Art. 58 Abs. 1 SVG

74 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 2/2

Als Norm
  1. BGE 129 III 10205.11.2002Art. 58 Abs. 1 SVG ; Haftung des Fahrzeughalters. Als Halter im Sinne des SVG gilt nicht der Eigentümer des Fahrzeuges oder wer formell im Fahrzeugausweis eingetragen ist, sondern derjenige, auf dessen Rechnung und Gefahr der Betrieb des Fahrzeuges erfolgt und der die tatsächlich
  2. 4C.321/200105.11.2002Haltereigenschaft · Betriebsgefahr · Beweislast
  3. 4C.276/200126.03.2002Anschlussberufung · Haftpflichtrecht · Pflegeschaden
  4. 4C.26/200111.07.2001Halterhaftung · Selbstverschulden · Gefälligkeit
  5. BGE 127 III 7319.01.2001Haftung des Motorfahrzeughalters ( Art. 58 Abs. 1 SVG ); Schadensberechnung. Begriff des ersatzfähigen Schadens bei Baumschäden (E. 4). Vorgehen bei der Bestimmung des Wertes eines zerstörten Baumes (E. 5). Schadensberechnung bei künftigem Absterben eines Baumes (E. 6) und Anrech
  6. BGE 123 III 27410.06.1997Art. 61 Abs. 1 SVG ; Schadenersatz zwischen Motorfahrzeughaltern. Die Haftungskollision unter Haltern bezüglich des durch den Tod eines Motorfahrzeughalters verursachten Versorgerschadens bestimmt sich nach Art. 61 Abs. 1 SVG (E. 1a/aa). Die falsche Einstellung von Bremsen durch
  7. BGE 117 II 60912.11.1991Selbstunfall einer Ehefrau mit dem Fahrzeug ihres Ehemannes, schwere Invalidität der Lenkerin, Haftung. 1. Art. 58 Abs. 1 SVG . Die Frage, wer unter den Begriff des Halters oder Mithalters fällt, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu beantworten (E. 3). 2. Art. 48t
  8. BGE 117 II 10119.02.1991Strassenverkehr ( Art. 58 ff. SVG ). Ersatz der Anwalts- und Expertisekosten des Strafverfahrens. 1. Zusammenfassung von Rechtsprechung und Lehre (E. 2 und 3). 2. Rechtsnatur vorprozessualer Kosten (E. 4). 3. Die im Strafverfahren entstandenen Kosten stellen insoweit Schaden dar,
  9. BGE 116 II 64509.10.1990Rückgriffsklage des Haftpflichtversicherers eines Motorfahrzeughalters gegen den Staat als Strasseneigentümer. Solidarität und Genugtuung. 1. Art. 58 OR ist lex specialis zu den Normen der Beamtenhaftpflicht (E. 3a). 2. Analoge Anwendung von Art. 72 VVG bei der Haftpflichtversich
  10. BGE 114 II 37608.11.1988Art. 58 Abs. 1 SVG . Beschädigung von Eisenbahnanlagen durch den Betrieb einer Mähmaschine. 1. Ein landwirtschaftlicher Traktor mit einer fest angeschlossenen Mähmaschine, die mit dem Motor des Traktors angetrieben wird, ist auch ausserhalb öffentlicher Strassen als Motorfahrzeug
  11. BGE 111 II 8919.02.1985Haftpflicht des Motorfahrzeughalters, Art. 59 Abs. 1 und 2 SVG . Art. 59 Abs. 1 SVG . Beurteilung eines - objektiv groben - Verschuldens eines neunjährigen Kindes. Beweislast (E. 1). Art. 59 Abs. 2 SVG . Aufteilung der Haftpflicht, unter Berücksichtigung des Verschuldens des Ges
  12. BGE 110 II 42322.05.1984Art. 58 Abs. 1 SVG , Begriff des Betriebs. Der Ablauf einer gewissen Zeit zwischen dem Betrieb eines Motorfahrzeuges und dem Unfall genügt nicht, den Kausalzusammenhang zwischen Betrieb und Schaden zu unterbrechen. Hingegen kann er ihn, je nach Umständen, als nicht mehr adäquat e
  13. BGE 107 II 26908.05.1981Kausalzusammenhang, Beweisschwierigkeiten. 1. Art. 58 Abs. 2 SVG ergänzt Abs. 1 in dem Sinne, dass der Halter auch für einen Verkehrsunfall haftet, der nicht durch einen Betriebsvorgang des Fahrzeuges veranlasst worden ist (E. 1a). 2. Anforderungen an den Beweis des natürlichen K
  14. BGE 106 II 7511.03.1980Art. 58 Abs. 1 SVG , Haftpflicht des Motorfahrzeughalters. Der Halter eines Motorfahrzeuges haftet gemäss Art. 58 Abs. 1 SVG nur für Personen- und Sachschaden, nicht auch für sonstigen Schaden.
  15. BGE 101 II 13328.01.1975Haftung des Fahrzeughalters. Art. 58 Abs. 1, 63 Abs. 3 SVG. Ist die Geliebte des formellen Halters, welche einen Schlüssel zum Wagen besitzt und über letztern gewöhnlich 10 bis 15 Tage im Monat verfügen darf, während der Liebhaber sich im Ausland auf Geschäftsreisen befindet, Hal
  16. BGE 100 II 4919.02.1974Art. 58 Abs. 1 und 2 SVG . Der Halter eines Motorfahrzeuges, das sich nicht in Betrieb befindet, aber durch den Betrieb eines andern geschädigt wird, kann nach Art. 58 Abs. 1 Ersatz verlangen, wenn ihm nach Abs. 2 nichts vorzuwerfen ist.
  17. BGE 99 II 19512.07.1973Haftpflicht für den Sachschaden, den der Halter eines Motorfahrzeugs bei einem Zusammenstoss mit einem Eisenbahnzug erlitten hat. Entsprechende Anwendung von Art. 61 Abs. 2 SVG (Erw. 1). Dem Halter des beschädigten Automobils kann das Verschulden des Fahrzeugführers entgegengehal
  18. BGE 97 II 16104.05.1971Art. 65 Abs. 2 SVG . Der Versicherer hat die Haftpflicht des Halters nach Art. 58f. SVG zu decken, gleichgültig wie der Versicherungsvertrag lautet (Erw. 1). Art. 61 Abs. 2 SVG . Der an einem Unfall beteiligte Halter eines nicht in Betrieb stehenden Fahrzeugs haftet nur, wenn ihm
  19. BGE 95 II 33320.05.1969Art. 60 Abs. 1 SVG . Diese Vorschrift gilt für das Zusammenwirken verschiedenartiger Schadenverursacher (Erw. 3). Analoge Anwendung von Art. 72 VVG bei der Haftpflichtversicherung. Übergang der Rückgriffsrechte des Schädigers auf den Versicherer (Bestätigung der Rechtsprechung; E
  20. BGE 95 II 18408.05.1969Haftpflicht des Halters. Verzweigungen mit Verkehrsregelung durch Signalanlage, Begriff (Erw. 2). Vortrittsrecht auf Fussgängerstreifen. Rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten des Fussgängers (Erw. 3). Sorgfaltspflichten des Fahrzeuglenkers vor Fussgängerstreifen (Erw. 4).
  21. BGE 95 II 57325.03.1969Haftung des Motorfahrzeughalters für den Zusammenstoss mit einem Velofahrer, der verletzt wurde und den Unfall mitverschuldete. Art. 58 Abs. 1 und 59 Abs. 1 SVG. 1. Verschulden des Autofahrers, der nachts wegen entgegenkommender Strassenbenützer die Abblendlichter eingeschaltet h
  22. BGE 92 II 25015.11.1966Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Rückgriffsrecht des Versicherers gegen den versicherten Fahrzeuglenker, der den Unfall grobfahrlässigherbeigeführt hat ( Art. 65 Abs. 3 SVG , Art. 14 Abs. 2 VVG ). Begriff der groben Fahrlässigkeit. Fall des Fahrens mit einer in Anbetracht d
  23. BGE 91 II 21822.06.1965Haftung des Halters beim Tod eines Mitfahrers. Genugtuung. Versorgerschaden. Art. 59 Abs. 2 und 62 Abs. 1 SVG, 45 Abs. 3 und 47 OR. 1. Die Rechtsprechung zum MFG hinsichtlich der Frage des Mitverschuldens des Geschädigten gilt auch bei der Anwendung von Art. 59 Abs. 2 SVG (Erw. 2
  24. BGE 91 II 22618.03.1965Versicherung der (Kausal-)Haftpflicht des Halters eines Motorfahrzeuges und zugleich, von Gesetzes wegen, der (Verschuldens-) Haftpflicht eines Lenkers, dem jener den Wagen vermietet hat ( Art. 63 Abs. 2 SVG und ausdrückliche Ausdehnung der Versicherung "auf gewerbsmässige Ausmie