USG
1'159 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 24/24
Als Norm- BGE 113 Ib 22508.07.1987Art. 103 lit. a OG ; Legitimation Dritter. Personen, welche ungefähr einen Kilometer vor der Einfahrt in ein Kiesgrubengelände wohnen, werden vom Grubenverkehr stärker betroffen als jedermann, wenn während 40 bis 50 Jahren durchschnittlich mit 120 Hin- und Rückfahrten pro Tag zu
- BGE 113 Ib 6011.03.1987Art. 10 USG ; Katastrophenschutz; Wegschaffungspflicht und Wiedereinlagerungsverbot von Chemikalien. 1. Art. 10 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) ist unmittelbar anwendbar; einer gestützt auf Art. 10 Abs. 4 und allenfalls Art. 39 Abs. 1 USG erlassenen bundesr
- BGE 113 Ib 14326.01.1987Art. 4a Abs. 1 lit. b und c VRV . Die vom Bundesrat auf den 1. Januar 1985 neu festgesetzten Höchstgeschwindigkeiten 80/120 km/h haben eine genügende gesetzliche Grundlage im SVG. Art. 16 Abs. 2 SVG . Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h h
- BGE 112 Ib 42417.12.1986Fischerei- und naturschutzrechtliche Bewilligung für ein Wasserkraftwerk, das eine Neuanlage darstellt. 1. Die Zulässigkeit der für die Neuanlage eines Wasserkraftwerkes bedingten technischen Eingriffe in die Gewässer beurteilt sich nach den Art. 2, 24 und 25 FG i.V.m. Art. 18,
- BGE 112 Ib 54317.12.1986Einsprache gegen ein Nationalstrassen-Ausführungsprojekt. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. a) Der Entscheid der kantonalen Behörde, mit welchem die Einsprache einer gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzvereinigung ( Art. 12 Abs. 1 NHG ) gegen ein Ausführ
- BGE 112 Ib 11910.06.1986Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG ; Interessenabwägung. Die Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG muss umfassend sein und von der nämlichen Behörde vorgenommen werden. Anwendungsfall der Beurteilung einer Kiesabbaubewilligung, wobei für die Interessenabwägung nicht entscheide
- BGE 112 Ib 2626.02.1986Art. 24 RPG , Bewilligung zur Ausbeutung eines Kiesvorkommens, Interessenabwägung. Fehlt ein kantonaler Plan, der die Abbauzonen des Bodens zwingend festlegt, so ist im Rahmen der durch Art. 24 RPG vorgeschriebenen Interessenabwägung jedes Mal zu prüfen, ob der für die Kiesgrube
- BGE 112 Ib 3922.01.1986Gewässerschutz. Art. 20 GSchG . Einwandfreie Abwasserbeseitigung. Den Anforderungen von Art. 20 GSchG kann nicht einfach dadurch genügt werden, dass die Versorgung der streitigen Anlage mit Wasser untersagt wird (E. 3). Umweltschutz. 1. Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den U
- BGE 110 Ib 9908.06.1984Art. 48 lit. a VwVG und Art. 103 OG . Lärmimmissionen aus Schiessbetrieb; Legitimation zur Einsprache. Vom Entscheid, eine Schiessanlage zu erstellen oder auszubauen und die nachbarlichen Abwehrrechte gegen die Lärmimmissionen aus dem Schiessbetrieb zu enteignen, werden nicht nur