Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2011
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
1.1.3Abrechnung des Darlehens an die Swissair
Der Bund finanzierte gemäss Darlehensvertrag vom 5. Oktober 2001 und Ergänzungsvertrag vom 24./25. Oktober 2001 einen reduzierten Flugbetrieb durch Swissair bis zum 30. März 2002. Die Swissair verpflichtete sich, über das beanspruchte Bundesdarlehen abzurechnen und die Bundesgelder nur für die Weiterführung des Flugbetriebes und den geordneten Übergang auf eine neue nationale Airline zu verwenden. Im Ergänzungsvertrag wurde ausserdem vereinbart, dass der nach Abrechnung des Darlehens verbleibende Saldo «nicht Massenschuld, sondern eine normale Forderung der 3. Klasse» ist. Im Rahmen des Darlehensvertrags wurden an Swissair bis zum 30. März 2002 1,15 Milliarden Franken ausbezahlt.
Ein Teil dieses Betrages diente Swissair als Liquiditätsreserve und musste nicht im Sinne der öffentlich-rechtlichen Darlehensverträge verwendet werden. Dieser Teil ist keine Nachlassverbindlichkeit, sondern eine nicht zu kollozierende Massenverbindlichkeit und kann vom Bund vollumfänglich zurückgefordert werden. Die vorgängige Ausscheidung der Massenverbindlichkeit setzt allerdings die Abrechnung über das Darlehensverhältnis voraus. Die Abrechnung sollte die im Kollokationsplan aufzuführende Nachlassverbindlichkeit zuverlässig beziffern.
Diese Darlehensabrechnung liegt nun seit dem April 2009 vor. In der Folge hat die EFK zusätzlichen Prüfbedarf angemeldet. Zur Überprüfung ist die EFK nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c des Finanzkontrollgesetzes berechtigt und verpflichtet. Auf Ersuchen der EFK stellte der Liquidator etappenweise Belege im Umfang von schlussendlich 146 Bundesordnern zur Verfügung. Die Prüfung der Abrechnung konnte im Jahr 2011 weitgehend abgeschlossen werden. Zurzeit ist das Differenzbereinigungsverfahren mit dem Liquidator im Gang. Der Liquidator hat aber vorsorglich eine Rückstellung im Umfang von 350 Millionen Franken gebildet.
Im Übrigen geht der Liquidator richtigerweise davon aus, dass – sollte bei der Abrechnung keine Einigung erzielt werden – über Bestand und Höhe der Bundesforderung in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu befinden wäre.
— S. 10 —1.2Soziales und Gesundheit
Einige Jahre nach der Gesetzesrevision und Reorganisation der freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV / IV) für Auslandschweizer hat die EFK die finanziellen Auswirkungen der Revision und das Kontrollsystem für die Beitrittserklärungen und die Beitragspflicht im Ausland geprüft. Die EFK konnte feststellen, dass die Gesetzesrevision die erwarteten Auswirkungen zeigte. Allerdings konnte das Defizit der Versicherung für die Auslandschweizer nicht im erwarteten Ausmass reduziert werden. Zudem decken die Beiträge der Versicherten für die Verwaltungskosten den Aufwand nur teilweise. Die Analyse des Kontrollsystems kommt zum Schluss, dass der Beitritts- und Austrittsprozess zuverlässig ist. Das grösste Risiko ortete die EFK beim Veranlagungsprozess. Die EFK machte verschiedene Empfehlungen, die zur Sanierung des Defizits der freiwilligen Versicherung beitragen sollen. Insbesondere sollen die Kontrollen risikoorientiert erfolgen und bei amtlicher Veranlagung sollen die Aufschläge auf Einkommen und Vermögen erhöht werden, um abschreckend auf unzureichende Angaben über die wirtschaftliche Situation des Versicherten zu wirken. Eine ausgeglichene Rechnung würde jedoch eine weitere Einschränkung des Versichertenkreises und eine Erhöhung der Versichertenbeiträge erfordern.
Der Bericht ist auf der Website
www.efk.admin.ch veröffentlicht.
Die EFK konnte im Rahmen einer Finanzaufsichtsprüfung bei der IV feststellen, dass die Aufsichtstätigkeit gegenüber den kantonalen IV-Stellen mit geeigneten aufbau- und ablauforganisatorischen Massnahmen wahr- genommen wird. Die IV-Stellen sind zusammen mit den regionalen ärztlichen Diensten für die Dossierüberwachung von Geldleistungen von 6,9 Milliarden Franken und von Kosten für individuelle Massnahmen im Umfange von 1,4 Milliarden Franken zuständig. Die EFK hat empfohlen, die Mandate an die Revisionsstellen der Ausgleichskassen für die Prüfung — S. 11 —der IV-Stellen an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Zudem sollen in den Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen finanzielle Erfolgsfaktoren definiert und vereinbart werden.
Im Jahr 2007 hat die EFK die Evaluation über die Abgabe von Hörmitteln in der Invalidenversicherung und der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung mit acht Empfehlungen an das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) abgeschlossen. Die Folgeprüfung dokumentiert den Erfolg des BSV. Sieben der acht Empfehlungen wurden umgesetzt und das geschätzte Sparpotenzial von jährlich 30 bis 40 Millionen Franken aus den EFK-Empfehlungen ist realisierbar.
Die EFK nimmt in diesem Aufgabenbereich nicht nur die Finanzaufsicht wahr, sie übt auch die Revisionsstellenmandate beim AHV-Ausgleichsfonds und bei der Arbeitslosenversicherung aus (vgl. Ziff. 2.4).
1.3Landwirtschaft
Die EFK führte eine Evaluation im Bereich
der landwirtschaftlichen Einkommen durch.
Landwirtschaftliche Einkommensindikatoren bilden eine zentrale Grundlage für eine Lage- beurteilung der wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Ermittlung einkommensrelevanter Grössen auf einzelbetrieblicher Ebene ist seit längerer Zeit umstritten und Gegenstand von teilweise kontrovers geführten fachlichen Diskussionen in der Landwirtschaftspolitik. Die Untersuchung zeigte, dass Einkommensermittlung sowie Einkommensvergleiche komplex und methodisch anspruchsvoll sind und verschiedene Mängel aufweisen. Beispielsweise erfolgt die heutige Auswahl der zur Ermittlung herangezogenen Betriebe nicht zufällig und nicht flächendeckend. Einkommensvergleiche andererseits weisen zahlreiche Disparitäten auf und sind daher nur bedingt aussagekräftig. Die Mängel sind erkannt und Gegenstand einer geplanten Reform. Die EFK unterstützt die Reformmassnahmen und hat die Bedeutung klarer Zielsetzungen und die konsequente Umsetzung der Reform als notwendige Erfolgsfaktoren — S. 12 —unterstrichen. Sie hat empfohlen, Abklärungen zur vermehrten Nutzung von zusätzlichen Datenquellen zur besseren Bestimmung der Einkommensparameter vorzunehmen sowie einen Mix von wichtigen Ergebnissen und Hintergrundinformation für eine ausgewogene Berichterstattung zur Einkommenslage in der Landwirtschaft vorzusehen. Das Bundesamt für Landwirtschaft und Agroscope Tänikon-Reckenholz wollen die Empfehlungen umsetzen.
Der Bericht kann auf der Website
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1.4Landesverteidigung
Die EFK prüfte die Zentralstelle «Historisches Armeematerial» und die Liquidation von Armeematerial und Munition. Sie kritisierte die eingeschränkte Transparenz und Steuerbarkeit beim «Historischen Armeematerial». Sie hat empfohlen, die Führung durch die Zentralstelle sowie die finanzielle Transparenz zu verstärken. Bei der Liquidation von Armeematerial und Munition musste die EFK feststellen, dass die Empfehlungen früherer Prüfungen nur teilweise umgesetzt worden sind. Der Chef der Armee und der Rüstungschef wollen die Empfehlungen nun zügig realisieren. Zum Teil wurden bereits Sofortmassnahmen eingeleitet.
Die EFK prüfte auf Grund von Hinweisen aus dem VBS die Bewirtschaftung des
Flugplatzes Dübendorf. Dabei wurden die organisatorischen Strukturen, der Stand des Rechnungswesens und das Vertragsmanagement analysiert. Die Prüfung hat in verschiedenen Bereichen, welche sich teilweise über eine mehrjährige Periode entwickelt haben, aus heutiger Sicht klaren Handlungsbedarf offengelegt. Die EFK kritisierte die unklare Regelung von Kompetenzen, Aufgaben — S. 13 —und Verantwortlichkeiten der verschiedenen für den Flugplatz zuständigen Stellen. Dies hat dazu geführt, dass eine optimale Bewirtschaftung des Flugplatzes Dübendorf erschwert wenn nicht verunmöglicht wurde.
Auf dem Flugplatz haben über die Jahre relativ unkontrolliert eine Vielzahl privater Nutzer Aktivitäten aufgenommen, welche im Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns teilweise nicht zonenkonform waren beziehungsweise welche durch die kantonalen Behörden erst nachträglich provisorisch bewilligt wurden. Die privaten Nutzer haben heute auf dem Flugplatz Dübendorf ein grosses Gewicht. Vertraglich eingegangene Verpflichtungen können für die zukünftige Nutzung des Areals aus Sicht des Bundes eine Hypothek darstellen oder die Handlungsmöglichkeiten einschränken.
Die EFK machte auch kritische Feststellungen über die Regeln guter Verwaltungsführung (Corporate Governance). Es wurden Schwachstellen bei der Funktionentrennung und bei Vertragsabschlüssen festgestellt.
Zudem ist aufgefallen, dass gewisse Projekte ohne Rechtsgrundlage oder ohne formal korrekte Beschlüsse unterstützt wurden respektive werden.
Aus Sicht der EFK hat sich das VBS bei der Bewirtschaftung des Flugplatzes Dübendorf sowie dessen zukünftiger Entwicklung stärker federführend zu engagieren. Offensichtliche Missstände sind zu korrigieren und es ist sicherzustellen, dass primär die Interessen des Bundes verfolgt werden. Die EFK hat in diesem Sinne mehrere Empfehlungen abgegeben. Das VBS will die Empfehlungen umsetzen.
Die EFK prüfte die aktuelle Situation des aus mehreren Projekten bestehenden Programmes «Betriebswirtschaftliche und logisti-
sche Systeme Verteidigung/armasuisse».
Dieses Programm wurde 2005 konzipiert und anfangs 2010 mit einem neuen Programm- auftrag reorganisiert. Aufgabe des Programmes ist die Schaffung der betrieblichen und informatikmässigen Voraussetzungen für die effiziente logistische Leistungserbringung.
Das Programm soll Ende 2015 abgeschlossen sein. Die budgetierten Projektkosten der beiden Phasen belaufen sich auf 430 Millionen Franken. Die EFK stellte fest, dass die Kostentransparenz nicht ausreichend ist, um über den tatsächlichen und geplanten Stand des Programmes Auskunft geben zu können. Die Risikobeurteilung des Programmes beurteilte die EFK als zielführend, stellte aber fest,
dass keine programm-übergreifenden Risiken bewertet werden. Auch musste sie bemängeln, dass keine Vorgaben für die Kosten- und Wirtschaftlichkeitsverantwortung bestehen. Zu stärken ist auch die Prozessorganisation, um eine erfolgreiche Umsetzung dieses kostspieligen Projektes zu erzwingen.
— S. 14 —1.5Beziehungen zum Ausland
Die EFK prüfte die Swiss Business Hubs von Singapur und Peking mit den Aussenstellen Shanghai und Guangzhou. In besonders wichtigen Märkten unterhält der Bund Exportstützpunkte. Das Angebot dieser Swiss Business Hubs umfasst unter anderem Information,
Beratung, Marketing und Interventionen bei Behörden. Die meisten Hubs sind dem offiziellen Vertretungsnetz des EDA angegliedert. Zurzeit bestehen 18 solche Exportstützpunkte. Musste die EFK in Singapur verschiedene Schwachstellen in der Rechnungsführung und die tiefe Auslastung kritisieren, konnte sie in China ein gutes Zeugnis über die Arbeit aus- stellen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) machte geltend, dass die geringe Zahl von Mandaten gewollt sei, um nicht die privaten Exportförderungsinstitutionen zu konkurrenzieren.
Die Prüfung der Schlussabrechnung über den Schweizer Beitrag im Umfange von 16 Millionen Franken für den Schweizer Pavillon an der
Weltausstellung 2010 in Shanghai zeigte,
dass bei solchen Grossveranstaltungen die Einführung eines IKS zwingend ist, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Finanzierungsentscheide vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Insgesamt waren die Ergebnisse der Prüfung indessen gut.
Erfreulicherweise überstiegen die Sponsoren- beiträge die ursprünglichen Erwartungen. Der Bundesbeitrag musste nicht erhöht werden.
Die bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit durchgeführte Finanzaufsichtsprüfung im Bereich der Humanitären Hilfe hat insgesamt ein gutes Ergebnis ergeben. Die EFK kritisierte jedoch die fehlende gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung der in Liquidation stehenden Stiftung «Global Humanitarian Forum» im Umfange von 1,7 Millionen Franken. Um einen Reputationsschaden zu vermeiden, hat der Bundesrat entschieden, dass es in der Kompetenz des EDA liege, die für die Liquidation notwendigen Mittel einzusetzen. Obschon schwere Mängel in der Führung der Stiftung festzustellen waren, hat der Bundesrat die Empfehlung der EFK abgelehnt, Regressforderungen geltend zu machen.