13 Telekiosk
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Juli 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 13 · Deutsch
Wird dem Zeitungs- oder Zeitschriftenleser die Möglichkeit geboten, gewisse durch den Herausgeber zur Verfügung gestellte Informationen per Telefon abzufragen (Mehrwertdienste der Rufnummern 090X), sind die von den Netzbetreibern dem Herausgeber gutgeschriebenen Beträge zum Normalsatz steuerbar. Diese Dienstleistung unterliegt dem Empfängerortsprinzip (Art. 8 Abs. 1 MWSTG).