Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2011
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
CONTRÔLE FÉDÉRAL DES FINANCES CONTROLLO FEDERALE DELLE FINANZE
SWISS FEDERAL AUDIT OFFICE
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— S. 1 —Jahresbericht 2011 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit
Editorial
Der vorliegende Bericht vermittelt einen Überblick über die Schwerpunkte der Prüftätigkeit der Eidg. Finanzkontrolle (EFK). Er gibt einen Einblick in die Breite des Aufsichtsbereichs und zeugt von der Vielfalt der Prüfarbeiten. Diese reichen von der klassischen Revision von Jahresrechnungen über die Analyse der Subventionspolitik bis hin zu Wirksamkeitsprüfungen von Ausgabenprogrammen.
Mit ihren Arbeiten will die EFK mithelfen, die staatlichen Leistungen zu verbessern. Ihr Ziel ist es, ein ordnungs- und rechtmässiges Finanzgebaren der Verwaltung sicherzustellen. Ihre Prüfansätze gehen nicht von einer negativ besetzten Optik gegenüber den Geprüften aus. Vielmehr versucht sie aus kritischer Distanz, Mängel und Schwächen zu orten und durch fachkompetente Überzeugungsarbeit nicht nur punktuelle, sondern grundlegende Optimierungen im Verwaltungshandeln zu erreichen. Der Dialog mit den Geprüften mit dem
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Ziel, eine freiwillige Akzeptanz ihrer Empfehlungen zu erreichen, steht deshalb für die EFK im Vordergrund. Sie will die Finanzaufsicht im Interesse der Bürger und Bürgerinnen partnerschaftlich wahrnehmen, sich dabei unbeirrt um die Vermeidung und Korrektur von Fehl- leistungen bemühen und lösungsorientierte Empfehlungen zur Optimierung der staatlichen Leistungen einbringen.
Danken möchte ich an dieser Stelle der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat, welche die Rolle der EFK als unabhängige, kritische Prüfinstanz anerkennen. Ein Dank gebührt auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geprüften Stellen, welche die Arbeit der EFK im Interesse der Sache bereitwillig unterstützt haben. Schliesslich danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EFK, die engagiert und motiviert ihren anspruchsvollen Auftrag im Interesse der Öffentlichkeit erfüllen.
Bern, im April 2012
Kurt Grüter
— S. 2 —Übersicht
1Prüfungsschwerpunkte der Finanzaufsicht661.1 Verkehrsbereich
61.1.1 Schienenverkehr
81.1.2 Strassenverkehr
91.1.3 Abrechnung des Darlehens an die Swissair
101.2 Soziales und Gesundheit
111.3 Landwirtschaft
121.4 Landesverteidigung
141.5 Beziehungen zum Ausland
151.6 Finanzen und Steuern
151.6.1 Bundessteuern
161.6.2 Finanzausgleich
171.7 Energie und Umwelt
181.8 Übrige Aufgabenbereiche des Bundes
191.9 Eigenbereich des Bundes
191.9.1 Personal
201.9.2 Informatik und Beschaffungen
2Abschlussprüfungen22222.1 Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
23
2.2Fonds für Eisenbahngrossprojekte 2.3 Infrastrukturfonds 2.4 Unternehmen und Anstalten 3 Internationale Organisationen254Revisionspendenzen und Meldungen26— S. 3 —264.1 Die Umsetzung der Empfehlungen der EFK
264.2 Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 Finanzkontrollgesetz
264.3 Anzeigepflicht, Melderecht und Schutz des Mitarbeitenden
5Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen285.1Revision des Finanzkontrollgesetzes285.2Stellungnahmen und Konsultationen285.3Mitwirkung in Fachgremien295.4Vermittlung von Best Practice295.5Veröffentlichung der Berichte der Finanzaufsicht306Die EFK und andere Aufsichtsorgane316.1Kantonale Finanzkontrollen316.2Finanzinspektorate des Bundes316.3Ausländische Rechnungshöfe326.4Berufs- und Fachverbände337Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt sich vor347.1Institutionelle Stellung und Aufgaben347.2Personal357.3Finanzen367.4Risiken37Anhänge A1 Prüfungen38A2 Die Finanzinspektorate des Bundes48A3 Organigramm49A4 Abkürzungsverzeichnis50— S. 4 —Übersicht
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes (FKG, SR 614.0) in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. In ihrer Stellung ist sie selbständig und unabhängig. Sie unterstützt die Bundesversammlung bei ihrer Oberaufsicht und den Bundesrat bei seiner Aufsicht. Eine der Kernaufgaben der EFK stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs, beispielsweise durch Revisionen von Jahresabschlüssen, Prüfungen an Ort und Stelle bei den Verwaltungseinheiten, halbstaatlichen Organisationen und Subventionsempfängern im Rahmen der Finanzaufsicht oder durch Präventivkontrollen, bevor Verpflichtungen eingegangen werden. Der Finanzaufsicht sind alle Verwaltungseinheiten des Bundes, die Empfänger von
Subventionen und Organisationen jeglicher Rechtsform ausserhalb der Bundesverwaltung unterstellt, denen der Bund öffentliche Aufgaben übertragen hat. Ausgenommen vom Geltungsbereich des FKG ist einzig die Schweiz. Nationalbank. Gemäss Artikel 5 FKG übt die EFK die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will sie zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen und die Wirksamkeit von Programmen erhöhen. Die Prüfaufträge werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Prüfungen berücksichtigen das Interne Kontrollsystem, das Risikomanagement und die Aspekte von «Good Governance».
Gemäss Artikel 14 des FKG erstattet die EFK der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert. Kapitel 1 des vorliegenden Berichts behandelt Prüfungsschwerpunkte der Finanzaufsichtsprüfungen, gegliedert nach Aufgabenbereichen des Bundes. Neben der Finanzaufsicht übt die EFK auch verschiedene Mandate für Abschlussprüfungen aus. Das wichtigste Mandat ist die Prüfung der Staatsrechnung. Kapitel 2 fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Prüfung zusammen und kommentiert die Revisionsergebnisse bei den Sozialwerken, den Eidg. Technischen Hochschulen und weiteren Organisationen. Kapitel 3 gibt einen Einblick in die Revisionsarbeiten bei den internationalen Organisationen,
welche die EFK für die Schweiz wahrnimmt. Kapitel 4 informiert über den Stand der Umsetzung früherer Empfehlungen. In Kapitel 5 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt wie beispielsweise Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, die Mitwirkung — S. 5 —in Fachgremien und die Vermittlung von Best Practice. Kapitel 6 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen der EFK. Sie ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen und Berufsverbänden eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. In Kapitel 7 schliesslich stellt sich die EFK selber vor.
Die nachstehenden Feststellungen stammen aus Prüfungen, die im Zeitraum von Februar 2011 bis Januar 2012 der Finanzdelegation der eidg. Räte unterbreitet wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen werden erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.
— S. 6 —Prüfungsschwerpunkte der Finanzaufsicht
Im Bereich der Finanzaufsicht realisierte die EFK eine Vielzahl von Prüfungen, die aufgrund von Risikoüberlegungen ins Jahresprogramm aufgenommen wurden. Die nachstehend kommentierten Prüfungsergebnisse wurden von 1der Finanzdelegation der eidg. Räte bereits diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die vollständige Liste der Prüfungen, welche der Finanzdelegation von Februar 2011 bis Januar 2012 unterbreitet wurden, befindet sich im Anhang 1. Im Folgenden wird über Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit berichtet.
1.1Verkehrsbereich
Die EFK führte verschiedene Prüfungen im Verkehrsbereich durch. Schwerpunkte waren die Eisenbahngrossprojekte, die SBB, die Nationalstrassen und das im Jahr 2001 gewährte Darlehen an Swissair.