Beihilfe zum Suizid
- Quelle
- nek-cne.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Stellungnahmen (EKF)
- Band
- 9/2005
- Sprache
- Deutsch
Stellungnahme Nr.9/2005
Verabschiedet durch die Kommission
am 27. April 2005
— Seite 2 —Impressum:
Inhalt
Vorwort5Zusammenfassung7I.Einführung9I.1 Die Rechtslage9I.2 Anlass zu dieser Stellungnahme10I.3 Abgrenzung des Themas dieser Stellungnahme13I.4 Wertekonflikt in der Medizin15II.Allgemeines – historische, rechtliche, geografische, politische & ethische Aspekte 16 II.1 Der Suizid im Allgemeinen16a)Der Suizid als «Sünde»16b)Der Suizid als «Verbrechen» in der klassischen vorchristlichen Antike17c)Erste Kritiken am Suizidverbot18II.2 Die Haltung der Kirchen gegenüber der Suizidbeihilfe20II.3 Soziologie des Suizids22II.4 Epidemiologie des Suizids24a)Suizide24b)Suizidversuche26c)Faktoren, die die Suizidalität beeinflussen: psychologische und psychiatrische Aspekte27II.5 Suizidprävention29II.6 Entstehung, Auslegung und Kontext der Strafnorm in Art. 115 StGB31II.7 Die aktuelle Debatte (1970–2004) zu Art.115 StGB36II.8 Die Rechtslage in verschiedenen Ländern40II.9 Die ethischen Argumente in der Debatte43a)pro43b)contra44Herausgeber: Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE Präsident: Prof. Christoph Rehmann-Sutter Produktionsleitung: lic. phil. Georg Amstutz, Geschäftsführer/Sekretär NEK-CNE Administration: Csongor Kozma, Sekretär NEK-CNE Korrektorat/Schlussredaktion: Dr. Caroline Krüger, lic. phil. Georg Amstutz Grafik und Layout: werbewerkstatt.ch, Bern Bezugsadresse: www.nek-cne.ch oder Sekretariat NEK-CNE, c/o BAG, 3003 Bern Kontakt: [email protected] Der Bericht ist in deutscher und französischer Sprache erschienen. Auf Italienisch und Englisch wurden Kurzfassungen publiziert. ©Bern, Juli 2005 Abdruck unter Angabe der Quelle erwünscht. Besonderer Dank gilt der NEK-CNE-Arbeitsgruppe «Beihilfe zum Suizid» für die umfangreiche Arbeit. Die Arbeitsgruppe bestand aus folgenden Kommissionsmitgliedern: Dr. Carlo Foppa, Prof. Jean Claude Chevrolet, Prof. Alberto Bondolfi, Mme Christiane Augsburger, Prof. Olivier Guillod, Prof. Daniel Hell Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin dankt auch zahlreichen Personen und Institutionen, die direkt oder indirekt an der Entstehung der vorliegenden Broschüre beteiligt waren: Dr. Markus Zimmermann-Acklin, Prof. Franco Cavalli, Marcia Leventhal, Monica Fliedner, Dr. Bara Ricou, Dr. Georg Bosshard
Seit 2002 arbeitete unsere Kommission an Problemen der Entscheidungen am Ende des Lebens. Sie hat sich aus zwei Gründen dazu entschlossen, die ethischen Fragen der Beihilfe zum Suizid prioritär zu behandeln: Erstens wurde in der Schweiz die Debatte um die gesetzlichen Regeln für die Entscheidungen am Ende des Lebens bis anhin von der Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe her aufgerollt. Im Zentrum stand mehrfach die Frage, ob die Tötung auf Verlangen in bestimmten Fällen, wenn z.B. eine Patientin oder ein Patient stark leidet und keine Aussicht auf eine Verbesserung der Lebensqualität mehr besteht, straflos bleiben sollte. Die medizinisch-ethischen und politisch-ethischen Dimensionen der Beihilfe zum Suizid, die in der Schweiz straflos ist und auch praktiziert wird, waren hingegen noch relativ wenig diskutiert.
Zweitens ist es gerade die Beihilfe zum Suizid, welche gegenwärtig in der Gesellschaft zu Unsicherheiten führt. Gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen der assistierten Selbsttötung und der Sterbehilfe, wenn die Handlung des Sterbewilligen sich auf das Austrinken eines Glases oder gar auf das Öffnen des Ventils einer vorher bereitgestellten tödlichen Infusion beschränkt? Sollen Sterbehilfeorganisationen Zutritt haben zu Heimen oder zu Kliniken? Wie weit dürfen Angehörige medizinischer Berufe ihre Patientinnen und Patienten, die ihrem Leben selbst ein Ende setzen wollen und sie dazu um Hilfe bitten, in ihrem Anliegen unterstützen? Die Zahl der Suizidwilligen, oft schwer kranker Menschen, die aus dem Ausland in die Schweiz reisen, um die hierzulande legalen Dienste von Sterbehelfern in Anspruch zu nehmen, steigt. Wie sollen Gesetzgeber und Behörden mit diesem Phänomen umgehen? Diese und verwandte Fragen geben Anlass zu bewegten, kontroversen und besorgten Diskussionen.
Es stellen sich dabei die Grundfragen der zwischenmenschlichen Verantwortung neu: Was heisst Mitmenschlichkeit? Was bedeutet, einem Menschen zu helfen, der sich in einer hoffnungslosen Situation befindet und als einzigen Ausweg den Tod sieht? Worin besteht das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben? Wo liegen seine Grenzen? Für Angehörige medizinischer Berufe geht es um eine Auslegung des Kernbestandes des medizinischen Ethos: Kann medizinischer Beistand je etwas anderes heissen als das Erhalten von Leben? Und es stellen sich auch Grundfragen der Politik: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Betroffenen respektvoll und human? Und was bedeuten hier der Respekt und die Humanität konkret? Es scheint selbstverständlich, dass diese Fragen nicht losgelöst von ihren Kontexten, in denen sie sich heute stellen, verstanden werden können. Zusätzlich zur veränderten Realität des weitgehend medikalisierten, damit menschlich mitbeeinflussten Sterbens und der Verankerung der Sterbehilfeorganisationen in breiten Bevölkerungskreisen sind dabei auch die demografischen Entwicklungen sowie die Ressourcenknappheit im Gesundheitswesen mit all ihren möglichen Konsequenzen zu bedenken.
Die Nationale Ethikkommission nimmt mit diesem Projekt ihren gesetzlichen Auftrag zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur ethischen Politikberatung wahr. Daraus ergibt sich eine breite gesellschaftliche Perspektive auf die Medizin und ein Fokus auf die Gesetze und die Institutionen. Die NEK-CNE versuchte, alle möglichen Lebenssituationen im Auge zu behalten, in denen assistierte Suizide verlangt und angeboten werden können. Sie konnte sich nicht auf die Situationen beschränken, in denen eine aussichtslose medizinische Prognose besteht und das Lebensende nahe ist.
— Seite 4 —Die ethischen Fragen im Umkreis des Sterbens betreffen alle Menschen sehr persönlich. Es ist kein Thema, das Experten zugewiesen werden kann. Viele Menschen ringen selbst mit den für sie stimmigen Antworten, haben sich sorgfältige Überlegungen gemacht oder haben Erfahrungen aus dem Tod von Angehörigen. Eine Sorge, die viele mit sich tragen, ist, dass ihr eigener Wille, wenn es dann darauf ankommt, nicht mehr zählt. Die Kommission will und kann sich nicht anmassen, diese persönlichen Wertsetzungen aus einer übergeordneten Perspektive zu beurteilen. Dies ist nicht ihre Aufgabe. Sie versteht ihre Aufgabe vielmehr darin, zu klären, welche Rahmenbedingungen die Gesellschaft entwickeln soll. Deshalb ist die Dimension der Öffentlichkeit bei diesem Thema in einer ganz besonderen Art und Weise wichtig und gleichzeitig auch heikel.
Wir haben versucht, dieser Besonderheit der Thematik Rechnung zu tragen. Am 5. Mai 2004 hat die Kommission in Bern eine offene Sitzung für Mitglieder der eidgenössischen Räte veranstaltet, dort eine Reihe von ersten Thesen vorgetragen und gleichzeitig Anliegen der Politikerinnen und Politiker angehört. Ein Entwurf des Kernbestandes der Stellungnahme zur Beihilfe zum Suizid (in Form von 10 Thesen) wurde im Rahmen eines von der Kommission mitorganisierten zweitägigen Symposiums am 17./18. September 2004 in Zürich öffentlich zur Diskussion gestellt. Bei diesem Anlass kamen viele Gesichtspunkte aus Ethik und aus verschiedenen Sparten der Gesellschaft aus dem In- und Ausland zur Sprache. Die Diskussionsergebnisse dieser Veranstaltungen bezog die NEK-CNE in ihre Überlegungen mit ein und überarbeitete ihre Thesen. Diese Empfehlungen möchten wir hier den Behörden und der Öffentlichkeit vorlegen.
Auch unsere Stellungnahme ist als Schritt auf dem Weg zu verstehen. Sie möchte zur Klärung beitragen und beansprucht nicht, das Thema abschliessend zu behandeln. Wir haben versucht, in spannenden, teilweise sehr kontroversen Meinungsbildungsprozessen, die einen langen Zeitraum in Anspruch nahmen, der Vielfalt von ethischen Perspektiven in der Tiefe gerecht zu werden.
Christoph Rehmann-Sutter, im Februar 2005