Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2011
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
1.6Finanzen und Steuern
1.6.1Bundessteuern
Die EFK prüfte bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) gestützt auf Artikel 37 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer sowie auf die Artikel 6 und 8 des Finanzkontrollgesetzes die Angemessenheit der Saldosteuersätze bei der Mehrwertsteuer. Mit den Saldosteuersätzen soll der Vollzug der Mehrwertsteuer vereinfacht werden. Das Parlament verlangte, dass diese Sätze wettbewerbsneutral ausgestaltet werden und zu keiner Verschlechterung der Bundesfinanzen führen. Diese neue Regelung wurde anfangs 2010 in Kraft gesetzt. Die EFK beurteilte das Verfahren zur Ermittlung von angemessenen Saldosteuersätzen und prüfte stichprobenweise für einzelne Branchen, ob die Saldosteuersätze angemessen und durch die ESTV richtig angewendet werden. Sie konnte feststellen, dass die ESTV die Saldosteuersätze nachvollziehbar festlegt und das Vorgehen ausreichend dokumentiert. Sie kam zum Schluss, dass die Umsatzgrenze gesenkt werden sollte. Die EFK hat empfohlen, die Anzahl der Saldosteuersätze zu erhöhen und weitere Begrenzungskriterien für die Branchenzuteilung zu prüfen. Zudem sollen der Begriff der branchenüblichen Vorsteuerquote präzisiert und Massstäbe zur Beurteilung der Angemessenheit festgelegt werden. Die ESTV ist bereit, die Empfehlungen eingehend zu prüfen.
Die EFK prüfte den Vollzug der Stempelabgaben bei der ESTV. Die Prüfung zeigte Verbesserungspotenzial in den Bereichen Risikoanalyse und Kontrollstrategie sowie bezüglich Prozessdokumentation und interne Kontrolle. Zudem musste die EFK feststellen, dass die zahlreich notwendigen IT-Systeme ein Risiko bezüglich Vollständigkeit und Genauigkeit verursachen und die Geschäftsabwicklung erschweren. Die ESTV wies darauf hin, dass verschiedene Verbesserungen im Rahmen des IT-Projektes INSIEME angegangen
werden sollen. Die EFK erwartet, dass dieses zielgerichtet und rasch möglichst umgesetzt wird. INSIEME geht auf das Jahr 2001 zurück. Die damalige Vision war, die ESTV durch übergreifende, moderne Abläufe, unterstützt mit einem einheitlichen IT-Gesamtsystem besser auf die Bedürfnisse der Kunden auszurichten. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren die bestehenden Informatikanwendungen in die Jahre gekommen. Nachdem es im August 2007 zu einem Widerruf des WTO-Zuschlages für das IT-Projekt und somit zu einem Unterbruch kam, wurde anfangs 2008 das Projekt neu aufgesetzt. Das Parlament bewilligte einen Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken. INSIEME sollte in mehreren Etappen innerhalb von vier Jahren beziehungsweise bis anfangs 2013 realisiert werden. Ende 2011 ist nur ein kleiner Teil dessen realisiert, was ursprünglich bis im Juni 2010 hätte fertiggestellt sein müssen.
— S. 16 —1.6.2Finanzausgleich
Die EFK hat den gesetzlichen Auftrag, die Qualität der Daten für die Berechnung des
Ressourcen- und Lastenausgleichs zu
überprüfen. Sie prüfte bei Kantonen und Bundesämtern. Die Prüfarbeiten zur Erhebung und Bearbeitung der Daten, die der Berechnung des rund vier Milliarden Franken schweren Ressourcenausgleichs 2012 zugrundeliegen, haben keine bedeutenden Fehler oder Schwächen zu Tage gefördert. Auf Ersuchen der EFK hat die ESTV die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten von Gesellschaften mit Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer systematisch überprüft. Dadurch konnte die Zuverlässigkeit der kantonalen Daten zur Ermittlung des Ressourcenausgleichs erhöht werden. Die wesentlichsten Feststellungen für das im Jahr 2011 geprüfte Steuerjahr 2008 be- treffen das Einkommen der quellenbesteuerten Personen. Die EFK musste feststellen, dass bei den quellenbesteuerten Steuerpflichtigen in zwei Kantonen Fehler aufgetreten sind.
Der Bericht kann auf der Website
www.efk.admin.ch eingesehen werden.
Aufgrund von Differenzen zwischen den Daten des Finanzausgleichs und den Daten des SECO im Bereich der Steuererleichterungen, die der Bund und die Kantone gestützt auf den «Bonny-Beschluss» ausländischen Unternehmen gewährleisten, hat die EFK eine vertiefte Prüfung in vier Kantonen und bei ausgewählten Firmen durchgeführt. Dabei stellte sie fest, dass bei verschiedenen Dossiers die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden und die Aufsicht der beteiligten Behörden auf Bundes- und Kantonsebene ungenügend war. Das SECO und die ESTV legten gestützt auf die Empfehlungen der EFK die Aufsichts- kompetenzen fest und definierten den Ablauf der Gesuchsbehandlung. Im Sinne von Sofortmassnahmen präzisierte das SECO das Arbeitsplatzkriterium und die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Steuererleichterungen. Der Prüfbericht ist auf der Website
www.efk.admin.ch veröffentlicht.
— S. 17 —1.7Energie und Umwelt
Die EFK prüfte beim Bundesamt für Energie (BFE), bei der Stiftung-KEV, bei Swissgrid AG und bei der Energiepool Schweiz AG die Umsetzung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Auf den Übertragungs- kosten der Hochspannungsnetze wird zulasten der Stromverbraucher ein Zuschlag zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Bereich erneuerbarer Energieträger erhoben. Mit dieser Abgabe sollen Mittel im Umfang von rund 500 Millionen Franken jährlich zur Verfügung stehen. Die Strukturen der KEV sind komplex, jung und noch nicht ausgereift. Durch die Verteilung der Aufgaben auf eine Vielzahl von Beteiligten entstehen komplizierte Daten- und Finanzflüsse, viele Schnittstellen sowie redundante Datensammlungen. Die EFK stellte in einzelnen Verträgen Mängel oder Lücken fest. Leistungsaufträge als Führungs- instrument werden vom BFE nicht eingesetzt und die Berichterstattung und Rechenschaftsablage gegenüber dem Bund erachtete die EFK als ungenügend. Sie hat dem BFE empfohlen, ein verbindliches Organisationshandbuch zu erstellen, welches die Zusammenarbeit, das Reporting und die Kompetenzen der Beteiligten regelt. Das BFE hat einerseits eine Revision der rechtlichen Grundlagen eingeleitet, um die Aufsicht über die KEV zu verstärken. Andererseits soll mit Ergänzungen und Verbesserungen bei den Aufsichtsinstrumenten eine rasche Verbesserung bezüglich Sicherstellung einer ordnungsmässigen und wirtschaftlichen Abwicklung der KEV erreicht werden.
Die EFK prüfte im Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Aufsicht über die Durchführung der dritten Rhonekorrektion. Der Hochwasserschutz der 2. Rhonekorrektion ist nicht mehr genügend wie das Hochwasser im Jahr 2000 eindrücklich aufzeigte. Mit dem Projekt der
3.Rhonekorrektion werden drei Ziele verfolgt: Hochwasserschutz, Umweltschutz und sozioökonomische Anliegen. Die Korrektion der Rhone erstreckt sich von der Quelle bis zum Genfersee. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 1,6 Milliarden Franken. Das Projekt wird von den Kantonen Wallis und Waadt mit technischer, administrativer und finanzieller Unterstützung des BAFU durchgeführt. Der Bundesbeitrag beläuft sich auf durchschnittlich rund 65 Prozent. Die Arbeiten werden bis 2030 dauern. Die EFK erarbeitete — S. 18 —zusammen mit der Finanzkontrolle des Kantons Wallis eine Risikokarte und eine mehrjährige Prüfplanung. Im Berichtsjahr prüfte die EFK das Aufsichtskonzept des BAFU und zusammen mit der kantonalen Finanzkontrolle die Sofortmassnahmen in Visp.
Die EFK stellte fest, dass das Aufsichtskonzept des BAFU Lücken aufweist und die Vorgaben an die Bauherren zu präzisieren sind. Auch sind die Zusicherungsverfügungen des BAFU transparenter auszugestalten. Die Gesuche der Bauherren müssen nach Losen abgebildet werden. Bei der Lonza im Teilabschnitt Visp ortete die EFK beträchtliche Risiken bei der Erstellung des Dammes. Die EFK hat unter anderem empfohlen, das Verfahren bei möglichen Kreditüberschreitungen zu definieren. Das BAFU hat die Empfehlungen positiv aufgenommen und wird diese umsetzen.
1.8Übrige Aufgabenbereiche des Bundes
Die EFK prüfte die Verwaltung der Kunstsammlung des Bundes und des europäischen audiovisuellen Programmes MEDIA. Sie musste feststellen, dass die Ausleihe der Kunstwerke die knappen Ressourcen zu Lasten anderer wichtiger Aufgaben wie der Inventarisierung bindet. Die EFK hat unter anderem empfohlen, ein Sammlungskonzept zu erstellen das den Empfehlungen des Verbandes der Museen der Schweiz entspricht, die Ziele mit den verfügbaren Ressourcen abzustimmen und die Politik für Leihgaben zu definieren. Zudem sollen die Abläufe und die Geschäftsanweisungen präzisiert werden.
Das Programm MEDIA wird in den Jahren 2007 bis 2013 durch die Schweiz mit insgesamt 41 Millionen Euro unterstützt. Die EFK machte Empfehlungen zur Stärkung des Internen Kontrollsystems und hat empfohlen, die Beiträge fristgerecht und nicht zu früh
zu überweisen.
— S. 19 —Die EFK prüfte die Schlussabrechnung über die Aufwendungen des Bundes für den
13.Gipfel der Frankophonie, welcher im
Herbst 2011 in Montreux stattgefunden hat. Die Prüfung hat ein gutes Resultat ergeben, hat doch der Gipfel gut sechs Millionen Franken weniger gekostet, als die veranschlagten 30 Millionen Franken. Zu Kritik Anlass gab einzig die Bevorschussung von 14 Millionen Franken, welche ohne Offerteinholung ausgelöst wurde. Das EDA begründete diese Unterlassung mit der zeitlichen Dringlichkeit. Die Prüfung des Kostenteilers mit dem Kanton Waadt zeigte, dass dieser seinen Verpflichtungen gegenüber der Eidgenossenschaft vollständig nachgekommen ist.
Seit anfangs 2000 verankert Artikel 170 der Bundesverfassung das Prinzip der Wirksamkeitsüberprüfung der Massnahmen des Bundes. Mehr als hundert verschiedene Gesetze und Verordnungen enthalten eine sogenannte Evaluationsklausel, welche die Bundesverwaltung verpflichtet, die Wirksamkeit von Programmen und Massnahmen zu evaluieren. Mit einer Bestandesaufnahme untersuchte die EFK, ob diese Klauseln auch umgesetzt werden und deren Einhaltung überwacht wird.
Die EFK stellte fest, dass zahlreiche Evaluationsklauseln in den Gesetzestexten unklar formuliert sind und die verschiedensten Begriffe wie Zweckmässigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit oder Controlling und Monitoring verwendet werden. Die EFK formulierte verschiedene Empfehlungen an die Adresse der Departemente, der Bundeskanzlei und des Bundesamts für Justiz. Insbesondere sollen die Evaluationsklauseln präziser formuliert werden. Die Verwaltungseinheiten sollen die Ergebnisse von Evaluationen mit einer Stellungnahme veröffentlichen. Um die Transparenz zu erhöhen sollen die Evaluationen in der ARAMIS-Datenbank erfasst und auf der Website der Bundeskanzlei benutzerfreundlich veröffentlicht werden.
Der Bericht ist auf der Website
www.efk.admin.ch veröffentlicht.