Art. 81 Abs. 3 SchKG
68 Entscheide zu genau dieser Norm · 69 inkl. Absätze und Litera · Seite 2/2
Als Norm- 5P.5/200007.03.2000Lugano-Übereinkommen · Einlassungsprinzip · Grundsatz der prozessualen Einlassung
- 5P.18/200022.02.2000Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide · Ordre public · Rechtsöffnung
- BGE 125 III 38631.08.1999Art. 81 Abs. 3 SchKG ; Art. 36 des Lugano-Übereinkommens vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Art. 472B des Zivilprozessgesetzes des Kantons Genf. Wird die Vollstreckbarkeitserkl
- BGE 116 Ia 39403.10.1990Art. 86 Abs. 2 OG ; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Tritt eine obere kantonale Instanz auf ein nach kantonalem Recht nicht zulässiges Rechtsmittel ein, und wird das Urteil der unteren kantonalen Instanz auch mit staatsrechtlicher Beschwerde beim Bundesgericht angefocht
- BGE 105 Ib 3723.02.1979Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils. Art. 84 Abs. 1 lit. a und c, 86 Abs. 2, 87 und 89 OG. 1. Die Rügen der Verletzung des Art. 4 BV , die geeignet sind, der Begründung der Beschwerde wegen Verletzung eines Staatsvertrags zu dienen, sind vom Erfordernis der Erschöp
- BGE 102 Ia 7625.02.1976Schweizerisch-belgisches Vollstreckungsabkommen vom 29. April 1959. Vollstreckbarkeit eines belgischen Urteils in der Schweiz. Anforderungen an die Bescheinigung, dass das Urteil nicht mehr durch ordentliche Rechtsmittel anfechtbar ist und dass es vollstreckbar ist.
- BGE 101 Ia 52112.12.1975Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Schweizerischer ordre public. Urteilsbegründung 1. Die Entscheidung, ob ein ausländisches Gerichtsurteil betreffend eine Geldleistung kraft Staatsvertrag in der Schweiz zu vollstrecken ist, steht dem Rechtsöffnungsrichter zu (E. 1a). 2.
- BGE 98 Ia 52720.09.1972Abkommen vom 3. Januar 1933 zwischen der Schweiz und Italien über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. 1. Ob ein ausländisches Urteil, das zu einer Geldleistung verpflichtet, in der Schweiz vollstreckbar sei, ist im Rechtsöffnungsverfahren zu entscheide
- BGE 93 I 26503.05.1967Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedsprüche. Anwendbarkeit des Abkommens im Verhältnis zur Deutschen Demokratischen Republik (Erw. 1). Gültigkeit der in einem Kaufvertrag zwischen einer schweizerischen und einer ostdeutschen Firma enthaltenen Schiedsklausel nach
- BGE 87 I 7329.03.1961Schweiz./deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. November 1929. Art. 6: Ob ein auf Geldzahlung lautendes Urteil in der Schweiz zu vollstrecken sei, ist von Bundesrechts wegen ( Art. 81 Abs. 3 SchKG ) im Rechtsöffnungsverfahren zu entscheiden (Erw. 1). Art. 2 Ziff. 2: Wirkungsdaue
- BGE 86 I 3324.02.1960Art. 81 Abs. 3 SchKG . Soweit Staatsverträge über die Vollstreckung gerichtlicher Urteile bestehen, ist im Rechtsöffnungsverfahren zu entscheiden, ob das auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtete Urteil eines ausländischen Gerichts zur Vollstreckung zuzulassen sei (Erw.
- BGE 82 I 24205.12.1956Vollstreckung ausländischer Zivilurteile in der Schweiz. Die Vollstreckung eines ausländischen Zivilurteils in der Schweiz setzt voraus, dass es nach dem Rechte des Staates, in dem es ergangen ist, nicht nur in Rechtskraft erwachsen, sondern auch vollstreckbar ist. Ein rechtskräf
- BGE 76 I 33822.11.1950Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Die Kantone sind nicht befugt, bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen eine weitergehende als die im Staatsvertrag vorgesehene Rechtshilfe zu gewähren (Erw. 1). Nach welchem Recht bestimmt sich die Gültigkeit der
- BGE 76 I 12117.05.1950Justesen und Obergericht des Kantons Solothurn. Art. 1 lit. a und e des Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländi8che:r Schiedssprüche. her das Vorliegen der staatsvertraglichen Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit ist im Rechtsöffnungsverfahren (Art. 81 Abs. 3 SchKG) zu ent
- BGE 72 I 26707.11.1946Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 26. September 1927. Vollstreckbarerklärung eines dänischen Schiedsspruchs in der Schweiz; Bedeutung des Umstandes, dass nach dänischem Recht Schiedssprüche nicht als Urteile gelten und ihre Vollstreckung durch Kla
- BGE 61 I 27115.11.1935Art. 17 Ziff. 3 des Gerichtsstandsvertrages mit Frankreich und Art. 1 Abs. 2 litt. e des Genfer Abkommens über Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Die Vollstreckung eines Urteils oder Schiedsspruches darf verweigert werden, wenn die Urteilsforderung auf Geschäften mit Spi
- BGE 54 I 4020.01.1928A r~. 1 8 u. 1 9 H a a ger Z i v i I pro z e s s übe reIn k u n.f t: Vollstreckung deutscher Kostenurteile in der Schweiz. — Staatsvertragsrecht geht Bundesrecht vor.
- BGE 40 III 24901.07.1914Art. 278 SchKG. Prosequierung des Arrestes durch Anhebung der Klage auf Anerkennung der Arrestforderung beim Gerichte des ausländischen Wohnsitzes des Arrestschuldners. Verfahren, wenn der Arrestschuldner auf das vom Gläubiger gestellte Begehren um Fortsetzung der Betreibung die