UWG

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Als Norm
  1. BGE 82 II 15924.04.1956Art. 42 aPatG, Art. 5 UWG . 1. Für die Frage der Zuständigkeit ist der Zeitpunkt der Klageerhebung massgebend (Erw. 2 a). 2. Art. 42 aPatG gilt auch für Klagen auf Feststellung, auf Unterlassung und auf Zerstörung beschlagnahmter Gegenstände (Erw. 2 b). 3. Begehungsort i.S. von A
  2. BGE 82 IV 4720.01.1956Art. 22 UWG , 269 BStP. 1. Ein Strafurteil, das sich auf eine Vorschrift des kantonalen Rechtes stützt, die sich nicht im Rahmen des Art. 22 UWG hält, ist gemäss Art. 269 BStP mit der Nichtigkeitsbeschwerde anzufechten (Erw. 1). 2. Das absolute Verbot der Ankündigung eines 10 % ü
  3. BGE 81 II 46704.10.1955Unlauterer Wettbewerb. Verwechselbarkeit von Geschäftsbezeichnungen (Ciné-Studio und ITA-Studio für Kinos), UWG Art. 1 Abs. 2 lit. d. Studio ist keine gemeinfreie Sachbezeichnung (Erw. 1). Verwechslungsgefahr (Erw. 2, 3). Verstoss gegen Treu und Glauben setzt nicht Verschulden vo
  4. BGE 81 II 6509.02.1955Unlauterer Wettbewerb, begangen durch unrichtige und irreführende Angaben über die eigene Ware (Verbandwatte); Art. 1 Abs. 2 lit. b UWG (Erw. 1-3). Klagelegitimation bei gegenseitigen unlauteren Wettbewerbshandlungen (Erw. 4). Urteilspublikation, Art. 6 UWG , Voraussetzungen (Erw
  5. BGE 80 II 17122.06.1954Unlauterer Wettbewerb, Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG , nicht die Verwendung einer gemeinfreien Sachbezeichnung, selbst wenn diese mit der Marke eines Konkurrenten verwechselbar ist. Begriff der Sachbezeichnung. Markenschutz, MSchG Art. 3. Nichtigkeit täuschender Marken.
  6. BGE 80 II 16506.04.1954Unlauterer Wettbewerb. Tätigkeit zu Erwerbszwecken. 1. Die Vorschriften des UWG gelten für den gesamten Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere auch für die zu Erwerbszwecken ausgeübte Tätigkeit im Gebiete des Unterrichtswesens (Erw. 1). 2. Die blosse Ausübung einer
  7. BGE 80 IV 104.03.1954Art. 29 StGB . Die Antragsfrist beginnt zu laufen, wann dem Antragsberechtigten die Tat und der Täter bekannt werden, nicht erst, wann er Beweismittel besitzt.
  8. BGE 80 IV 2222.01.19541. Art. 162 StGB , Verletzung eines Fabrikationsgeheimnisses. a) Was ist ein Fabrikationsgeheimnis? Wem steht es zu, wenn ein Dienstpfiichtiger es schaffen hilft? (Erw. 2 a). b) Bestand und Dauer der vertraglichen Pflicht, ein Fabrikationsgeheimnis zu wahren (Erw. 2 b). c) Das