spothandel und nur 12.4 Prozent fallen unter Finanzgeschäfte. Die grosse Anzahl der rapportierten Verträge zeigt, dass die Schweizer Marktteilnehmer sehr aktiv an den umliegen- den Elektrizitätsgrosshandelsplätzen tätig sind.
— S. 45 —6Internationales
Insgesamt 30 Speicherkraft- und Laufwasserkraftwerke finden sich entlang der Schweizer Grenze. Im Bild
das Grenzkraftwerk Eglisau-Glattfelden.
6.1Engpassmanagement
Das Schweizer Übertragungsnetz ist mit den Netzen der angrenzenden Länder über zahlreiche Kuppelstellen verbunden: Zwischen Deutschland und der Schweiz führen 14 Leitungen über die Grenze, zum österreichischen Übertragungsnetz sind es vier Leitungen, zwischen Italien und der Schweiz existieren zehn Leitungen und zwischen Frankreich und der Schweiz werden neun Übertragungsnetzleitungen betrieben, die dem internationalen Energieaustausch dienen. Die Bewirtschaftung dieser Leitungen erfolgt durch Swissgrid in enger Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern der angrenzenden Länder.
Die Kapazität dieser grenzüberschreitenden Leitungen stellt eine wesentliche Stellgrösse zur Gewährleistung der Netzsicherheit dar, so dass die Kapazitäten dieser Leitungen limitiert werden und sich die Stromhändler für eine grenzüberschreitende Stromlieferung explizit die Kapazität an Auktionen ersteigern müssen. Diese Bewirtschaftung der grenzüberschreitenden Leitungen wird Engpassmanagement genannt. Die gesetzliche Grundlage für die Versteigerung dieser Kapazitäten bildet in der Schweiz Artikel 17 Absatz 1 StromVG.
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Strombinnenmarktes werden die grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten in Europa nicht mehr in expliziten Auktionen, sondern implizit über gekoppelte Märkte vergeben. Ende 2016 waren ganz Zentraleuropa sowie Spanien, Portugal und Italien im Süden und Grossbritannien, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland und Litauen im Norden miteinander gekoppelt. Die Schweiz hingegen ist seit dem Inkraft- treten der EU-Richtlinie zur Kapazitätsallokation und Engpassmanagement (CaCM) per Mitte August 2015 von diesem Market Coupling ausgeschlossen. Die Kapazitätsverga- be an der Schweizer Grenzen erfolgt somit weiterhin nach dem expliziten Auktionsprinzip.
— S. 46 —Die Auswirkungen des Ausschlusses der Schweiz vom Market Coupling auf die Netzstabilität und somit auch auf die Versorgungssicherheit sind weiter zu beobachten. Aufgrund der Vergabe von grenzüberschreitenden Kapazitäten in Form von expliziten Auktionen ist jedoch weiterhin mit erheblichen Ineffizienzen bei der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur zu rechnen. Die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulatoren ACER hat diese Opportunitätskosten an den Schweizer Grenzen insgesamt auf rund 105 Millionen Euro für das Jahr 2015 beziffert. Im Generellen konnte Swissgrid die nutzbare Importkapazität von Deutschland und Österreich in die Schweiz durch eine optimierte Betriebsweise des Übertragungsnetzes seit 2015 erhöhen (vgl. Abschnitt 3.3.1). Dadurch erhielten Schweizer Energieversorger zusätzliche Kapazität für die Energiebeschaffung am preiswerteren deutschen Grosshandelsmarkt.
Die Stromversorgungsgesetzgebung sieht allerdings auch Ausnahmen von der marktorientierten Zuteilung (Auktionen) von Kapazitäten vor. Von den Auktionen ausgenommen und somit vorrangberechtigt sind nach Artikel 17 Absatz 2 StromVG Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträ- gen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen wurden, sowie Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und aus erneuerbaren Energien (Art. 17. Abs. 2 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 3 StromVG).
Im Jahr 2014 forderte ein Energieversorger einen Vorrang für Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung. Gemäss Entscheid der ElCom haben Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung bei der Zuteilung von Kapazitäten jedoch nur dann einen Vorrang, wenn der Netzbetreiber ohne Importe seine Lieferpflicht nicht wahrnehmen kann (Art. 17 Abs. 2 StromVG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 StromVV), was im konkreten Verfahren nicht der Fall war. Das BVGer hat den Entscheid der ElCom gestützt. Das Verfahren ist nun vor dem Bundesgericht hängig.
Eine parlamentarischen Initiative (PaIv 15.430) sieht in Zukunft die Streichung der Vorränge für Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und aus erneuerbaren Energien nach Artikel 17 Absatz 2 StromVG vor. Energielieferungen aus Grenzwasser- kraftwerken sollen, soweit die grenzüberschreitende Übertragung zur Sicherstellung der jeweiligen Hoheitsanteile nötig ist, weiterhin einen Vorrang haben (vgl. Abschnitt 6.2). Die ElCom hat die Ausarbeitung der Initiative unterstützt und sowohl den erläutern- den Bericht erstellt als auch anlässlich der Kommissionssitzungen der UREK verschiedene Fachfragen beantwortet. Nach Zustimmung des Bundesrates hat auch der Stände- rat in der Wintersession 2016 das Geschäft gutgeheissen. 2017 wird sich erneut die UREK-N damit befassen.
— S. 47 —6.2Grenzkraftwerke
Entlang der Schweizer Grenze befinden sich 30 Wasserkraftwerke, welche elektrische Energie aus Grenzgewässern gewinnen. Hier- bei handelt es sich einerseits um grosse (Pump-)Speicherkraftwerke wie das Kraftwerk Emosson oder das Kraftwerk Hinterrhein, andererseits um Laufwasserkraftwerke entlang des Rheins oder um Kleinwasserkraftwerke wie beispielsweise das Kraftwerk La Goule am Doubs. Diese Kraftwerke stellen bezüglich der Nutzung grenzüberschreitender Übertragungsnetzkapazität einen Sonderfall dar, weil bei diesen Kraftwerken oftmals alte Staatsverträge zwischen der Schweiz und dem angrenzenden Staat die Aufteilung der Energie regeln. Bei einigen dieser Grenzkraftwerke kann die Aufteilung der Energie nur über das engpassbehaftete, grenzüberschreitende Übertragungsnetz erfolgen. Verschiedene andere Anlagen haben Anschlüsse im Verteilnetz beidseits der Grenze, so dass die Energieaufteilung zwischen den Staaten unabhängig vom Übertragungsnetz erfolgen kann.
Oftmals unabhängig von den Verhältnissen beim Netz sind für einige Kraftwerke im engpassbehafteten, grenzüberschreiten-
6.3Merchant Lines
Merchant Lines sind grenzüberschreitende Übertragungsnetzleitungen, welche von der Pflicht zur Gewährung des Netzzugangs Dritter ausgenommen sind. Die Bewirtschaftung der Leitungskapazität erfolgt durch die Netzbetreiber. Die Nutzung dieser Leitungskapazität ist jedoch dem Investor vorbehalten. Er kann die Kapazität entweder selbst nutzen oder erhält für die nicht selbst genutzte Kapazität die von der nationalen Netzgesellschaft eingenommenen Auktionserlöse. Diese Ausnahmeregelung ist zeitlich limitiert. Nach Ab- den Übertragungsnetz Ausnahmen von den Auktionsverfahren gewährt worden (sogenannte Vorränge). Im Jahr 2015 hat die El-Com die Rechtmässigkeit dieser Vorränge im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz vor dem Hintergrund der technischen und juristischen Rahmenbedingungen geprüft und dazu fünf Verfügungen erlassen. Ein Entscheid zu grenzüberschreitenden Energielieferungen aus Grenzkraftwerken ist mittlerweile rechtskräftig geworden, die übrigen vier Entscheide wurden von den Betreibergesellschaften an das BVGer weitergezogen. Im Jahr 2016 wies das BVGer zwei Entscheide zurück an die ElCom, woraufhin diese Entscheide angefochten und weiter an das Bundesgericht gezogen wurden. Ende 2016 waren die Entscheide des Bundesgerichts noch ausstehend.
Zusätzlich zu den bisherigen fünf Gesuchen war 2016 noch ein weiteres Gesuch eines Grenzkraftwerkes betreffend die Gewährung eines Vorrangs für grenzüberschreitende Energielieferungen eingegangen. Ein Entscheid der ElCom stand Ende 2016 aufgrund von Sachverhaltsabklärungen noch aus.
lauf der Frist geht die Leitung in das Eigentum der nationalen Netzgesellschaft über.
Derzeit hat die Schweiz zwei Merchant Lines an der italienischen Grenze. Die ElCom musste den Umfang der vom diskriminierungsfrei- en Zugang Dritter ausgenommenen Kapazität für die beiden Leitungen neu beurteilen. Ein Verfahren konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. In einem anderen Verfahren ist der Entscheid des BVGer ausstehend.
— S. 48 —6.4Auktionserlöse
Knappe grenzüberschreitende Übertragungsnetzkapazitäten werden durch Swissgrid über Auktionen zugeteilt. Die Erlöse aus diesen Auktionen werden je Grenze hälftig an Swissgrid und den ausländischen Übertragungsnetzbetreiber ausgeschüttet. Die Auktionserlöse können zur Deckung von Kosten grenzüberschreitender Elektrizitätslieferungen, zur Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes oder für den Erhalt und den Ausbau des Übertragungsnetzes verwendet werden (Art. 17 Abs. 5 StromVG). Swissgrid stellt bei der ElCom den Antrag über die gewünschte Verwendung. Die ElCom entscheidet anschliessend über die Verwendung der Auktionserlöse (Art. 22 Abs. 5 Bst. c StromVG). In den Jahren 2009 bis 2012 wurden jeweils rund 40 Millionen Franken für die Reduktion der anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes
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verwendet. Die Auktionserlöse aus dem Jahr 2013 sollten grösstenteils für den Erhalt und Ausbau des Übertragungsnetzes verwendet werden. Da die Investitionen ins Übertragungsnetz in den Vorjahren nicht im ursprünglich geplanten Umfang getätigt werden konnten und aufgrund von Kostenfolgen aus Gerichtsentscheiden, beantragte Swissgrid, die Erlöse aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 sowie neu auch die Auktionserlöse aus dem Jahr 2013 ausschliesslich für die Senkung der Netztarife zu verwenden. Mit der Verfügung «Transaktion Übertragungsnetz / Massgeblicher Wert / Neuverfügung Bewertungsmethode» vom 20. Oktober 2016 (vgl. Kapitel 3.5) hat die ElCom über die Verwendung der Auktionserlöse 2013 bis 2016 entschieden. Diese sind, wie von Swissgrid beantragt, für die Senkung der Netztarife zu verwenden.
— S. 49 —6.5Internationale Plattformen für Regelenergie
Stromangebot und -nachfrage müssen stets übereinstimmen. Täglich treten jedoch kurzfristige Schwankungen auf, z. B. durch Ungenauigkeiten in den Verbrauchsprognosen, Ausfall von Produktionsanlagen oder unerwartet hohe Erzeugung aus Windkraft. Diese müssen auch kurzfristig ausgeglichen werden, dazu dient die Regelenergie. In der Schweiz erfolgt der Ausgleich durch Swissgrid in einem dreistufigen Prozess (primäre, sekundäre und tertiäre Regelenergie). Dies geschieht zunächst auf dem nationalen Markt mit Vorrang für erneuerbare Energien. Swissgrid beschafft aber auch international: Hauptziel ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit für die Schweiz, die mit grenzüberschreitender Kooperation robuster gestaltet werden kann, weil mehr Anbieter aus unterschiedlichen Regionen ihren Beitrag zur Stabilisierung des Schweizer Netzes leisten können. Zusätzlich werden positive Preiseffekte erzielt. Als Regulator überwacht die ElCom diese internationalen Projekte mit.
6.6Internationale Gremien
In ihrem jährlichen Market-Monitoring-Bericht über die Binnenmärkte für Elektrizität und Gas wies ACER, wie schon in den vorangegangenen Jahren, darauf hin, dass die Nutzungseffizienz des elektrischen Verbundsystems in der EU zunimmt. Wegen der fehlenden Markteinbindung verzeich- net die Schweiz nach wie vor einen hohen gesellschaftlichen Verlust (vgl. Kapitel 6.1), während dieser in fast allen anderen Ländern beseitigt wurde. Die Effizienzeinbussen infolge ungeplanter Lastflüsse entwickeln sich aus Sicht der EU zu einem vorrangigen Problem. Sie behindern die Schaffung der Energieunion, die Ende November 2016 mit dem Vorschlag einer umfassenden Gesetzesrevision neu angestossen wurde. Das EU-Parlament und der Europäische Rat werden sich 2017/2018 damit befassen. Die Umsetzung soll 2020/2021 oder später erfolgen. Die ElCom hat sich an der Umfrage zum Bericht beteiligt. Das Projekt PRL dient der gemeinsamen Beschaffung von primärer Regelleistung mit den nördlichen Nachbarländern der Schweiz. Im Jahr 2016 wurde die internationale Konsultation vorbereitet, welche allen relevanten Parteien die Gelegenheit zur Einbringung ihrer Interessen bietet. Zudem wurde der Projektbeitritt Frankreichs vorbereitet, von welchem eine breitere Absicherung der gemeinsamen Beschaffung erwartet wird.
Das Projekt TERRE verfolgt die internationale Beschaffung von Tertiärregelenergie in einem Kreis süd-westeuropäischer Partner. Hier wurde die erste internationale Konsultation durchgeführt, die insbesondere auch bei Schweizer Anbietern auf grosse Resonanz gestossen ist. Wichtiges Ziel ist es, gemeinsame Produkte für den Markt zu entwickeln, um kritische Netzsituationen möglichst grossräumig abfedern zu können.
Die ElCom beteiligte sich auch an anderen Tätigkeiten von ACER, bei denen sie Einfluss nehmen kann. Dieser beschränkt sich jedoch auf die ACER Electricity Working Group und ihre untergeordneten Arbeitsgruppen, in denen die ElCom Beobachterstatus hat. Der Beobachterstatus erlaubt auch die Beteiligung an Diskussionen zum Marktdesign und zur Ausgestaltung der Elektrizitätsmärkte. Eine verstärkte Einbindung hängt von den bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ab. Die Mitwirkung der ElCom im Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (Council of European Energy Regulators, CEER), dem sie als Beobachterin angehört, blieb bescheiden. Dennoch beteiligte sie sich an den Arbeiten zu einem Bericht über die Unabhängigkeit und die Befugnisse der Regulierungsbehörden, welcher frühere Arbeiten der OECD ergänzt.