Art. 277ter Abs. 1 BStP
206 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 5/5
Als Norm- BGE 102 IV 11611.02.1976Art. 53 Abs. 5 SSV , Art. 36 Abs. 2 SVG . Wo der Verlauf einer vortrittsberechtigten Hauptstrasse im Einmündungsgebiet von Nebenstrassen durch eine Begrenzungslinie markiert wird, bezeichnet diese Linie auch das Ende der vortrittsberechtigten Kreuzungsfläche (Erw. 2-3).
- BGE 101 IV 23420.06.1975Art. 1 Abs. 8 VRV . Strassenverzweigung. Eine durch ein Fabrikgelände führende Strasse, die nur von denjenigen befahren werden darf, die von der Fabrikinhaberin eine besondere Bewilligung besitzen, und die für Dritte äusserlich als Fabrikausfahrt in Erscheinung tritt, bildet beim
- BGE 101 IV 10323.01.1975Art. 277bis Abs. 1, 277ter Abs. 1 und 2 BStP, Art. 38 OG . Bindung der kantonalen Behörde und des Kassationshofes an die im Rückweisungsentscheid erteilten Weisungen.
- BGE 99 IV 2509.03.1973Art. 43 Ziff. 2 LV ; lotterieähnliche Veranstaltung. 1. Das Werbe-Gewinnspiel ist keine lotterieähnliche Veranstaltung, wenn es nach seiner Ankündigung unmissverständlich als Unternehmung erscheint, an der mit oder ohne Einsatz mit gleichen - Gewinnaussichten teilgenommen werden
- BGE 91 IV 1626.02.19651. Art. 44 Abs. 1 und 2 SVG . Diese Bestimmungen sind nicht anwendbar, wenn zwei Fahrzeuge nur deshalb vorübergehend nebeneinander zu fahren kommen, weil das eine das andere überholen will, sie dann aber hintereinander weiterfahren oder das eine abbiegt (Erw. 1). 2. Art. 39 Abs.
- BGE 86 IV 7222.01.1960Art. 173 ff. und 335 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Die Art. 173 ff. StGB sind auf ehrverletzende Ausserungen, die in einem Verfahren vor emem kantonalen Gericht vorgebracht werden, auch dann anwendbar, wenn das kantonale Recht sie als Übertretung kantonaler Prozessvorschriften mit Strafe