Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2011
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
1.1.1Schienenverkehr
Im Berichtsjahr prüfte die EFK bei der Durchmesserlinie in Zürich auf der Basis von zwei Werkverträgen, ob die Aufträge nach den verbindlich festgelegten Vorgaben durchgeführt und überwacht beziehungsweise die Leistungen ordnungsgemäss, rechtmässig und wirtschaftlich erbracht wurden. Die EFK konnte feststellen, dass die Verwendung des standardisierten Werkvertragsmantels der SBB zu präzisen Anforderungen an die Vertragspartner führt. Gleichzeitig ortete sie jedoch Schwachstellen bei der Erfassung und Verrechnung der erbrachten Leistungen. Es besteht das Risiko unberechtigter Vorauszahlungen. Kaum erkennbar ist die Wirkung von eingeleiteten Verbesserungsmassnahmen zur Vertragsabwicklung von Lärmschutzprojekten der SBB auf die Durchmesserlinie. Die SBB wollen die Empfehlungen der EFK umsetzen.
Die EFK führte eine Prüfung beim Bundesamt für Verkehr (BAV) durch, in welcher einerseits die Umsetzung der behindertengerechten
Gestaltung des öffentlichen Verkehrs und
andererseits die Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen im gesamtem BAV untersucht wurden. Die Umsetzung der behindertengerechten Gestaltung, unterstützt mit Bundesbeiträgen von jährlich durchschnittlich 15 Millionen Franken, beurteilte die EFK als effizient und wirtschaftlich. Im Beschaffungswesen ortete die EFK Handlungsbedarf insbesondere bei den Aufgaben der Kompetenzstelle für Beschaffungen, sowie bei der Schaffung von mehr Transparenz und Wettbewerb. Die Empfehlungen wurden positiv aufgenommen und sollen umgesetzt werden.
— S. 7 —Bei der NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversale) nimmt die EFK eine begleitende Finanzaufsicht wahr. Die Prüfungen der EFK und des BAV, der aktienrechtlichen Revisions- gesellschaften sowie der internen Aufsichtsorgane des Erstellers werden koordiniert.
Zur Umsetzung der Alpen-Transitverordnung und auf Initiative der EFK wurde diese Koordinations- und Informationsplattform für alle Prüfinstanzen geschaffen. Dadurch konnten die Effizienz der Aufsicht verbessert und die «Unité de Doctrine» gefördert werden. Die Prüfungen der verschiedenen Aufsichtsorgane werden von der EFK ausgewertet, geben Hinweise für die eigene Risikoanalyse und dienen der Qualitätssicherung. Die Prüfplanung 2011 berücksichtigte die Hauptrisiken. Für die Erstellung der Risikoanalyse und des Prüfplans sowie für die Prüfungsdurchführung ist jede Kontrollinstanz selbst verantwortlich. Die Koordinationssitzung mit den verschiedenen Kontrollorganen hat zudem ergeben, dass weder Doppelspurigkeiten noch Prüflücken bestanden. Mit der Auswertung der Standberichte des BAV ist die EFK in der Lage, der parlamentarischen NEAT-Aufsichtsdelegation Hinweise zu wichtigen Inhalten und Entwicklungen abzugeben. Die Risiken bestehen insbesondere bei der Bahntechnik im Gotthard-Basistunnel und beim Rohbau des Ceneri-Basistunnels. Die vorgezogene Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels und die Bahntechnik gaben im Berichtsjahr zu besonderen Diskussionen Anlass und lösten weitere Abklärungen durch das BAV und die AlpTransit Gotthard AG aus.
Die EFK prüfte die Umnutzung von nicht
betriebsnotwendigen Immobilien bei den
SBB. Mit einer Landfläche von 97 Quadratkilometern, was etwa der Hälfte des Kantons Zug entspricht, sind die SBB eine der grössten Immobilienbesitzerinnen der Schweiz. Rund ein Fünftel dieser Fläche mit 3 500 Gebäuden dient nicht einer bahnbetrieblichen Nutzung. Die SBB sind bestrebt, die nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigten Areale möglichst gewinnbringend zu nutzen. Die EFK untersuchte, wie die SBB solche Areale ermitteln und wie über die Freigabe zu einer Weiterverwendung entschieden wird. Mit einem sogenannten Freistellungsverfahren stellen die SBB sicher, dass bei Anfragen keine Grundstücke und Gebäude zur Verwertung gelangen, welche für den zukünftigen Bahnbetrieb noch benötigt werden. Damit Veränderungen bei den Ansprüchen — S. 8 —an bestehenden Bahnarealen systematisch erkannt und für eine mögliche Freistellung beurteilt werden können, braucht es aus Sicht der EFK ein geregeltes Vorgehen. Die EFK hat verschiedene Empfehlungen gemacht,
die positiv aufgenommen wurden.
Im Jahr 2008 prüfte die EFK im Auftrag der Finanzdelegation der eidg. Räte bei SBB Cargo AG die betriebswirtschaftlichen Führungsinstrumente und die Subven-
tionierung im Güterverkehr. Im Berichtsjahr
kontrollierte die EFK die Umsetzung der Empfehlungen. Sie konnte feststellen, dass sich die Umsetzung auf Kurs befindet, der Erfolg jedoch nicht gesichert ist: Die ursprünglich auf anfangs 2012 geplante Einführung der neuen finanziellen Führungsinstrumente kann nicht gehalten werden und wurde auf den 1. April 2012 verschoben. Die Einführung der neuen Instrumente ist aber nur dann erfolgreich,
wenn SBB Cargo bereit ist, ihre operativen Geschäfte damit zu führen. Anstelle der heute noch starken Ausrichtung auf Zustellsicherheit und Kundenwünsche muss der Wille vorhanden sein, das Geschäft auch nach finanziellen Gesichtspunkten zu steuern. Die Führungsinstrumente sind auch wesentlich als Basis für den Entscheid zu den politischen Forderungen nach einer Subventionierung des Schienengüterverkehrs in der Fläche. Subventionsentscheide erfordern unter anderem verlässliche Entscheidungsgrundlagen und finanzielle Transparenz, die nur ein in den wesentlichen Zügen geprüftes Führungs- und Informationsmodell liefern kann.
1.1.2Strassenverkehr
Die EFK prüfte beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) anhand von 12 Beitragsgeschäften den Kostenverteilungsschlüssel bei Gemeinschaftswerken im Nationalstrassenbau. Dabei ging es um die Frage, welche Kosten der Bund und Dritte wie Kantone,
Gemeinden oder private Investoren zu tragen haben. Bei der Beurteilung war zu berücksichtigen, dass sich die Planung und Bauausführung über mehrere Jahre erstreckt und die Kantone die Projekte bis 2008 in alleiniger Verantwortung ausführten. Mit der Realisierung von Projekten, die durchwegs vom ASTRA projektiert und ausgeschrieben werden, ist erst ab 2012 zu rechnen. Die EFK hat verschiedene Verbesserungspotenziale aufgezeigt. Das ASTRA ist mit den entsprechenden Empfehlungen einverstanden und sichert deren Umsetzung zu.